VM will Bad zur hälte neu Fliesen

  • Hallo zusammen,

    die Fliesen in Bad und WC meiner aktuellen Wohnung sind nicht korrekt gelegt worden. Dadurch sind diese zum Teil gerissen, teilweise haben sie sich komplett von der Wand gelöst. Durch die Risse gelangt beim Duschen Wasser in die Wand, die dadurch langsam aufquillt. An zwei Wänden sind die Fliesen komplett von der Wand gelöst und halten nur durch die Silikonfuge oben und unten noch an der Wand. Dazwischen halten die fliesen nur noch an der jeweils anderen, der Abstand zur Wand ist je nach Witterung 1-3 cm (die Fliesen lassen sich "zur Wand klappen" indem man dagegen drückt). Da dies auch über der Badewanne der Fall ist (Ablösung ca. 3m*1,5m) und die Fliesen sicher irgendwann herunter kommen werden, besteht aktuell beim Baden erhebliche Gefahr., Der VM (privat) hat sich nun nach langem Weigern bereiterklärt, die Gefahr zu beseitigen.
    Aus finanziellen Gründen ist er aber nicht bereit, den Schaden komplett zu beheben. Er sieht keine Notwendigkeit, das Gäste-WC zu sanieren (auch hier könnte man beim Scheißen erschlagen werden). Des Weiteren will er das Bad nur soweit notwendig neu fliesen lassen, um Geld zu sparen. Da es die alten Fliesen nicht mehr gibt, will er zwei Wände des sonst komplett weißen Bades (auch die einbauten) schwarz fliesen lassen.

    Daher nun meine Fragen:
    1) Kann der Vermieter sich, trotz erheblicher Gefahr für Leib und Leben, weigern den Schaden zu beheben?
    2) Kann der Vermieter nur eine hälfte des Bades fliesen lassen und muss ich das hinnehmen? Aufgrund eines gesteigerten Ordnungsbedürfnisses könnte ich damit nicht leben und würde mir eine neue Wohnung suchen.
    3) Gibt es Alternativen, um das Problem einvernehmlich zu Lösen?

    Noch kurz als Hintergrund: Ich habe bisher ein recht gutes Verhältnis mit dem VM, obgleich dieser bei allem geizt und seit über einem Jahr die Dunstabzugshaube nicht reparieren/tauschen lässt, weil ich mit einer 40€-Haube nicht leben will.
    Ich zahle fast das doppelte der lokalen Durchschnittmiete. Dafür habe ich mich ich bewusst entschieden, weil die Wohnung in einer guten Lage und einer gehobenen Wohngegend liegt und ich davon ausging, bei einem entsprechenden Mietpreis auch eine bewohnbare Wohnung, in der Mängel schnell behoben werden, zu bekommen.

    ich freue mich über jeden Rat. Die gesetzlichen Regelungen wären aber natürlich an dieser Stelle von besonderem Interesse.

    Viele Grüße,
    ein geplagter Mieter


  • 1) Kann der Vermieter sich, trotz erheblicher Gefahr für Leib und Leben, weigern den Schaden zu beheben?


    Das ist reine Ansichtssache und kann hier nicht beurteilt werden.

    Zitat

    2) Kann der Vermieter nur eine hälfte des Bades fliesen lassen und muss ich das hinnehmen? Aufgrund eines gesteigerten Ordnungsbedürfnisses könnte ich damit nicht leben und würde mir eine neue Wohnung suchen.


    Dann würde ich eine Wohnung für ein gesteigertes Ordnungsbedürfnis empfehlen.

    Zitat

    3) Gibt es Alternativen, um das Problem einvernehmlich zu Lösen?


    Alternativ wäre sicher auch ein Gang zum Gericht zu erwägen. Ich persönlich kann Ihnen das aber nicht empfehlen.

    Zitat

    ..... seit über einem Jahr die Dunstabzugshaube nicht reparieren/tauschen lässt, weil ich mit einer 40€-Haube nicht leben will.


    Rate Ihnen zu Wohneigentum. Die Ausgestaltung Ihrer Wohnung können Sie dann ganz Ihrem Ordnungsbedürfnis anpassen.

  • Hallo ThornS,

    grundsätzlich sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des VM für das Mietverhältnis unerheblich.
    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängelliste zukommen lassen und ihn unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, die Mängel zeitnah nachhaltig zu beheben, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
    Wenn er aus Kostenersparnisgründen unpassende Fliesen verlegen will, würde ich dem widersprechen. Dir steht der Zustand der Mietsache bei Mietbeginn zu.


  • 2) Kann der Vermieter nur eine hälfte des Bades fliesen lassen und muss ich das hinnehmen? Aufgrund eines gesteigerten Ordnungsbedürfnisses könnte ich damit nicht leben und würde mir eine neue Wohnung suchen.


    Generell und vereinfacht kann man sagen, optischer Befindlichkeiten spielen juristisch keine Rolle.
    Aber vieleicht war mit "schwarz Fliesen " ja auch nicht die Farbe gemeint?;)

  • Zunächst einmal vielen Dank an alle, die auf meinen Beitrag geantwortet haben!

    @Kolinium: Meiner Ansicht nach sollte jeder vernunftbegabte Mensch einsehen, dass die Aussicht, von einem Zentner Fliesen erschlagen zu werden, eine Gefährdung darstellt. Der letzte Handwerker (Heizung und Sanitär) sagte auch, das müsse dringend gemacht werden. Wie wird denn im Zweifelsfall, wenn der VM sich weigert, die Gefährdung korrekt festgestellt? Muss dafür gleich ein gutachten her?
    Die Wohnung entsprach im Übrigen zu Beginn meinen Bedürfnissen, weshalb ich sie gemietet habe. Ich habe natürlich ein sehr großes Interesse daran, dass das so bleibt. Wohnungseigentum kommt nicht in Frage, da ich beruflich bedingt in zwei bis drei Jahren weg ziehen werde.

    Berny: Ihre Aussage entspricht weitestgehend meinem bisherigen Kenntnisstand. Leider ist die Definition des Zustands der Mietsache bei Mietbeginn sehr vage. Das Bad muss dringend saniert werden und Schönheit liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters. Wenn die Optik folglich keine Rolle spielt, wie Kolonium das schrieb, dann sähe es für mich schlecht aus.

    AJ1900: Mit schwarzen Fliesen war tatsächlich die Farbe gemeint. Der VM ließ bisher alles nur schwarz machen, traut sich das aber bei der großen Sache nicht. Daher an dieser Stelle gleich die Frage: Von der mangelhaften Ausführung und den zwielichtigen Gestalten abgesehen, schadet Schwarzarbeit der Gesellschaft und ist für mich moralisch verwerflich. Kann ich etwas gegen Schwarzarbeit in meiner Wohnung unternehmen und wenn ja was? Oder muss ich das dulden, da ich ansonsten die Interessen meines VM verletze?

    Viele Grüße,
    ThornS

  • Kann ich etwas gegen Schwarzarbeit in meiner Wohnung unternehmen und wenn ja was? Oder muss ich das dulden, da ich ansonsten die Interessen meines VM verletze?


    Mglw. haben Vermieter und Finanzamt etc. unterschiedliche Interessen...?:o

  • Das beantwortet leider nicht meine Frage. Eine Verwandte hatte das Problem, dass ihr selbstständiger Exmann nur fast nur schwarz gearbeitet und somit kaum offizielles Einkommen hatte, weshalb sie ohne (auch Kindes-)Unterhalt dastand. Anzeigen konnte sie ihn aber auch nicht, da sie ansonsten durch den Verstoß gegen seine Interessen gegen die nachehelichen Pflichten verstoßen hätte. Daher meine Frage, kann ich was gegen Schwarzarbeit in meiner Wohnung tun oder ist mir das aus irgendwelchen Gründen verboten? und wenn ja, was?


  • AJ1900: Mit schwarzen Fliesen war tatsächlich die Farbe gemeint. Der VM ließ bisher alles nur schwarz machen, traut sich das aber bei der großen Sache nicht. Daher an dieser Stelle gleich die Frage: Von der mangelhaften Ausführung und den zwielichtigen Gestalten abgesehen, schadet Schwarzarbeit der Gesellschaft und ist für mich moralisch verwerflich. Kann ich etwas gegen Schwarzarbeit in meiner Wohnung unternehmen und wenn ja was? Oder muss ich das dulden, da ich ansonsten die Interessen meines VM verletze?

    Grundsätzlich muß das saniert werden was wirklich kaputt ist. Ob das dann deinem optischen empfinden schmeichelt oder nicht, ist dafür erst mal zweitrangig. Wichtig ist, das die Funktion gegeben ist. Ansonsten würde ich die moralisch Keule eher stecken lassen.
    Ersten wird dir das nichts bringen, und zweitens wird viel geredet wenn der Tag lang ist, wer was und wann da alle so angeblich "schwarz" arbeiten. Faktisch wird dir aber wohl keiner irgendwelche Verträge oder Zahlungen offen legen, so das du bestenfalls immer nur behaupten kannst. Und behauptet wird eben viel.

  • Hallo,

    es ist doch keine Überraschung, dass ein Handwerker auf die Frage, ob eine Arbeit durchgeführt werden muss, mit ja antwortet. D.h. noch lange nicht, dass der Vermieter verpflichtet ist dein Bad zu sanieren.

    Wenn ich das mit der Dunstabzugshaube sehe, bezweifle ich, dass ihr ein gutes Verhältnis habt. Was für ein Mieter kann mit einer 40€-Abzugshaube nicht leben?

    Wegen deiner Überlegung zur Anzeige der Schwarzarbeit, würde davon ausgehen, dass es durchaus ein Grund zur Kündigung sein kann, wenn du deinen Vermieter wegen illegaler Beschäftigung anzeigst und diese dann nicht nachweisbar ist.

    Bist du dir denn sicher, dass es Schwarzarbeit ist?
    Man kann auch legal günstige Handwerker beschäftigen. Das sind dann ungelernte, die ihre Arbeit über Kleinanzeigen anbieten und sogar Rechnungen schreiben.

    Gruß
    H H

  • Wegen deiner Überlegung zur Anzeige der Schwarzarbeit, würde davon ausgehen, dass es durchaus ein Grund zur Kündigung sein kann, wenn du deinen Vermieter wegen illegaler Beschäftigung anzeigst und diese dann nicht nachweisbar ist.


    Es soll auch den Straftatbestand der wissentlich falschen Verdächtigung geben...

  • @Kolonium: Danke, das sehe ich prinzipiell auch so. Die Frage ist halt, ob daraus Probleme erwachsen können.

    AJ1900: Die Frage zur Schwarzarbeit ist ein allgemeines Problem und hat mit dem bad primär erstmal nichts zu tun. Bisher wurde nur quasi immer alles schwarz gemacht, auch in vorherigen Mietverhältnissen. Im aktuellen Fall bin ich sicher, dass es sich um Schwarzarbeit handelt, da der VM das explizit (und sichtlich stolz) erzählt hat. Des Weiteren sagte er zur Badezimmer-Geschichte "dass er DAS leider nicht schwarz machen könne, da er dafür einen Kredit aufnehmen muss und das von der Steuer absetzen will".

    @H HAmburg: Dass der Handwerker ein Interesse daran hat, dass etwas saniert werden muss, ist klar. Schließlich lebt der ja davon. Deswegen fragte ich ja im ersten Post ausdrücklich danach, wie man denn im Zweifelsfall die Gefährdung korrekt feststellen lässt.
    Mit einer 40€-Umlufthaube (nicht Dunstabzug, das macht einen gewaltigen Unterschied!) kann keiner leben. Das Ding ist extrem laut (Gespräche sind dann beim Kochen nicht mehr möglich) und bring nichts, weil es den Dampf nicht wegbringt. Ab 200€ finden sich Geräte, die Laut sind aber auch etwas bewegen. Ab 400€ fangen passable Geräte an. Da ich gute 500€ über der üblichen Miete zahle, glaube ich nicht, mit einer 40€-Haube leben zu müssen.
    Zur Schwarzarbeit siehe oben. Ja ich bin mir sicher und die Sache mit der Schwarzarbeit ist vom restlichen Problem unabhängig. Ich habe keinen Wunsch, mich durch so etwas zu rächen. Ich möchte nur in Ruhe wohnen, ohne von Fliesen erschlagen zu werden und bin aus sozialen, egoistischen und utilitaristischen Gründen gegen Schwarzarbeit.


    Noch eine allgemeine Frage bei dieser Gelegenheit: Elektrische Großverbraucher (Herd etc.) müssen prinzipiell vom Elektriker abgeschlossen werden. Wenn man das selber macht und die Bude brennt deshalb ab, zahlt auch keine Versicherung. Hat jemand einen guten Link, der das im Detail erklärt? Und wie ist die rechtliche Lage, wenn was passiert und ich wusste, dass das schuldige Gerät von einem Laien unter Verletzung aller Normen angeschlossen wurde (Schutzleiter nicht angeklemmt, Verbindung im Feuchtraum nicht vor Spritzwasser geschützt etc.)?

  • Was wäre wenn morgen ein riesiger Planet die Erde trifft.
    Ich weigere mich standhaft für Sie hell zu sehen.
    Ansonsten werden die Brandermittler sicher auf Sie zukommen und denen schildern Sie dann wahrheitsgemäß den Sachverhalt.

  • Was wäre wenn morgen ein riesiger Planet die Erde trifft.


    Dann wäre das anders als von Fliesen erschlagen zu werden und bin aus sozialen, egoistischen und utilitaristischen Gründen gegen Schwarzarbeit ... äh, Schwarze Löcher.

  • AJ1900: Die Frage zur Schwarzarbeit ist ein allgemeines Problem und hat mit dem bad primär erstmal nichts zu tun. Bisher wurde nur quasi immer alles schwarz gemacht, auch in vorherigen Mietverhältnissen. Im aktuellen Fall bin ich sicher, dass es sich um Schwarzarbeit handelt, da der VM das explizit (und sichtlich stolz) erzählt hat. Des Weiteren sagte er zur Badezimmer-Geschichte "dass er DAS leider nicht schwarz machen könne, da er dafür einen Kredit aufnehmen muss und das von der Steuer absetzen will".


    Nur weil dir dein Vermieter das erzählt, muß es nicht stimmen. Wie gesagt, erzählt wird von allen Seiten viel wenn der Tag lang ist. Die Sache mit dem Elektriker braucht dich wohl kaum, jedenfalls in rechtlicher Hinsicht, zu interessieren. Du bist Mieter und keine Sachverständiger.

  • Zitat von ThornS;75678@H HAmburg:


    ..
    Mit einer 40€-Umlufthaube (nicht Dunstabzug, das macht einen gewaltigen Unterschied!) kann keiner leben. Das Ding ist extrem laut (Gespräche sind dann beim Kochen nicht mehr möglich) und bring nichts, weil es den Dampf nicht wegbringt. Ab 200€ finden sich Geräte, die Laut sind aber auch etwas bewegen. Ab 400€ fangen passable Geräte an. Da ich gute 500€ über der üblichen Miete zahle, glaube ich nicht, mit einer 40€-Haube leben zu müssen.

    Noch eine allgemeine Frage bei dieser Gelegenheit: Elektrische Großverbraucher (Herd etc.) müssen prinzipiell vom Elektriker abgeschlossen werden. Wenn man das selber macht und die Bude brennt deshalb ab, zahlt auch keine Versicherung. Hat jemand einen guten Link, der das im Detail erklärt? Und wie ist die rechtliche Lage, wenn was passiert und ich wusste, dass das schuldige Gerät von einem Laien unter Verletzung aller Normen angeschlossen wurde (Schutzleiter nicht angeklemmt, Verbindung im Feuchtraum nicht vor Spritzwasser geschützt etc.)?


    Eine passable Abzugshaube muss ab 400 Euro kosten. Ja, genau! Das steht so auch in den Genfer Menschenrechts Konventionen.

    Jetzt noch die Geschichte mit den E-Anschlüssen.
    Gibt es da auch eine Norm, was so ein Anschluss mindestens kosten muss?

    Ich denke, du hast ganz andere Probleme. Ziehe doch einfach aus und such dir eine Wohnung, die zu dir passt. Sollte ja kein Problem sein, wenn du soviel für Miete zahlst.

    Gruß
    H H

  • Deswegen fragte ich ja im ersten Post ausdrücklich danach, wie man denn im Zweifelsfall die Gefährdung korrekt feststellen lässt.
    Mit einer 40€-Umlufthaube (nicht Dunstabzug, das macht einen gewaltigen Unterschied!) kann keiner leben. Das Ding ist extrem laut (Gespräche sind dann beim Kochen nicht mehr möglich) und bring nichts, weil es den Dampf nicht wegbringt. Ab 200€ finden sich Geräte, die Laut sind aber auch etwas bewegen. Ab 400€ fangen passable Geräte an. Da ich gute 500€ über der üblichen Miete zahle, glaube ich nicht, mit einer 40€-Haube leben zu müssen.


    Eine Gefährdung kannst du z.Bsp. konkret feststellen durch einen von dir bestellten und bezahlten Gutachter. Wobei der dir auch nicht sagen wird, ob und wann Fliesen von der Wand fallen, sondern wohl nur das Sanierungsbedarf besteht.
    Zu der Abzughaube kann ich nur sagen, sollte man mit dem leben können was man gemietet hat, und wenn nicht klar war was man gemietet hat, dann mit dem was der Vermieter einbaut, solange nichts konkret vereinbart wurde.

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