Hallo zusammen,
wir warten nach abgeschlossener energetischer Modernisierung quasi täglich auf den Zugang der Mieterhöhungsankündigung. Ich werde diesen Monat so oder so kündigen, da ich wegen der 50%igen Mieterhöhung, die diese Maßnahme zur Folge hat, ausziehen werde. Gilt bei dem Sonderkündigungsrecht, was man bei Mieterhöhungen hat, denn auch, dass der Zugang der Kündigung spätestens am 3. Werktag zu erfolgen hat? Heißt, wenn ich am 29.02. das Schreiben mit der Mieterhöhung erhalte, kann ich dann noch zum 30.04. kündigen, oder habe ich hier dann wirklich Pech gehabt und kann erst zum 31.05. aus dem Vertrag?
Danke und Grüße