Kaution + irrtümlich überwiesene Miete soll einbehalten werden

  • Hallo,

    ich muss mich nun doch einmal an euch wenden.

    Mein Ex-Vermieter möchte die Kaution iHv. 980 Euro + meine irrtümlich gezahlte Miete an ihn iHv 295,00 Euro einbehalten. Ich hatte damals fälscherlichweise den Dauerauftrag nicht gelöscht. Mietschulden gibt/gab es keine.

    Er meinte es seien zu viele Schäden in der Wohnung.

    Bilder haben wir vorliegen. er Muss lediglich ziemlich an der Wandseite 2 Parkettbretter austauschen. Dann sind lediglich Reinigungsarbeiten. Wie zB Steckdosen oder Lichtschalter (Daran hab ich leider überhaupt nicht gedacht). Auch ist er der Meinung es wurde nich ordentlich gestrichen. Die Wände sind weiß. Da ist nichts verdreckt oder sonst was. sie sind weiß.

    Eine Wandseite müsste neu tapeziert werden, da ist unten die Tapete etwas kaputt. Es handelt sich um 1,5 Meter.
    In der KÜche ist es ebenfalls ein Streifen.

    Das wars. Er hat natürlich viel mehr angekreidet.. dass die KÜche nicht sauber wäre (völliger Blödsinn!), dass der Boden aufgequollen ist im Wohnzimmer (völliger Blödsinn!)
    starke verschmutzung (ebenfalls völliger Blödsinn!)

    Bilder liegen wie gesagt vor.

    Mein Partner und ich standen im Mietvertrag.. wir hatten uns getrennt, er is aus der Wohnung raus und ich musste alles alleine machen. Neben Arbeit innerhalb von 1 Woche leider nicht machbar. Dennoch sah die Wonung gut aus, es hätte auch (hätte man die 2 Bretter vom Parkett ersetzt) sofort jemand einziehen können. Die Parkettbretter kosten in einer Packung ca 20 Euro. Leider habe ich das Abgabeprotokoll unterschrieben. Da ich sonst hätte nicht gehen dürfen. Zeugen für den Zustand der Wohnung habe ich ebenfalls + eben Bilder. Was wird nun vor Gericht gewichtiger sein? Mein Partner hat diesen Wisch nicht unterschrieben.

    Er stellte uns seine Eigenleistung in Rechnung iHv ca. 2500 Euro. total übertrieben. uA Reinigungsarbeiten pro Std für 50 Euro oder sowas.

    Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit für mich das Geld zurück zu bekommen? Es muss doch hier irgendwelche Regelungen geben.
    Die Wohnung sollte Besenrein übergeben werden.. Schönheitsreparaturen iHv von 120,00 € wurden vereinbart. Wir wohnten ca. 3/4 Monate drin, bevor er uns rausgeekelt hat. :(

    Für eure Hilfe danke ich euch schon mal...

  • Hallo,

    ich muss mich nun doch einmal an euch wenden.

    Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit für mich das Geld zurück zu bekommen? Es muss doch hier irgendwelche Regelungen geben.
    Die Wohnung sollte Besenrein übergeben werden.. Schönheitsreparaturen iHv von 120,00 € wurden vereinbart. Wir wohnten ca. 3/4 Monate drin, bevor er uns rausgeekelt hat. :(

    Für eure Hilfe danke ich euch schon mal...

    Hallo,

    ja es gibt eine Möglichkeit, entweder du konsultierst nun einen Anwalt für Mietrecht oder reichst selber Klage auf Rückzahlung der zu viel überwiesenen Miete und zu unrecht einbehaltenen Kaution ein.

    Anders wird der sich im Recht wähnende Vermieter nicht kapieren.

    Bei dem Verfahren wird dann schon festgestellt was wer wieviel einzubehalten oder zurück zu zahlen hat.

    Gruß

    BHShuber

  • Anwalt habe ich eingeschaltet..

    Ich habe mir die Fotos noch einmal genau gesehen. Ich bin mir nicht sicher, ob eine Klage auf Rückzahlung
    der Kaution, bzw. des überzahlten Mietzinses Aussicht auf Erfolg hat.
    Auf den Bildern ist zu sehen, dass noch einige Malerarbeiten erforderlich gewesen wären
    (z.B. in der Küche).
    Auf den Bildern sich auch übermalte Lichtschalter und Steckdosen zu sehen, sowie Farbreste
    auf dem Boden. Offenbar waren auch einige Bretter des Laminats beschädigt.
    Man kann wohl davon ausgehen, dass der vom Vermieter Ihnen in Rechnung gestellte
    Arbeitsaufwand überzogen ist. Gleichwohl hätte der Vermieter Anspruch darauf, die Arbeiten
    durch eine Fachfirma ausführen zu lassen. Ich vermute, dass eine Teilreparatur des Parketts,
    einige kleinere Maler- und Tapezierarbeiten, sowie die Reinigung der Lichtschalter-
    Steckdosen und Böden, wären sie von einer Fachfirma ausgeführt worden, mindestens
    1.000,-- € an Kosten ausgelöst hätten. Bedenken Sie bitte, dass dafür bereits An- und
    Abfahrtkosten in nicht unerheblichem Maße anfielen.
    Selbst wenn Ihnen für das Verfahren Prozeßkostenhilfe gewährt würde, kämen diese nur für
    die Kosten Ihres eigenen Anwaltes auf. Sollte der Prozeß ganz oder teilweise verloren gehen,
    müßten Sie in diesem Umfang für die Kosten der Gegenseite einschließlich der dort
    entstandenen Anwaltskosten aufkommen. Die Angelegenheit ist daher mit nicht unerheblichen
    Risiken behaftet.

    Seine Antworte heute an mich.

  • Anwalt habe ich eingeschaltet..

    Ich habe mir die Fotos noch einmal genau gesehen. Ich bin mir nicht sicher, ob eine Klage auf Rückzahlung
    der Kaution, bzw. des überzahlten Mietzinses Aussicht auf Erfolg hat.
    Auf den Bildern ist zu sehen, dass noch einige Malerarbeiten erforderlich gewesen wären
    (z.B. in der Küche).
    Auf den Bildern sich auch übermalte Lichtschalter und Steckdosen zu sehen, sowie Farbreste
    auf dem Boden. Offenbar waren auch einige Bretter des Laminats beschädigt.
    Man kann wohl davon ausgehen, dass der vom Vermieter Ihnen in Rechnung gestellte
    Arbeitsaufwand überzogen ist. Gleichwohl hätte der Vermieter Anspruch darauf, die Arbeiten
    durch eine Fachfirma ausführen zu lassen. Ich vermute, dass eine Teilreparatur des Parketts,
    einige kleinere Maler- und Tapezierarbeiten, sowie die Reinigung der Lichtschalter-
    Steckdosen und Böden, wären sie von einer Fachfirma ausgeführt worden, mindestens
    1.000,-- € an Kosten ausgelöst hätten. Bedenken Sie bitte, dass dafür bereits An- und
    Abfahrtkosten in nicht unerheblichem Maße anfielen.
    Selbst wenn Ihnen für das Verfahren Prozeßkostenhilfe gewährt würde, kämen diese nur für
    die Kosten Ihres eigenen Anwaltes auf. Sollte der Prozeß ganz oder teilweise verloren gehen,
    müßten Sie in diesem Umfang für die Kosten der Gegenseite einschließlich der dort
    entstandenen Anwaltskosten aufkommen. Die Angelegenheit ist daher mit nicht unerheblichen
    Risiken behaftet.

    Seine Antworte heute an mich.

    Hallo,

    wenn denn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, was denkst du hier anderes oder neues zu erfahren, hoffentlich ist es ein Anwalt für Mietrecht und was genau hat der zu dir gesagt wie die weitere Vorgehensweise sein wird???????

    Interessant eben wäre auch zu wissen ob die Zustandsbeschreibung des Vermieter in der Sache auch tatsächlich zutrifft das vermag hier keiner zu bewerten.

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (19. Februar 2016 um 16:22)

  • Und was erwartest du jetzt von uns für eine Antwort? Wenn schon der von dir beauftragte Anwalt keine großen Erfolgsaussichten erkennt, dann können wir hier auch nichts anderes sagen.

    Und bemalte Lichtschalter und Steckdosen sind nun mal Beschädigungen an der Mietsache.

  • Ja ist einer für Mietrecht.

    Aber wie ihr das sicherlich auch selbst kennt, versucht man alles um evtl. doch zu gewinnen. Oder jedenfalls einen Teil wieder zu erhalten. 1200 euro sin halt doch schon viel geld und für 1200 euro waren definitiv keine schäden in der wohnung

  • Ja ist einer für Mietrecht.

    Aber wie ihr das sicherlich auch selbst kennt, versucht man alles um evtl. doch zu gewinnen. Oder jedenfalls einen Teil wieder zu erhalten. 1200 euro sin halt doch schon viel geld und für 1200 euro waren definitiv keine schäden in der wohnung

    Hallo,

    den Zustand der Wohnung kann hier keiner bewerten.

    Es wird sofern die Parteien sich nicht gütlich einigen, ein Richter entscheiden.

    Gruß

    BHShuber

  • den Zustand der Wohnung kann hier keiner bewerten.
    Es wird sofern die Parteien sich nicht gütlich einigen, ein Richter entscheiden.


    ... und der wird dann einen Vergleich vorschlagen, und die Streithähne sind zufrieden. Zufrieden werden sie aber nach Erhalt der Honorarrechnungen überhaupt nicht sein, denn dann kommen zu den üblichen Prozesskosten noch Vergleichsgebühren hinzu...:mad::mad:
    Und wenn dann noch Gutachterkosten hinzukommen, dürften die Gesamtkosten die Streitwerte locker übersteigen...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. Februar 2016 um 18:28)

  • kann man einen gutachter überhaupt noch hinzuholen wenn er schon alles renoviert hat ?


    Kannste immer, nur, was er dann noch begutachten kann oder nicht, ist eine andere Frage.

  • Eines wundert mich:

    Der Vermieter muss Dich grundsätzlich erst einmal auffordern, die Schäden selbst zu beseitigen, bevor er Dir irgendwelche Rechnungen zuschicken kann.

    Hat der Vermieter das getan? Wenn nicht, warum bemängelt dies dein Fachanwalt nicht?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eines wundert mich:

    Der Vermieter muss Dich grundsätzlich erst einmal auffordern, die Schäden selbst zu beseitigen, bevor er Dir irgendwelche Rechnungen zuschicken kann.

    Hat der Vermieter das getan? Wenn nicht, warum bemängelt dies dein Fachanwalt nicht?


    Über Whatsapp. Da er jedoch das Geld einbehalten hat, was ich zwecks Fahrtkosten zu ihm brauchte (Die 295,00 € irrtümlich gezahlte Miete) konnte ich nicht zur alten Wohnung. Hab paar Bundesländer Abstand zu ihm genommen.
    Er wusste es, wir haben ihm auch ein paar mal gesagt, dass wir alles an "Mängeln" beseitigen würden, es uns in der Zeit, die er uns gegeben hat jedoch nicht möglich ist, da uns eben bzgl. der Mietgeschichte das Geld fehlt.

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