Da es kein WG-Mietrecht gibt, sind natürlich auch keine WG-Einkäufe geregelt.
Eine Kaution wird als Sicherheit für die Erfüllung deiner Pflichten einbehalten. Wenn also im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Du monatlich den Betrag X für WG-Einkäufe zur Verfügung stellen musst, könnte sich der Vermieter auch an der Kaution bedienen.
Im (Unter-)Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt. Dort steht lediglich:
Zitat§ 3 Kaution
1. Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. § 551 BGB in Höhe von EUR 500,
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in Worten: füfhunder zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis.
2. Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.
3. Ein "Abwohnen" der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig.