Probleme mit Einzug in die neue Wohnung

  • Guten Tag!

    Wir haben eine Wohnung zum 01.03.2016 angemietet und es wurde uns zugesichert, dass wir ab dem 15.02.2016 bereits die Schlüssel bekommen, um in aller Ruhe den Umzug hinter uns bringen zu können. Da mein Lebensgefährte arbeitet und keinen Urlaub bekommen hat, kam uns diese Abmachung sehr gelegen, grade mit Kind und Hund. Diese 2 Wochen im Februar wurden uns mietfrei zugesichert.
    Wir durften die Wohnung zwecks Ausmessung vor zwei Wochen begehen und stellten dabei fest, dass in Wohn- und Schlafzimmer jeweils eine Ecke feucht sind und schrieben der Mietergesellschaft daraufhin mit Fotos einen Brief mit Aufforderung zur Stellungnahme, da wir das Risiko möglicherweise aufkommendem Schimmels vermeiden möchten.
    Es kam aber keine Antwort. Nachdem wir nun erneut versuchten telefonischen Kontakt aufzunehmen, erreichten wir endlich jemanden und es wurde uns versichert, dass dies behoben wird. In diesem Gespräch wurde uns dann aber auch mitgeteilt, dass sie nicht wissen, ob die Wohnung rechtzeitig fertig sein wird und dass nie die Rede von einer vorherigen Schlüsselübergabe war.
    Ich untersuchte den Mitvertrag und stellte fest, dass nichts dergleichen schriftlich festgehalten wurde. Zu dem erfuhren wir, dass wir plötzlich etwas unterschreiben müssen, damit ein neuer Zähler im Badezimmer angebracht werden kann für einen elektronischen Durchlauferhitzer. Wir hätten, hätten wir nicht hinterher telefoniert, davon keine Kenntnis gehabt und wahrscheinlich kein warmes Wasser.
    Unsere aktuelle Wohnung ist bereits gekündigt und muss zum 01.03.2016 leer geräumt sein. Ich möchte nicht auf Grund schlampiger Arbeit und leerer Versprechungen mit meiner Tochter auf der Straße sitzen und möchte nun wissen, was wir machen können. Ich bin bereits Mieterin dieser Wohnungsgesellschaft. Mein Lebensgefährte hat den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben und ich war leider nicht dabei.

    Ich hoffe wirklich sehr auf Hilfe und Ratschläge, da uns nun die Zeit davon läuft und wir nicht wollen, dass man uns an der Nase herum führt. Wir verlassen uns darauf, dass alles abläuft wie vereinbart und stellen nun fest, dass NICHTS von dem eingehalten werden kann.

    Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus!

  • Guten Tag!

    Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus!

    Hallo,

    müssen tut der Vermieter nur eines, die Wohnung zum 01.03.2016 in vertragsgemäßem Zustand an den Mieter übergeben.

    Alles Andere ist ein entgegenkommen von Seiten des Vermieters, das sollte euch klar sein, denn nicht jeder Vermieter lässt einen Mieter 14 Tage die Mietsache kostenlos nutzen!

    Ob nun ein Absprache oder nicht gibt es jetzt Umstände die das unter Umständen verhindern, dass man eher in die Wohnung kann, wie ihr das dann regelt mit dem Umzug ist nur zweitrangig das Problem des Vermieters.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo.

    Das ist uns klar, aber es ist seitens des Vermieters nicht einmal sicher, dass die Wohnung zum 01.03. fertig ist.
    Das ist gerade der wichtigste Punkt, denn wenn dies nicht so sein sollte, stehen wir mit nichts da. Und das war vereinbart. Schriftlich.

    Liebe Grüße.

  • Hallo Dejami,

    wenn der Vermieter Euch die Wohnung nicht zum nachweislich vereinbarten Termin uebergeben kann, muss er Euch die dadurch entstehenden Kosten ersetzen. Im Zweifelsfall sogar Hotelkosten.

    Ihr solltet also Eurem Vermieter -schriftlich - davon in Kenntnis setzen, dass die alte Wohnung bereits gekuendigt ist und Ihr zum angegebenen Termin wohnungslos seid, wenn Eure Wohnung nicht fertig ist.

    In der Regel beschleunigt das die Renovierung und Fertigstellung ganz erheblich.

    cu
    Guenni

  • Hallo Guenni,

    danke für die Antwort. Was können wir mit den Möbeln machen? Wir müssen sie in der zeit irgendwo unter bringen könne, haben aber leider im Familien- und Bekanntenkreis keine Möglichkeiten.

    Liebe Grüße

  • Hallo Guenni,

    danke für die Antwort. Was können wir mit den Möbeln machen? Wir müssen sie in der zeit irgendwo unter bringen könne, haben aber leider im Familien- und Bekanntenkreis keine Möglichkeiten.

    Liebe Grüße

    Hallo,

    denkst du nicht, dass der Umstand den Guenni beschrieben hat, dem Vermieter nicht auch bewusst ist, kann es sein, dass du ein wenig übertreibst?

    Fordere nachweislich den Vermieter auf, zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn, dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung vertragsgemäß zur Verfügung steht.

    Ausweichunterkunft und Möbeleinlagerung durch Spedition auf Kosten des Vermieters, wenn er es nicht schafft, allerdings wird er das wohl nicht freiwillig herausrücken, so dass ein Gang zum Anwalt vielleicht nötig sein wird.

    Krieg dich mal ein und schnattere noch nicht über ungelegte Eier, ist der Termin im Mietvertrag vereinbart, dann steht der Vermieter in der Schuld, alles andere ist eine Sache der Organisation.

    Gruß

    BHShuber

  • wenn der Vermieter Euch die Wohnung nicht zum nachweislich vereinbarten Termin uebergeben kann, muss er Euch die dadurch entstehenden Kosten ersetzen. Im Zweifelsfall sogar Hotelkosten.
    Ihr solltet also Eurem Vermieter -schriftlich - davon in Kenntnis setzen, dass die alte Wohnung bereits gekuendigt ist und Ihr zum angegebenen Termin wohnungslos seid, wenn Eure Wohnung nicht fertig ist.


    ... und zwar per Einwurfeinschreiben.

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