Hallo zusammen,
die Fliesen in Bad und WC meiner aktuellen Wohnung sind nicht korrekt gelegt worden. Dadurch sind diese zum Teil gerissen, teilweise haben sie sich komplett von der Wand gelöst. Durch die Risse gelangt beim Duschen Wasser in die Wand, die dadurch langsam aufquillt. An zwei Wänden sind die Fliesen komplett von der Wand gelöst und halten nur durch die Silikonfuge oben und unten noch an der Wand. Dazwischen halten die fliesen nur noch an der jeweils anderen, der Abstand zur Wand ist je nach Witterung 1-3 cm (die Fliesen lassen sich "zur Wand klappen" indem man dagegen drückt). Da dies auch über der Badewanne der Fall ist (Ablösung ca. 3m*1,5m) und die Fliesen sicher irgendwann herunter kommen werden, besteht aktuell beim Baden erhebliche Gefahr., Der VM (privat) hat sich nun nach langem Weigern bereiterklärt, die Gefahr zu beseitigen.
Aus finanziellen Gründen ist er aber nicht bereit, den Schaden komplett zu beheben. Er sieht keine Notwendigkeit, das Gäste-WC zu sanieren (auch hier könnte man beim Scheißen erschlagen werden). Des Weiteren will er das Bad nur soweit notwendig neu fliesen lassen, um Geld zu sparen. Da es die alten Fliesen nicht mehr gibt, will er zwei Wände des sonst komplett weißen Bades (auch die einbauten) schwarz fliesen lassen.
Daher nun meine Fragen:
1) Kann der Vermieter sich, trotz erheblicher Gefahr für Leib und Leben, weigern den Schaden zu beheben?
2) Kann der Vermieter nur eine hälfte des Bades fliesen lassen und muss ich das hinnehmen? Aufgrund eines gesteigerten Ordnungsbedürfnisses könnte ich damit nicht leben und würde mir eine neue Wohnung suchen.
3) Gibt es Alternativen, um das Problem einvernehmlich zu Lösen?
Noch kurz als Hintergrund: Ich habe bisher ein recht gutes Verhältnis mit dem VM, obgleich dieser bei allem geizt und seit über einem Jahr die Dunstabzugshaube nicht reparieren/tauschen lässt, weil ich mit einer 40€-Haube nicht leben will.
Ich zahle fast das doppelte der lokalen Durchschnittmiete. Dafür habe ich mich ich bewusst entschieden, weil die Wohnung in einer guten Lage und einer gehobenen Wohngegend liegt und ich davon ausging, bei einem entsprechenden Mietpreis auch eine bewohnbare Wohnung, in der Mängel schnell behoben werden, zu bekommen.
ich freue mich über jeden Rat. Die gesetzlichen Regelungen wären aber natürlich an dieser Stelle von besonderem Interesse.
Viele Grüße,
ein geplagter Mieter