Beiträge von ThornS

    @Kolonium: Danke, das sehe ich prinzipiell auch so. Die Frage ist halt, ob daraus Probleme erwachsen können.

    AJ1900: Die Frage zur Schwarzarbeit ist ein allgemeines Problem und hat mit dem bad primär erstmal nichts zu tun. Bisher wurde nur quasi immer alles schwarz gemacht, auch in vorherigen Mietverhältnissen. Im aktuellen Fall bin ich sicher, dass es sich um Schwarzarbeit handelt, da der VM das explizit (und sichtlich stolz) erzählt hat. Des Weiteren sagte er zur Badezimmer-Geschichte "dass er DAS leider nicht schwarz machen könne, da er dafür einen Kredit aufnehmen muss und das von der Steuer absetzen will".

    @H HAmburg: Dass der Handwerker ein Interesse daran hat, dass etwas saniert werden muss, ist klar. Schließlich lebt der ja davon. Deswegen fragte ich ja im ersten Post ausdrücklich danach, wie man denn im Zweifelsfall die Gefährdung korrekt feststellen lässt.
    Mit einer 40€-Umlufthaube (nicht Dunstabzug, das macht einen gewaltigen Unterschied!) kann keiner leben. Das Ding ist extrem laut (Gespräche sind dann beim Kochen nicht mehr möglich) und bring nichts, weil es den Dampf nicht wegbringt. Ab 200€ finden sich Geräte, die Laut sind aber auch etwas bewegen. Ab 400€ fangen passable Geräte an. Da ich gute 500€ über der üblichen Miete zahle, glaube ich nicht, mit einer 40€-Haube leben zu müssen.
    Zur Schwarzarbeit siehe oben. Ja ich bin mir sicher und die Sache mit der Schwarzarbeit ist vom restlichen Problem unabhängig. Ich habe keinen Wunsch, mich durch so etwas zu rächen. Ich möchte nur in Ruhe wohnen, ohne von Fliesen erschlagen zu werden und bin aus sozialen, egoistischen und utilitaristischen Gründen gegen Schwarzarbeit.


    Noch eine allgemeine Frage bei dieser Gelegenheit: Elektrische Großverbraucher (Herd etc.) müssen prinzipiell vom Elektriker abgeschlossen werden. Wenn man das selber macht und die Bude brennt deshalb ab, zahlt auch keine Versicherung. Hat jemand einen guten Link, der das im Detail erklärt? Und wie ist die rechtliche Lage, wenn was passiert und ich wusste, dass das schuldige Gerät von einem Laien unter Verletzung aller Normen angeschlossen wurde (Schutzleiter nicht angeklemmt, Verbindung im Feuchtraum nicht vor Spritzwasser geschützt etc.)?

    Das beantwortet leider nicht meine Frage. Eine Verwandte hatte das Problem, dass ihr selbstständiger Exmann nur fast nur schwarz gearbeitet und somit kaum offizielles Einkommen hatte, weshalb sie ohne (auch Kindes-)Unterhalt dastand. Anzeigen konnte sie ihn aber auch nicht, da sie ansonsten durch den Verstoß gegen seine Interessen gegen die nachehelichen Pflichten verstoßen hätte. Daher meine Frage, kann ich was gegen Schwarzarbeit in meiner Wohnung tun oder ist mir das aus irgendwelchen Gründen verboten? und wenn ja, was?

    Zunächst einmal vielen Dank an alle, die auf meinen Beitrag geantwortet haben!

    @Kolinium: Meiner Ansicht nach sollte jeder vernunftbegabte Mensch einsehen, dass die Aussicht, von einem Zentner Fliesen erschlagen zu werden, eine Gefährdung darstellt. Der letzte Handwerker (Heizung und Sanitär) sagte auch, das müsse dringend gemacht werden. Wie wird denn im Zweifelsfall, wenn der VM sich weigert, die Gefährdung korrekt festgestellt? Muss dafür gleich ein gutachten her?
    Die Wohnung entsprach im Übrigen zu Beginn meinen Bedürfnissen, weshalb ich sie gemietet habe. Ich habe natürlich ein sehr großes Interesse daran, dass das so bleibt. Wohnungseigentum kommt nicht in Frage, da ich beruflich bedingt in zwei bis drei Jahren weg ziehen werde.

    Berny: Ihre Aussage entspricht weitestgehend meinem bisherigen Kenntnisstand. Leider ist die Definition des Zustands der Mietsache bei Mietbeginn sehr vage. Das Bad muss dringend saniert werden und Schönheit liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters. Wenn die Optik folglich keine Rolle spielt, wie Kolonium das schrieb, dann sähe es für mich schlecht aus.

    AJ1900: Mit schwarzen Fliesen war tatsächlich die Farbe gemeint. Der VM ließ bisher alles nur schwarz machen, traut sich das aber bei der großen Sache nicht. Daher an dieser Stelle gleich die Frage: Von der mangelhaften Ausführung und den zwielichtigen Gestalten abgesehen, schadet Schwarzarbeit der Gesellschaft und ist für mich moralisch verwerflich. Kann ich etwas gegen Schwarzarbeit in meiner Wohnung unternehmen und wenn ja was? Oder muss ich das dulden, da ich ansonsten die Interessen meines VM verletze?

    Viele Grüße,
    ThornS

    Hallo zusammen,

    die Fliesen in Bad und WC meiner aktuellen Wohnung sind nicht korrekt gelegt worden. Dadurch sind diese zum Teil gerissen, teilweise haben sie sich komplett von der Wand gelöst. Durch die Risse gelangt beim Duschen Wasser in die Wand, die dadurch langsam aufquillt. An zwei Wänden sind die Fliesen komplett von der Wand gelöst und halten nur durch die Silikonfuge oben und unten noch an der Wand. Dazwischen halten die fliesen nur noch an der jeweils anderen, der Abstand zur Wand ist je nach Witterung 1-3 cm (die Fliesen lassen sich "zur Wand klappen" indem man dagegen drückt). Da dies auch über der Badewanne der Fall ist (Ablösung ca. 3m*1,5m) und die Fliesen sicher irgendwann herunter kommen werden, besteht aktuell beim Baden erhebliche Gefahr., Der VM (privat) hat sich nun nach langem Weigern bereiterklärt, die Gefahr zu beseitigen.
    Aus finanziellen Gründen ist er aber nicht bereit, den Schaden komplett zu beheben. Er sieht keine Notwendigkeit, das Gäste-WC zu sanieren (auch hier könnte man beim Scheißen erschlagen werden). Des Weiteren will er das Bad nur soweit notwendig neu fliesen lassen, um Geld zu sparen. Da es die alten Fliesen nicht mehr gibt, will er zwei Wände des sonst komplett weißen Bades (auch die einbauten) schwarz fliesen lassen.

    Daher nun meine Fragen:
    1) Kann der Vermieter sich, trotz erheblicher Gefahr für Leib und Leben, weigern den Schaden zu beheben?
    2) Kann der Vermieter nur eine hälfte des Bades fliesen lassen und muss ich das hinnehmen? Aufgrund eines gesteigerten Ordnungsbedürfnisses könnte ich damit nicht leben und würde mir eine neue Wohnung suchen.
    3) Gibt es Alternativen, um das Problem einvernehmlich zu Lösen?

    Noch kurz als Hintergrund: Ich habe bisher ein recht gutes Verhältnis mit dem VM, obgleich dieser bei allem geizt und seit über einem Jahr die Dunstabzugshaube nicht reparieren/tauschen lässt, weil ich mit einer 40€-Haube nicht leben will.
    Ich zahle fast das doppelte der lokalen Durchschnittmiete. Dafür habe ich mich ich bewusst entschieden, weil die Wohnung in einer guten Lage und einer gehobenen Wohngegend liegt und ich davon ausging, bei einem entsprechenden Mietpreis auch eine bewohnbare Wohnung, in der Mängel schnell behoben werden, zu bekommen.

    ich freue mich über jeden Rat. Die gesetzlichen Regelungen wären aber natürlich an dieser Stelle von besonderem Interesse.

    Viele Grüße,
    ein geplagter Mieter

    Es ist spät, da kann man bei so nem langen Text schon Mal etwas vergessen. ;)
    Der Mietvertrag ist nicht befristet, ein Kündigungsausschluss wurde auch nicht vereinbart. Gemäß Vertrag besteht die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, weswegen auch die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses unter Stellung eines Nachmieters angestrebt wird.

    Hallo Leute!

    Ich bin neu in diesem Forum und habe ein vielschichtiges Problem. Ich bitte daher den nicht besonders aussagekräftigen Titel des Beitrags und die gegebenenfalls falsche Wahl des Foren-Bereichs zu entschuldigen. Ich finde allerdings, dass mein Problem nirgendwo wirklich hinpasst. Die für mich wichtigen Punkte habe ich entsprechend markiert. Ich betrachte sie im dritten Abschnitt genauer.

    Zuerst zu meiner aktuellen Wohnungssituation: ich bin vor einigen Jahren mit einem Freund zusammen in eine neue Wohnung gezogen, habe also eine WG gegründet. Besagter Freund ist inzwischen ausgezogen, meine Freundin ist dafür eingezogen. Da fing das Problem auch schon an - die Vermieter verlangen, dass ich einen Untermietvertrag zwischen mir und meiner Freundin schließe und ihnen eine Fotokopie zukommen lasse (Punkt 2). Ansonsten schreiben sie, würden sie den Einzug meiner Freundin nicht genehmigen (Punkt 1). Im übrigen weigern sie sich, meine Freundin regulär in den Mietvertrag aufzunehmen (Punkt 3) und den ehemaligen Mitbewohner aus selbigem zu entlassen. Sie wünschen, dass er unterschreibt, dass er noch ein Jahr nach dem Auszug mithaftet (Punkt 4).
    Inzwischen ist es mir eigentlich ziemlich egal, ob meine Freundin im Vertrag drin ist oder nicht. Wir wohnen ab 01. September in einer anderen Stadt. Ich muss daher auch jetzt kündigen und möglichst schnell einen Nachmieter finden. Üblich ist es, dem Vermieter 3 mögliche, solvente und willige Nachmieter zu stellen (Punkt 5). Dies ist auch die Bedingung der Vermieter, unter der sie bereit sind, mich aus dem Vertrag vorzeitig zu entlassen. Sie wünschen allerdings keine Studenten und keine WGs mehr. Die Wohnung ist auf Grund ihrer Lage und sonstigen Beschaffenheit ideal für Studenten-WGs geeignet, alles andere wird schwer zu finden sein.
    Im übrigen verlangen die Vermieter, dass ich vor dem Auszug die Tapeten runter reiße. Ich habe die Wohnung auch ohne Tapeten übernommen (Punkt 6).

    Ich habe mich über die rechtliche Lage informiert und musste feststellen, dass die Vermieter grob rechtswidrig handeln und keinen der von ihnen verlangten Punkte durchsetzen könnten. Die rechtliche Lage gestaltet sich wie folgt:

    Punkt 1: Bereits vor dem Einzug meiner Freundin bin ich meinen Verpflichtungen als Mieter nachgekommen und habe die entsprechende Erlaubnis erbeten. Diese können die Vermieter nicht verweigern.
    § 553 BGB
    (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

    Auch eine Überbelegung des Wohnraumes etc. ist auszuschließen, da er vorher an mich und meinen Mitbewohner vermietet wurde. Des weiteren ist das "berechtigte Interesse" beim Gründen einer Lebenspartnerschaft stets gegeben. De facto haben die Vermieter also keine Möglichkeit, den Zuzug meiner Freundin zu verweigern.

    Punkt 2: Hier bin ich mir unsicher. Meiner Meinung nach kann man mich nicht verpflichten, einen Untermietvertrag mit meiner Freundin abzuschließen. Der Pflicht, die Personalien meiner Freundin weiter zu geben, bin ich nachgekommen. Ein Untermietvertrag besteht nicht und wird auch nicht geschlossen.

    Punkt 3: Auch bei dem Punkt bin ich unschlüssig. Einerseits wollen die Vermieter meinen ehemaligen Mitbewohner weiter in der Haftung wissen, andererseits wollen sie meine Freundin nicht in den Vertrag aufnehmen, obwohl das genau die zweite haftende Person zur Folge hätte. Ein Anspruch auf Änderungdes Vertrags habe ich aber glaube ich nicht.

    Punkt 4: Ich habe keine Ahnung wie es mit diesem Punkt aussieht. Ich finde das sehr dubios, aber es stört mich weniger. Besagter Kumpel ist bereit die Haftung zu übernehmen.

    Punkt 5: Es ist üblich, drei potentielle Nachmieter zu präsentieren. Erforderlich ist dies aber nicht. Die Regelungen basieren auf dem § 242:
    § 242 BGB
    Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

    Dies wird in der aktuellen Rechtsprechung einheitlich so interpretiert, dass der Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch, vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden, hat, wenn er ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Vertragsaufhebung hat. Dieses ist in meinem Fall, da ich das Studium abgeschlossen habe und 400 km entfernt zu arbeiten beginne, gegeben.
    Der Gesetzgeber verlangt allerdings, dass der Vertrag derart beendet wird, dass der Vermieter ohne Nachteile dasteht. Das bedeutet, dass EIN gewillter Nachmieter präsentiert werden muss, der eine entsprechende Solvenz aufweist und tragbar ist (kein Schwerverbrecher etc). Hier ist natürlich die Frage, ob für die Bewertung der Solvenz die finanziellen Verhältnisse zu Beginn meines Mietverhältnisse betrachtet werden (zwei mittellose Studenten die von Bafög leben) ober am Ende des Mietverhältnisses (zwei gut verdienende Ingenieure).

    Punkt 6: Auch in diesem Fall ist die Rechtsprechung eindeutig. So Entschied der Bundesgerichtshof:
    BGH VIII ZR 109/05
    Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

    Die eigentlich Frage ist nun, wie sieht es mit den Punkten aus, zu denen ich bisher keine relevanten Daten finden konnte? Und, wie soll ich weiter vorgehen? Schicke ich dem Vermieter einen Pseudo-Untermietvertrag und versuche drei Nicht-Studenten als Nachmieter zu finden und bettel dann darum, aus dem Vertrag entlassen zu werden? Oder schreibe ich dem Vermieter eine sehr deutlich Mail mit Erläuterung der Rechtslage und setze ihm dann einen Nachmieter vor?
    Vielen Dank schon Mal fürs lesen.

    Viele Grüße, Thorn

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