In 2016 Abrechnung für 2013 und 2014

  • Hallo ich habe ein großes Problem, ich bin nach meiner Scheidung in eine Wohnung gezogen zum 1.8.2013. Die Kaltmiete ist mit 360 Euro beziffert im Mietvertrag, und die Warmmmiete mit 535 Euro. Ich wunderte mich immer, das keine Abrechnung kam, habe aber auch nicht wirklich dran gedacht.

    Gestern, 16.02.2016 dann der Schocker. Ein dicker Brief vom Vermieter mit den Abrechungen.

    1. Einmal 01.08.2013 bis 31.12.2013, eine Kopie der Hausverwaltungsabrechnung mit dabei. Die Hausverwaltung hat diese Abrechnung im Mai 2014 erstellt.
    Hier werden 200 Euro nachgefordert. (überwiegend Heizkosten).

    2. Einmal 01.01.2014 bis 31.12.2014, auch eine Kopie der Hausverwaltungsabrechnung. Hier hat die Hausverwaltung auch die Abrechnung erstellt, im Mai 2015. Hier werden fast 1000 Euro nachgefordert (überwiegend Heizkosten).

    Beide Rechnungen bekam ich erst gestern zugestellt. Und ich weiß nicht ich hatte solche Probleme und späten Abrechnungen noch nie, hab auch ehrlich gestanden keine 1200 Euro mal eben zum nachzahlen.

    Wie verhalte ich mich, ist das rechtens? Ich wohne gerne da, möchte keinen Ärger, finde aber die Vorgehensweise nicht in Ordnung mir soviel auf einmal aufzuerlegen und dann so spät.

    Bin froh mit Tipps. Achso mit dem Vermieter hatte ich bisher immer nur Mailkontakt, da er 400 km weiter weg wohnt.


  • Gestern, 16.02.2016 dann der Schocker. Ein dicker Brief vom Vermieter mit den Abrechungen.

    1. Einmal 01.08.2013 bis 31.12.2013, eine Kopie der Hausverwaltungsabrechnung mit dabei. Die Hausverwaltung hat diese Abrechnung im Mai 2014 erstellt.
    Hier werden 200 Euro nachgefordert. (überwiegend Heizkosten).

    2. Einmal 01.01.2014 bis 31.12.2014, auch eine Kopie der Hausverwaltungsabrechnung. Hier hat die Hausverwaltung auch die Abrechnung erstellt, im Mai 2015. Hier werden fast 1000 Euro nachgefordert (überwiegend Heizkosten).

    Beide Rechnungen bekam ich erst gestern zugestellt. Und ich weiß nicht ich hatte solche Probleme und späten Abrechnungen noch nie, hab auch ehrlich gestanden keine 1200 Euro mal eben zum nachzahlen.

    Wie verhalte ich mich, ist das rechtens? Ich wohne gerne da, möchte keinen Ärger, finde aber die Vorgehensweise nicht in Ordnung mir soviel auf einmal aufzuerlegen und dann so spät.

    Bin froh mit Tipps. Achso mit dem Vermieter hatte ich bisher immer nur Mailkontakt, da er 400 km weiter weg wohnt.

    Hallo,

    der Vermieter hat leider Fristen nicht beachtet, d. h. beide Abrechnungen sind zu spät zugestellt worden, somit hat der Vermieter keine Handhabe die Nachzahlungen von Ihnen zu fordern.

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…g-kam-zu-spaet/

    Gruß

    BHShuber

  • Die Nachforderungen beider Abrechnungen sind verfristet. Sprich der Vermieter hat keinen Anspruch mehr auf die Nachzahlungen.

    Wie verhalten? Nicht zahlen. Netterweise kannst Du ja den Vermieter darauf hinweisen das seine Ansprüche verfristet sind.

    Bei so hohen Kosten solltest Du die Abrechnungen trotzdem mal prüfen lassen.

    Vielleicht sind auch schlicht die Vorauszahlungen zu gering.

    175 € für welche Wohnfläche und was genau ist in den NK alles enthalten?

    Bei dem Wort Hausverwaltungsabrechnung vermute ich mal das es eine Eigentumswohnung ist!?

    Eigentümer/Vermieter solcher legen oftmals, aus Unwissenheit, Nebenkosten um die nicht umlegbar sind.

    Zum Beispiel die Verwaltungskosten, Kontogebühren und Kosten der Erstellung der Abrechnung.

  • Hallo BHShuber,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir fallen gerade Millionen Steine vom Herzen. Das heißt auch wenn z. B. die Hausverwaltung für 2014 im Mai 2015 abgerechnet hat und mein Vermieter sagen würde, er hätte aber 12 Monate Zeit danach, bin ich im Recht?

    Ich habe wirklich Angst das er uns dann die Wohnung kündigt und will ein freundliches Schreiben aufsetzen das ich es nicht zahlen muss und vielleicht einfach eine Erhöhung ab sofort anbieten. Damit kann er ja eigentlich noch froh sein.

    Haben Sie eine Formulierungshilfe bzgl. ich muss nicht zahlen aber bin gewillt eine Erhöhung blabla oder soll ich einfach nur sagen wegen verspäteter Abrechnung.....

    DANKE
    Lieben Gruß
    Schutzengel

  • Hallo anitari,

    ich hoffe das ist wirklich verfristet. Also die Hausverwaltung hat abgerechnet für 2014 im Mai 2015 und ich bekam es im Februar 2016. Der Vermieter ist Eigentümer und die Hausverwaltung macht die Abrechnung für ihn. Er hat dann eine Exceltabelle erstellt für mich und meinen Mann und hier u. a. Versicherung, Kabelgebühren wg Erhöhung usw. gelistet. Verwaltungsgebühren, Kontogebühren und sowas sind nicht dabei. Allerdings sind am heftigsten die Heizkosten, das andere sind kleckerbeträge. Die Wohnung hat 64 qm und Fernwärme. Klar wir heizen, aber normal würde ich sagen. Ich habe Angst das er uns kündigt wenn wir sagen die Frist sei verstrichen. Wie soll man das nett formulieren...

  • Das heißt auch wenn z. B. die Hausverwaltung für 2014 im Mai 2015 abgerechnet hat und mein Vermieter sagen würde, er hätte aber 12 Monate Zeit danach, bin ich im Recht?

    Ja.

    12 Monate Zeit hat der Vermieter die Abrechnung zuzustellen, wenn er eine Nachforderung geltend machen will, nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

    Das wären in Deinem Fall bis zum 31.12.2014 und 31.12.2015

    Rechtliche Grundlage:

    BGB § 556 Abs. 3

    Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

  • :) ok Danke Danke Danke ich versuche das mal freundlich zu formulieren und biete eine Erhöhung von mir aus an für KÜNFTIGES. Mal sehen, hoffe er sagt nicht danke tschüss und Kündigung. Ich berufe mich auf das BGB danke für den Tipp. Liebe Grüße schutzengel

  • :) ok Danke Danke Danke ich versuche das mal freundlich zu formulieren und biete eine Erhöhung von mir aus an für KÜNFTIGES. Mal sehen, hoffe er sagt nicht danke tschüss und Kündigung. Ich berufe mich auf das BGB danke für den Tipp. Liebe Grüße schutzengel

    So einfach kündigen kann er Dir nicht.

  • :) ok Danke Danke Danke ich versuche das mal freundlich zu formulieren und biete eine Erhöhung von mir aus an für KÜNFTIGES. Mal sehen, hoffe er sagt nicht danke tschüss und Kündigung. Ich berufe mich auf das BGB danke für den Tipp. Liebe Grüße schutzengel

    Hallo,

    berichte bitte wie die Sache ausgegangen ist, wäre schon schön zu wissen.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo BHShuber und anitari,

    nochmal vielen lieben Dank für die Hilfe und ich werde heute mit meinem Mann ein Schreiben oder eine Mail formulieren und warten was er antwortet, wenn wir bis Montag nichts haben senden wir ein Einschreiben mit Rückschein.

    Lieben Gruß

  • ich frag doch nochmal zur Sicherheit: also Abrechnungszeitraum ist z. b. wenn ich für das Jahr 2014 zahlen soll der 31.12.2014. Diese 12 Monate gelten nicht ab Abrechnungsdatum der Hausverwaltung? (Mai 2015). Das heißt auch hier hätte der Vermieter mir bis Dezember die Abrechnung schicken müssen, die Hausverwaltung hat diese ja relativ pktl. erstellt

  • Ist der Abrechnungszeitraum der 1.1. - 31.12. eines Jahres muß die Abrechnung bis 31.12. des Folgejahres beim Mieter sein wenn der VM eine Nachzahlung geltend machen will.

    Also Abrechnung für 2013 - letzte Poeng 31.12.2014

    Abrechnung 2014 - letzter Poeng 31.12.2015

    Wann die Verwaltung abrechnet ist dabei völlig irrelevant, die ist nicht Vertragspartner des Mieters.

  • Hallo nochmal, ich habe das Schreiben an den Vermieter jetzt soweit vorbereitet. Drückt mir die Daumen das er nicht einen Grund findet uns zu kündigen.

    Ich muss Euch aber nochmal fragen, die Positionen die mir als Mieter auferlegt worden sind sind folgende Posten:
    öffentliche Abgaben, Versicherungen, Hausmeister/Gärnter, Treppenhausreinigung, Be.- und Entwässerung, allgemeiner Strom, Heizkosten, Kabelgebühren.

    Jetzt blüht mir dann ja bald die Abrechnung für 2015. Mich ärgert das so, hätte ich das vorher alles gewusst, hätte man sein Heizverhalten ändern können, sparen können oder eine andere Wohnung suchen. Wenigstens habe ich dank Euch mit den Abrechnungen 13 und 14 nichts mehr zu tun. Wäre ich Vermieter ich könnte sowas gar nicht sammeln, die Leute wollen ja wissen wo man dran ist....naja...

    Ich denke mal das ist alles korrekt oder?

  • Zitat

    Ich muss Euch aber nochmal fragen, die Positionen die mir als Mieter auferlegt worden sind sind folgende Posten:
    öffentliche Abgaben, Versicherungen, Hausmeister/Gärnter, Treppenhausreinigung, Be.- und Entwässerung, allgemeiner Strom, Heizkosten, Kabelgebühren.

    Diese Posten sind alle umlegbar, wenn vertraglich vereinbart.

    Entweder im Vertrag aufgelistet oder auf §2 der Betriebskostenverordnung verweisen.

  • Hallo, erst mal nochmal Danke für die Hilfe. Also wir haben ein Schreiben aufgesetzt und als Einschreiben per Einwurf verschickt. Ich habe geschrieben sowas wie: das ich sehr erstaunt bin das mich im Februar 2016 die Abrechnungen für 2013 und 2014 erreichen und davon ausging, er habe die nicht gemacht da der Aufwand sich nicht lohne. Und hätte ich gewusst das ich eine fast 2stellige Summe nachzahlen muss hätte ich u.a. mein Heizverhalten geändert, gespart usw..Das ich dort sehr gerne wohne, aber er das verstehen muss das ich das für unwirksam erklären müsse. Ja und das ich platt bin, dass die reinen NK nicht mal ausreichend wären für alles andere ohne das man überhaupt geheizt hat. Im letzten Satz habe ich dann noch geschrieben das er die NK ja anpassen könne. Und ich hoffe das es jetzt nicht zum Streit käme da ich dort gerne wohne.

    Naja auf jeden Fall hat er direkt eine Mail geschrieben das er aus psycholgischen Gründen, die er nicht näher erläutern möchte das nicht früher erstellen konnte usw..und ich natürlich das Recht habe die für unwirksam zu erklären (fand ich schon mal sehr nett ohne Krach). Und das ich ja gerne in der gemütlichen, gern genutzten Wohnung weiter wohnen kann (bin mir da unsicher, sollte das ein schlechtes Gewissen sein, nach dem Motto, Sie wohnen ja gerne da deshalb haben Sie so hohe Kosten verursacht, oder ob das wirklich nett gemeint war). Auf die Anpassung der NK ging er gar nicht ein.

    Ja also das war es. Jetzt erwarten meinen Mann und mich sicherlich in diesem Jahr pktl. die NK für 2015 die sicherlich bei 1.500 liegen schätze ich mal. Der Urlaub wird ausfallen, ist auch nicht sooo schlimm, aber wir müssen echt ganz schön gucken und naja seit der Abrechnung heizen wir fast gar nicht mehr. Bis auf die Heizung die wir im meist genutzten kleinen Raum nutzen sind alle auf 1.

  • Hallo, Ja also das war es. Jetzt erwarten meinen Mann und mich sicherlich in diesem Jahr pktl. die NK für 2015 die sicherlich bei 1.500 liegen schätze ich mal. Der Urlaub wird ausfallen, ist auch nicht sooo schlimm, aber wir müssen echt ganz schön gucken und naja seit der Abrechnung heizen wir fast gar nicht mehr. Bis auf die Heizung die wir im meist genutzten kleinen Raum nutzen sind alle auf 1.

    Hallo,

    na ja, dies nun als Begründung dafür zu nehme nicht mehr richtig zu heizen, lieber legt ihr ein wenig Geld zurück um dann die zu erwartende Nachzahlung zu tilgen.

    Zumindest schon mal eine gute Nachricht, dass der Vermieter vermeintlich einsichtig ist, das ist nicht der Regelfall.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo schutzengel,
    Ihr könnt auch selbst die mtl. Betriebskostenvorauszahlungen anpassen. Schreibt dem VM: Zukünftig mtl. Nettomiete x€, BK-VZ y€, zusammen z€.

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