Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Denn erkenne kein konkrete Daten bzw. Gründe wer und warum einziehen wird.

    Ich auch nicht. Außerdem ist die allgemeine Anrede "sehr geehrte Damen und Herren" schon merkwürdig. Vermieter reden ihre Mieter mit Namen an. Bist Du sicher das die Kündigung von Deinem Vermieter kommt?


    Was genau heißt "vor kurzem bekommen"? Vor, am oder nach dem 3. Februar?

    Wie lange wohnst Du schon in der Wohnung?

    P.S.: Achte bitte künftig darauf persönliche Daten, u. a. Adressen, unkenntlich zu machen.

  • Ist es so ok oder kann ich wegen Form widersprechen. Denn erkenne kein konkrete Daten bzw. Gründe wer und warum einziehen wird.

    Wie könnte ich Widerspruch formulieren.


    Na einen ordentlichen Grund kann ich hier nicht erkennen. Sieht irgendwie zusammenkopiert aus?

  • Wie könnte ich Widerspruch formulieren.


    Schliesse mich den Vorrednern an. Ich würde jedenfalls schriftlich widersprechen, da für eine Eigenbedarfskündigung die gesetzlichen Vorausseztungen nicht gegeben sind.

  • Hallo,

    ich habe vor kurzem vom Vermieter Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. (Siehe Bild)

    Ist es so ok oder kann ich wegen Form widersprechen. Denn erkenne kein konkrete Daten bzw. Gründe wer und warum einziehen wird.

    Wie könnte ich Widerspruch formulieren.

    Danke voraus

    Hallo,

    die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht ausreichend, bzw. gar nicht begründet, somit ist der Kündigung in jedem Fall zu widersprechen.

    Lesen hier:

    http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/

    und hier:

    http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-gruende/


    Da in dem Schreiben ja so recht gar nix steht und um keine Fehler zu machen, sollte man sich wirklich, wenn man denn gegen die Kündigung vorgehen möchte, einen Anwalt für Mietrecht konsultieren.

    Gruß

    BHShuber

  • Wie könnte ein Widerspruch demnach aussehen.


    So, wie sinngemäss die beiden Vorposter geschrieben haben. Noch genauer könnte als unzulässige Rechtsberatung gewertet werden.

  • Hallo,

    da hat der Vermieter einfach ein Vordruck aus dem Internet heruntergeladen und nicht kapiert, dass die Hinweise, was drinstehen muss an ihn gerichtet sind.

    Wenn du ordentlich Zeit schinden willst brauchst du nicht einmal widersprechen. Mit dem Ding fällt er vor Gericht auf die Nase und kann dann nach Abschluss des verlorenen Verfahrens von vorne anfangen.

    Gruß
    H H

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