Hallo liebe Gemeinde,
bis jetzt hatte ich noch nie Probleme mit meinem Vermieter. Nun habe ich allerdings zum ersten mal eine Mieterhöhung erhalten und habe dazu ein paar Fragen. Aufgrund der Kompetenz hier im Forum, möchte ich den Sachverhalt mal schildern. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich wohne lt. Mietvertrag in einem Haus mit öffentlich geförderten Wohnungen (Förderung abgelaufen).
Wir haben von Anfang an eine Staffelmiete gezahlt.
Nun habe ich eine Mieterhöhung erhalten mit Wirkung zum 01.05.2016
und zwar von 549,52 auf 624€ Kaltmiete.
Die Begründung dazu:
Die Einordung der Wohnung passt soweit. Ich soll nun 7,50€/m² zahlen.
Im Mietspiegel ist die Einordung:
1. Muss der Vermieter nicht begründen, warum er vom Durchschnittswert lt. Mietspiegel nach oben abweicht?
Der Vermieter bezieht sich auf §558 a Abs. 4 BGB, dass die Miete nur innerhalb dieser Spanne liegen muss.
Ist das so richtig?
2. Thema Kappungsgrenze. Der Vermieter schreibt (siehe Bild 2): "Am 01.01.2009 betrug Ihre Miete 549,52€."
Der Satz stimmt ja so eigentlich nicht, da wir lt. Staffelmiete 458€ bezahlt haben. Oder wird hier der Betrag der eigentlichen Kaltmiete ohne öffentliche Förderung genannt?
Wenn ich jetzt 3 Jahre zurückschaue, was wir da bezahlt haben, dann waren das 520,40€
Die Erhöhung auf die letzte Staffel (~5,6%) + die aktuelle Erhöhung (~13,5%) betragen mehr als 15% (Berlin).
Sehe ich das richtig?
Es ist nicht einfach klare Informationen zu finden, gerade wenn man eine Überschneidung von Staffelmiete + Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren hat.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
René