Beiträge von JohnDoe23

    Da es kein WG-Mietrecht gibt, sind natürlich auch keine WG-Einkäufe geregelt.

    Eine Kaution wird als Sicherheit für die Erfüllung deiner Pflichten einbehalten. Wenn also im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Du monatlich den Betrag X für WG-Einkäufe zur Verfügung stellen musst, könnte sich der Vermieter auch an der Kaution bedienen.

    Im (Unter-)Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt. Dort steht lediglich:

    Zitat

    § 3 Kaution
    1. Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. § 551 BGB in Höhe von EUR 500,
    Seite 2
    in Worten: füfhunder zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis.
    2. Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.
    3. Ein "Abwohnen" der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig.

    Wer eine Forderung stellt, muss sie beweisen/belegen. So einfach auf Zuruf muss niemand etwas bezahlen, auch kein Mitglied einer WG. Was ich nicht verstehe ist, dass man für solche Selbstverständlichkeiten erst einmal in einem Mietrechtsforum anfragen muss.


    Ich glaube Sie haben meine Frage etwas missverstanden, mein Hauptanliegen ist:
    - in Erfahrung zu Bringen, ob Einkäufe einer Wohngemeinschaft prinzipiell von der Kaution abgedeckt werden
    - und wie ich an meine vollständige Kautionssumme komme

    und dies betrifft in meinen Augen schon ein Mietrechtsforum

    Mein ehemaliger Mitbewohner und ich haben einige Grundnahrungsmittel und Putzmittel zusammen eingekauft und diese anschließend über eine Excel Liste gegeneinander abgerechnet. Zu meinem Auszug hab ich den Differenzbetrag auf dieser Liste (10 €) beglichen.

    Wie Sie schon geschrieben haben, geht es mir Hauptsächlich um die Frage, ob Einkäufe prinzipiell Ansprüche aus dem Mietverhältnis darstellen.

    Hallo,

    Ich bin ende letzten Jahres aus meiner damaligen WG ausgezogen. Nun habe ich einen Teil meiner Kaution zurückbekommen, jedoch steht im Verwendungszweck der Überweisung: "Teilbetrag abzgl. WG-Einkauefen". Es fehlen leider ca. 200€.

    Nach meiner Rechtsauffassung sind aber WG Einkäufe nicht durch die Kaution gesichert. Bei meinem Auszug fiel zudem kein Wort von noch offenen Einkäufen und ich kann mir auch nicht vorstellen wo die herkommen sollten, zumal ich keinerlei Beleg darüber erhalten habe.

    Meine Frage ist nun wie ich an meine vollständige Kaution komme und wer in der Beweispflicht über die Existenz und Höher der Einkäufe steht.

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