Grubenentleerung und -reinigung trotz Abwasser??

  • Hallo,

    bei uns fließt das Abwasser über eine ganz normale Leitung zum Wasserwerk (oder wo auch immer hin). Ich weiß dass es dabei einen Grubenschacht passiert. Dieser wurde mal gelert und gereinigt, weil sich scheinbar Dreck angesammlt hat und den Durchlauf gestört hat. Jetzt will der Vermieter die Kosten den Mietern aufs Auge drücken. Das sehe ich aber nicht ein, weil ich denke, dass das zur Wartung zählt und meines Wissens nach nicht als Nebenkosten aufgeführt werden darf. Habe ich Recht oder muss ich dafür Zahlen?

  • Hallo Radler,

    "Ich weiß dass es dabei einen Grubenschacht passiert. Dieser wurde mal gelert und gereinigt, weil sich scheinbar Dreck angesammlt hat und den Durchlauf gestört hat."
    Der Schacht befindet sich also auf dem Grundstück?

    "Jetzt will der Vermieter die Kosten den Mietern aufs Auge drücken."
    Was sagt der Mietvertrag bzgl. der Betriebskosten, speziel zu Wasserver- und entsorgungskosten?

  • Hallo,
    Das sehe ich aber nicht ein, weil ich denke, dass das zur Wartung zählt und meines Wissens nach nicht als Nebenkosten aufgeführt werden darf. Habe ich Recht oder muss ich dafür Zahlen?

    Hmh, ich glaube hier liegt ein Gedankenfehler vor. Alle wiederkehrenden Wartungskosten an der Mietsache sind umlegbar, nicht umlegbar wären lediglich Reparaturen und Instandsetzungen.

  • BetrKV - Einzelnorm

    Hier wäre zunächst die Frage zu klären, ob der Grubenschacht Bestandteil der sogenannten Entwässerungsanlage ist, wovon ich eigentlich ausgehe. Demzufolge wären meiner Meinung nach auch die Reinigungskosten gem. § 2 Ziff 3 BetrKv. umlagefähig.

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