Mietminderung wegen Baulärm auf dem Nachbargrundstücks

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zur Mietminderung wegen Baulärm auf dem Nachbargrundstück.

    Als ich in meine Wohnung eingezog, befand sich auf dem Nachbargrundstück noch ein Parkplatz, der allerdings vor einiger Zeit verkauft wurde. An dieser Stelle beginnen derzeit die Bauarbeiten für einen Hausneubau. Meine Wohnung befindet sich also an einer Außenwand. Vor sechs Tagen begann die Gebäudesicherung Bohrungen an der Außenwand durchzuführen. Gespräche waren aufgrund des stark erhöhten Lärmpegels während der Bohrungen nicht mehr möglich.

    Zeitweilig war der Lärm derartig laut, dass Radiohöhren, Fernsehen oder Telefonieren nicht mehr möglich waren.

    Am 5. Tag kam der Bohrer durch meine Wand und ragte 1,5m in mein Arbeitszimmer. Die Bohrungen an der Außenwand werden noch etwa eine Woche andauern. Danach beginnen die eigentlichen Bauarbeiten am neuen Haus.

    Zu dieser ohnehin sehr anstrengenden Situation kommt hinzu, dass ich gerade im 5. Monat schwanger bin und als Freiberufler von zu Hause aus arbeite.
    Meine Sorge gilt in erster Linie meinem Kind. Der tägliche Lärm direkt neben mir kann einfach nicht gut für das Kind sein. Mal ganz davon abgesehen, dass ich in diesem Zimmer arbeiten muss.

    Mich würde interessieren, um wieviel die Miete in diesem Fall gemindert werden kann.


    Ich freue mich über Antworten und Ratschläge,

    Viele Grüße,
    Jette

    Einmal editiert, zuletzt von jette (20. Februar 2016 um 22:34)

  • Hallo jette,

    meinst Du, dass eine Mietminderung Deinem werdenden Baby hilft?
    Ich würde mich an einen Fachanwalt, der die Örtlichkeiten kennt, wenden.


  • Meine Sorge gilt in erster Linie meinem Kind. Der tägliche Lärm direkt neben mir kann einfach nicht gut für das Kind sein.


    Sie können natürlich Mietminderung durchführen. Ihren Kind wird es dann fortan besser gehen.
    Jette, ick hör dir trapsen.

  • Sie können natürlich Mietminderung durchführen. Ihren Kind wird es dann fortan besser gehen.
    Jette, ick hör dir trapsen.

    Hallo, ich bin der Freund und möchte mich eben kurz unter dem Account meiner Freundin kurz einklinken, da ich etwas klarstellen möchte. Uns ist es ehrlich gesagt schnuppe, ob es für ihre Wohnung in dem Fall eine Mietminderung gibt.
    Es geht einzig und allein um die Lärmbelästigung für das Kind und sie, als Freelancerin am heimischen Arbeitsplatz.

    Den ärgerlichen Vorwurf, die Kindproblematik nur vorgeschoben zu haben, muss sie sich wohl gefallen lassen, da sie in ihren ersten Kommentar nicht schrieb, dass mit der Ersparnis ein Arbeitsplatz in einer Bürogemeinschaft bezahlt werden soll.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man in der Regel dafür um die 100-120 € im Monat aufbringen muss. ich beziehe mich hier nur auf meine Erfahrung für den Raum Berlin.

    Wenn der Vermieter bereit ist, ihr für die nächsten Monate einen Arbeitsraum gratis zur Verfügung zu stellen, ist das für sie und mich sogar besser, da man sich nicht mehr um einen Arbeitsplatz kümmern muss.
    Nach dieser Erklärung hoffe ich sehr auf Hilfestellung ohne Unterstellung. Auch wenn ich diese Unterstellung, wie bereits erwähnt, nachvollziehen kann.

    Mit bestem Gruß,
    Daniel

    Einmal editiert, zuletzt von jette (21. Februar 2016 um 09:25)


  • Nach dieser Erklärung hoffe ich sehr auf Hilfestellung ohne Unterstellung.


    Und noch einmal zum besseren Verständnis. Wenn man selbst nicht in der Lage ist, dem Vermieter gegenüber seinen Standpunkt zu vertreten, dann kann nur ein örtlicher Anwalt für Mietrecht der einzig richtige Ansprechpartner sein. Der wird auch wissen, wie hoch eine Mietminderung vor dem infrage kommenden Gericht durchsetzbar ist.

  • Naja, ein Anwalt möchte in der Regel für seine Hilfe bezahlt werden. Wir dachten in einem Forum mit Fachkundigen einen Hinweis darauf zu bekommen, wie hoch hier in einem solchen Fall eine Mietminderung ausfallen kann und worauf man bei einer deartigen Bitte an den Vermieter achten sollte.

    Mit dem Vermieter werden wir uns dann in den nächsten Tagen in Verbindung setzen.
    Wir denken das es durchaus legitim ist, sich vorher ausreichend in einem Forum zu informieren und gegebenenfalls Fragen zu stellen.

    Grüße,
    Daniel

  • In einem Forum gibt es Tipps und Ratschläge, aber keine Angabe von Prozentzahlen für die Minderung der Miete. Solche Angaben gibt es nur in Form von Gerichtsurteilen zu bestimmten Mietsituationen. Und diese Gerichtsurteile wiederum gibt es mithilfe von Google und der Beschreibung des Mangels. Z.B. Mietminderung bei Baulärm.

  • "Wir denken das es durchaus legitim ist, sich vorher ausreichend in einem Forum zu informieren und gegebenenfalls Fragen zu stellen."
    - Das, Daniel, ist durchaus nachvollziehbar. Ihr solltet aber bitte verstehen, dass es hier sehr oft das THema Mietminderung gibt, aus diversen - auch oft - nachvollziehbaren Gründen...
    Tipp: Führt doch zunächst ein Gespräch mit dem Vermieter.

  • Naja, ein Anwalt möchte in der Regel für seine Hilfe bezahlt werden. Wir dachten in einem Forum mit Fachkundigen einen Hinweis darauf zu bekommen, wie hoch hier in einem solchen Fall eine Mietminderung ausfallen kann und worauf man bei einer deartigen Bitte an den Vermieter achten sollte.

    Mit dem Vermieter werden wir uns dann in den nächsten Tagen in Verbindung setzen.
    Wir denken das es durchaus legitim ist, sich vorher ausreichend in einem Forum zu informieren und gegebenenfalls Fragen zu stellen.

    Grüße,
    Daniel

    Hallo,

    spätestens als der Bohrer im Arbeitszimmer angekommen ist, wäre der Kontakt zum Vermieter herzustellen gewesen, dies hat nichts mit Bauarbeiten zu tun, bzw. die Beschädigung fremden Eigentums, das sollte der Vermieter sofort erfahren, damit dieser weitere Schritte einleiten kann.

    In allererster Linie ist es der Vermieter den man anzusprechen hat, die Bauarbeiten werden sich fortziehen, bis der Bau fertig ist, dessen muss man sich gewahr sein, aufhalten kann man das nicht, es sei denn man erwirkt eine Baustopp aber hierfür stehen die Interessen eines Mieters weit hinter denen des Vermieters und des Bauherrn.

    Als ich gehe nicht davon aus, dass der Vermieter vorher davon Kenntnis hatte, dass man sein Eigentum durchbohrt, ich rate mit dem Vermieter und Eigentümer am selben Strang zu ziehen, denn wenn ihr übereinkommt, dass aufgrund der Bauarbeiten eine Mietminderung durchgeführt wird, kann sich das der Vermieter unter Umständen vom Bauherrn des Nachbargrundstückes wiederholen.

    Mich interessiert dieser Fall doch sehr, bitte auf dem Laufenden halten, bin gespannt wie die Sache ausgeht.

    Gruß

    BHShuber

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