Richtige Verrechnung der Kaution bei Schdensfall

  • Guten Abend.

    Zunächst erläutere ich meine Situation.

    -Gemietet habe ich ein Zimmer in einer Zweck-WG, welches laut Mietvertrag wie folgt beschrieben wurde:
    "Par.1 -Mieträume + Ausstattung
    ....
    2. Die Zimmer sind Möbliert, + Fernseher, voll ausgestattete Küche."

    -Bei der Wohnungsübergabe am 01.02.16 hat der VM einen fehlenden Stuhl bemängelt, den ich nun ersetzten soll. (klar, das verschwinden vom Stuhl habe ich zu verantworten und bin auch gewillt diesen zu bezahlen)

    -Übergabeprotokoll ist "vorhanden" dh. Auf der Rückseite meines Mietvertrages steht: "Wohnungsübergabe: 01.02.16, 19:25 Uhr
    Schlüsselsatz
    Stuhl Defekt"
    Das dieses Übergabeprotokoll nicht "deluxe" ist ist mir durchaus klar, aber zum Zeitpunkt der Übergabe war nichts anderes vorhanden und das Übergabeprotokoll empfand er als Unnötig, hat es aber dennoch unterschrieben.

    - Am 09.02.16 kam der VM zu mir an den Arbeitsplatz und hat mir Mündlich/persönlich gesagt, dass der Schreibtisch auch noch eine Beschädigung aufweist und ich diese bezahlen muss. (Tischplatte ist an den Schrauben, welche die Platte und den Sockel verbinden, ausgebrochen)
    Zum Verständnis, Mein VM ist auch zeitgleich der Leiter/Direktor der Schule/Lehrwerkstatt an der ich meine Grundausbildung mache (er ist nicht mein Cheff, die Schule wurde lediglich von meinem Arbeitgeber beauftragt)

    Nun zu meinen Fragen.
    - Im Mietvertrag steht nicht spezifisch, dass ich einen Schreibtischstuhl habe. Zudem hatte ich besagten Stuhl und einen mini Sessel (alle anderen Zimmer haben nur 1 Sitzmöglichkeit) Kann ich die Zahlung hierzu verweigern?
    Bzw, war dieser Stuhl mind. 2 Jahre alt, kann ich dann verlangen 80% des ursprünglichen Wertes zu bezahlen, oder muss ich alles bezahlen, was er jetzt kauft?

    - Kann der VM nach der Übergabe und obwohl er ein "Übergabeprotokoll" unterzeichnet hat mir die Schäden am Tisch in Rechnung stellen, obwohl mir dies nicht aufgefallen ist, da ich den Tisch nie Hochgehoben habe.

    Hinzuzufügen wäre noch, dass er für alle Zimmer und Wohnungen (1 Haus, 3 Wohnungen, jeweils 4 Zimmer) einen eigenen Schlüssel hat und diese folglich jederzeit betreten kann.
    Woher ich das Weiß? Er war fast Täglich auf dem Grundstück und hat irgendwelche Garten arbeiten gemacht und ist, wenn er mal "musste" bei uns in die Wohnung und hat die Toilette benutzt.
    UND, er hat zwischen Auszug und Wohnungsübergabe die Bettwäsche, die ich im Schrank aufbewahrt habe, zusammengelegt auf das Bett gelegt, obwohl ich die Tür abgeschlossen hatte.

    Das Ist jetzt schon ziemlich viel Information, aber ich dachte ich beschreibe mal alles so gut ich kann.
    Hoffe jemand kann mir weiterhelfen und bedanke mich schon'mal.

    Scrittarso

  • Guten Morgen, Scrittarso,

    "Gemietet habe ich ..."
    - Gemietet hattest Du...?

    "ein Zimmer in einer Zweck-WG, welches laut Mietvertrag wie folgt beschrieben wurde:
    "Par.1 -Mieträume + Ausstattung
    ....
    2. Die Zimmer sind Möbliert, + Fernseher, voll ausgestattete Küche.""
    - Gibt es ein Übergabeprotokoll vom Mietbeginn?

    "Bei der Wohnungsübergabe am 01.02.16 hat der VM einen fehlenden Stuhl bemängelt, den ich nun ersetzten soll. (klar, das verschwinden vom Stuhl habe ich zu verantworten und bin auch gewillt diesen zu bezahlen)"
    - Genauer: den Zeitwert.

    "Übergabeprotokoll ist "vorhanden" dh. Auf der Rückseite meines Mietvertrages steht: "Wohnungsübergabe: 01.02.16, 19:25 Uhr
    Schlüsselsatz
    Stuhl Defekt"
    Das dieses Übergabeprotokoll nicht "deluxe" ist ist mir durchaus klar, aber zum Zeitpunkt der Übergabe war nichts anderes vorhanden und das Übergabeprotokoll empfand er als Unnötig, hat es aber dennoch unterschrieben."
    - Letzteres war besonders wichtig. Keine (echt!) versteckten Schäden, die man also auch bei genauerem Suchen/Betrachten nicht finden konnte?

    "Am 09.02.16 kam der VM zu mir an den Arbeitsplatz und hat mir Mündlich/persönlich gesagt, dass der Schreibtisch auch noch eine Beschädigung aufweist und ich diese bezahlen muss. (Tischplatte ist an den Schrauben, welche die Platte und den Sockel verbinden, ausgebrochen)"
    - Das hätte er bei Rückgabe der Mietsache selbst feststellen können müssen, oder? Also m.E. kein beanstandungspunkt, den man bis zu sechs Monate nach nachreichen könnte.

    "Zum Verständnis, Mein VM ist auch zeitgleich der Leiter/Direktor der Schule/Lehrwerkstatt an der ich meine Grundausbildung mache (er ist nicht mein Cheff, die Schule wurde lediglich von meinem Arbeitgeber beauftragt)"
    - Ist zwar kein Mietrecht, jedoch ... da musste schon aufpassen...:rolleyes:

    "Im Mietvertrag steht nicht spezifisch, dass ich einen Schreibtischstuhl habe. Zudem hatte ich besagten Stuhl und einen mini Sessel (alle anderen Zimmer haben nur 1 Sitzmöglichkeit) Kann ich die Zahlung hierzu verweigern?"
    - Würde ich NICHT machen!

    "war dieser Stuhl mind. 2 Jahre alt, kann ich dann verlangen 80% des ursprünglichen Wertes zu bezahlen, oder muss ich alles bezahlen, was er jetzt kauft?"
    - Nein, Zeitwert bzw. Reparaturkosten.

    "Hinzuzufügen wäre noch, dass er für alle Zimmer und Wohnungen (1 Haus, 3 Wohnungen, jeweils 4 Zimmer) einen eigenen Schlüssel hat und diese folglich jederzeit betreten kann."
    - Wenn Dir dieser Zustand bereits bekannt war, Dein (Beweis)Risiko...

    "wenn er mal "musste" bei uns in die Wohnung und hat die Toilette benutzt."
    - Und das "gefiel" Dir wohl...?

    "er hat zwischen Auszug und Wohnungsübergabe die Bettwäsche, die ich im Schrank aufbewahrt habe, zusammengelegt auf das Bett gelegt, obwohl ich die Tür abgeschlossen hatte."
    - § 123 StGB...:confused::mad:

  • Morgen Berny

    Ich bin jetzt gott sei dank aus der Wohnung raus.

    Ein Übergabeprotokoll gab es bei Einzug nicht. I know, war bisschen naiv von mir.

    Gefiel mir natürlich sehr, dass er einfach auf unsere Toilette gegangen ist.... (Sarkasmus)
    Hätte ich was dagegen gesagt, wäre dies mit viel Aufwand und generve verbunden und da hatte ich keinen bock drauf. Zudem ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen hatte und ihm die Leute Schlange stehen für so ein Zimmer und einen Rausschmiss wollte ich nicht riskieren.

    "Letzteres war besonders wichtig. Keine (echt!) versteckten Schäden, die man also auch bei genauerem Suchen/Betrachten nicht finden konnte?"
    Ich hoffe ich habe die Frage richtig verstanden, nein ich habe nichts weiter beschädigt und das mit dem Tisch wusste ich nicht, da ich den nie angehoben habe, sondern geschoben.

    Schönen Montag morgen

    S

  • Ganz ehrlich, ich würde das von der Höhe des Abzuges der Kaution abhängig machen. Ich meine was kann ein alter Stuhl und Schreibtisch schon kosten?
    Wenn wir hier über 50-150€ reden, glaube ich kaum das es sich lohnt darüber zu streiten, oder? Abwarten und sehen was kommt.

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