Hallo,
Ich bin ende letzten Jahres aus meiner damaligen WG ausgezogen. Nun habe ich einen Teil meiner Kaution zurückbekommen, jedoch steht im Verwendungszweck der Überweisung: "Teilbetrag abzgl. WG-Einkauefen". Es fehlen leider ca. 200€.
Nach meiner Rechtsauffassung sind aber WG Einkäufe nicht durch die Kaution gesichert. Bei meinem Auszug fiel zudem kein Wort von noch offenen Einkäufen und ich kann mir auch nicht vorstellen wo die herkommen sollten, zumal ich keinerlei Beleg darüber erhalten habe.
Meine Frage ist nun wie ich an meine vollständige Kaution komme und wer in der Beweispflicht über die Existenz und Höher der Einkäufe steht.