Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

  • Hallo ,
    Ups ich habe Probleme Ich habe heute des bekommen :

    Sehr geehrter Herr XX,

    leider gibt mir Ihr Verhalten Anlass, mich erneut bei Ihnen zu melden.

    Sie erhalten anliegend die E-Mail der Hausverwaltung, die mich soeben erreicht hat. Durch die Störung der Hausgemeinschaft und den widerrechtlichen Eingriff in die Fernsehempfangsmöglichkeiten haben Sie auch einen schweren Verstoß gegen das Mietverhältnis begangen. Ferner haben Sie sich verpflichtet, ab dem 01.02.2016 die gesamte Miete für die Wohnung zu übernehmen. Bedauerlicherweise stelle ich fest, dass lediglich 305,00 € eingegangen sind, nicht jedoch weitere 305,00 €, obwohl der Gesamtbetrag von 610,00 € zum dritten Werktag im Monat Februar fällig gewesen wäre.

    Ich spreche daher die

    fristlose Kündigung

    des Mietverhältnisses aus mit der Aufforderung, die Wohnung zu räumen. Angesichts der schwierigen Wohnraumsituation in Freiburg gestehe ich Ihnen eine Räumungsfrist bis Ende März 2016 zu. Danach werde ich die zwangsweise Räumung der Wohnung veranlassen, die Kosten der Nachmietersuche gehen zu Ihren Lasten.

    Ihr Verhalten hat eine erhebliche Störung, nicht nur des Hausfriedens, sondern auch des Mietverhältnisses bewirkt und lässt erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob Sie sich in Zukunft rechtstreu verhalten werden.

    Mit vorzüglicher Hochachtung


    Muss ich echt die Kosten der Nachmietersuche zählen ?

  • Dazu müsste man die gesamte Situation kennen. Was wird dir abgesehen vom Zahlungsverzug konkret vorgeworfen? wurdest du abgemahnt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • hi
    die 610 euro habe ich gezahlt .. und es gibt ehe ein 2 Monate "regeln" (?)
    Und ich habe da was kaput gemacht ...

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    Ja ich wurde schone abgemahnt wegen terras sauber machen ab ich auch sofort gemacht

    Danke :)

  • Wenn du vorab schon mal abgemahnt wurdest und nun wieder ein Vertragsverstoß vorliegt, kann der Vermieter fristlos kündigen.
    Auch das Fehlen eines Teil der Miete kann eine Kündigung zur Folge haben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Druck?? Ich denke nicht, dass hierzu in der Lage bist. Du solltest froh sein, dass der Vermieter Dir Zeit bis März gegeben hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie kann ich druck ausüben um zeit zu Gewinn Bzw. auf 1.6.2016 ?


    Überhaupt nicht. Wohnraum-Mietverhältnisse enden übrigens immer zum Monatsende. Kannst ja versuchen, mit dem VM einen Aufhebungsvertrag zum 31.05.2016 zu machen.

  • hey danke,

    Wie kann ich druck ausüben um zeit zu Gewinn Bzw. auf 1.6.2016 ?

    Hallo,

    was glaubst du eigentlich wer du bist?

    Leider, wird die fristlose Kündigung nicht zu halten sein, hoffentlich hat der Vermieter ausweichend eine ordentliche Kündigung mit ausgesprochen, ob so oder so, lange wohnen wirst du dort nicht mehr!

    Erspare dir Kosten und zieh freiwillig aus!

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    was glaubst du eigentlich wer du bist?

    Leider, wird die fristlose Kündigung nicht zu halten sein, hoffentlich hat der Vermieter ausweichend eine ordentliche Kündigung mit ausgesprochen, ob so oder so, lange wohnen wirst du dort nicht mehr!

    Erspare dir Kosten und zieh freiwillig aus!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo!

    Hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Wollte wissen wie ich mich gegen die Kündigung wehren kann und nicht Druck ausüben...

    Hab die Kabelverbindung beschädigt aber nicht absichtlich. Mein Fernseher ging wieder aber leider der vom Nachbar nicht mehr. Die Kosten für die Reparatur muss ich übernehmen und ich denke das reicht dann aber auch und ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Abgemahnt wurde ich mal weil ich die Terrasse nicht gleich sauber gemacht hab. Hat sich aber geklärt. Warum ich den hausfrieden stören soll weiß ich auch nicht. Es hat sich während der gesamten zeit niemand beschwert. Wohne schon seit 4 Jahren in der Wohnung. Zudem wurde erst vor kurzem mein Mietvertrag verlängert bzw voll auf mich überschrieben. War vorher eine Wg. Von daher denke ich dass die Kündigung unbegründet ist. Hab meinem Vermieter jetzt mal geschrieben, mal sehen was rauskommt...

    Du hattest aber definitiv zu wenig Infos um überhaupt so urteilen zu können.. (mein Fehler) Ich denke nicht, dass die Lage auf Anhieb sooo klar ist. Schließlich gibt es nichts schwammigeres als das deutsche Mietrecht. Kann mir nicht vorstellen dass du wirklich eine Ahnung hast. Trotzdem Danke für dein Beitrag.

    Gruß


  • Schließlich gibt es nichts schwammigeres als das deutsche Mietrecht. Kann mir nicht vorstellen dass du wirklich eine Ahnung hast.


    Das muss gerade jemand wie du sagen, der von diesen Dingen noch weniger als Null Ahnung hat. Und wenn du dir nicht vorstellen kannst, dass BHShuber keine Ahnung vom Mietrecht hat, dann liegt es daran, dass dein Intellekt zu gering ist, um überhaupt etwas festzustellen.

    Typen wie dich haben wir gerne hier im Forum. Wenn die Antwort nicht gefällt, fangen sie an zu stänkern. Darum tu uns einen Gefallen, stänkere woanders.

  • Hallo!

    Hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Wollte wissen wie ich mich gegen die Kündigung wehren kann und nicht Druck ausüben...


    So, nun nochmal von vorn. Eine Kündigung muß schon rechtssicher begründet werden. Die Geschichte mit den Abmahnung, sind da natürlich immer kritisch.
    Wichtiger wäre wohl die Frage, was, warum und wieviel Miete/Kosten usw. schuldest du.

  • Dann wiederhole ich meinen Vorschlag aus #9.

    Sehr geehrter Herr ,


    mit Entsetzen habe ich Ihr Schreiben/Ihre fristlose Kündigung vom 18.02.2016 zur Kenntnis genommen.


    Zuerst möchte ich hierzu anmerken, dass ich mich nach meiner Kenntnis nicht im Mietrückstand befinde. Die Monatsmiete i. H. v. 610,00 € habe ich in 2 Teilbeträgen a‘ 305,00 € an Sie überwiesen. Duplikate der Kontoauszüge habe ich bereits angefordert. Sobald mir diese vorliegen werde ich umgehend prüfen, ob es zur Nichtausführung eines Überweisungsauftrags kam und die Zahlung ggf. sofort nachholen.


    Desweiteren möchte ich Sie bitten mir die Gründe zu nennen, welche zu einer angeblichen Störung des Hausfriedens bzw. einer Störung der Hausgemeinschaft geführt haben sollen. Ich wurde während der gesamten Mietdauer zu keiner Zeit auf ein derartiges Fehlverhalten hingewiesen, auch Nachbarn/Anwohner haben sich bis heute bzgl. Ruhestörungen oder Ähnlichem noch nie beschwert.


    Angesichts dessen, dass Sie nun die Absicht verfolgen das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, möchte ich nochmals zu Ihrer schriftlichen Abmahnung Stellung nehmen, die ich Ende letzten Jahres erhalten habe. Hier haben Sie mir vorgeworfen die Terrasse wie auch die Wohnung sei in einem ungepflegten Zustand und der Stellplatz sei mit brennbaren Gegenständen belagert. Tatsächlich war aber lediglich die Terrasse mit Unkraut befallen und ein Rollladen war defekt. Schon zu diesem Zeitpunkt habe ich mich gefragt, wie es zu so einer Behauptung überhaupt kommen kann. Wir haben daraufhin einen Besichtigungstermin vereinbart und Sie konnten sich von dem Zustand der Wohnung selbst ein Bild machen. Noch am selben Tag haben wir vereinbart, dass der Mietvertrag ab 01.02.2016 voll auf mich übergeht und bis auf den defekten Rollladen gab es Nichts zu bemängeln. Die Abmahnung betrachte ich aus diesem Grund als gegenstandslos und ich erkenne auch nicht die Notwendigkeit für eine fristlose Kündigung.


    Abschließend möchte ich mich für die defekte Kabelverbindung aufrichtig entschuldigen. Gleichzeitig aber auch klar stellen, dass ich nicht mutwillig etwas kaputt gemacht habe, sondern es sich hier um ein Versehen handelt. Ich wäre auch bereit gewesen den entstandenen Schaden zu übernehmen aber leider wurde mit mir nicht gesprochen. Ich war mir keiner Schuld bewusst. Mich fristlos zu kündigen empfinde ich als nicht angemessen, auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Sie sich sehr über das Schreiben der Hausverwaltung geärgert haben.


    Eine Räumung der Wohnung bis 31.03.16 ist absolut nicht möglich und ich bitte Sie inständig Ihr Vorgehen noch einmal zu überdenken. Mit einer Aufhebung des Mietverhältnisses zum 31.07.2016 wäre ich einverstanden. Können wir uns darauf einigen? In der Zwischenzeit würde ich mich dann auch um einen für Sie geeigneten Nachmieter kümmern. Wenn möglich, würde ich gerne weitere Streitigkeiten vermeiden.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Den Absatz mit dem Angebot der Aufhebung zum 31.07. Nimm mal raus.
    Wenn du das willst, kannst du im Mai normal kuendigen- musst du aber nicht.

    Dein Vermieter hat dir offensichtlich mit der Begründung "ich kuendige" gekündigt.

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