Handwerker abends oder Samstags?

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir ein klein wenig weiterhelfen. Das ist meine erste Wohnung und ich fühle mich ein wenig hilflos momentan!

    Was ist passiert…

    Ich habe am Freitag einen Anruf erhalten (von dem, der unter mir wohnt) dass ich mich melden solle, es dreht sich um einen Wasserschaden der angeblich aus meiner Wohnung kommt. Ich habe es mir angeschaut und er hat eine kleine „Beule“ an der Tapeten-Decke im Schlafzimmer. (Also nichts tropft oder so). Sieht mir nicht nach einem klassischen Wasserschaden aus - ich bin aber auch kein Fachmann! In meiner Wohnung war jedoch alles normal und trocken und ich selbst hatte kein Wasserproblem oder ähnliches.

    Jetzt will mein Vermieter morgen!! mit Handwerkern in meine Wohnung und das ganze untersuchen wo das herkommen könnte. Grundsätzlich kein Problem. Nur ich habe ganz frisch in meinem Job angefangen und kann jetzt nicht einen Tag Urlaub nehmen für das Ganze! Ich kann frühestens um 17:30 Uhr zuhause sein!

    Kann ich das verlangen, dass das erst so spät stattfindet oder kann ich auf den Samstag verweisen – der ja auch ein Werktag darstellt?
    Zudem finde ich das nicht so lustig, dass mein Vermieter einen Schlüssel von meiner Wohnung hat, was ich daher weiß, da er meinte meine Anwesenheit sei nicht nötig!! Waaass???

    Vielen Dank für eure Hilfe vorab.
    Grüße
    PD

  • Hallo PD69,

    der Rohrbruch kann auch sehr gut in Deiner Wohnung sein. Zugang hättest Du zu gewähren.
    Der VM hat keinen Wohnungsschlüsseln zu haben. Ich würde ihn von ihm einfordern und falls er sich weigert, den Schliesszylinder austauschen und bei Mietende wieder zurücktauschen. Wenn es nicht gerade "Sturzbäche" regnet, könnt Ihr den Termin auch ab 17:30 oder Samstag machen.

  • Hallo,

    du hast leider zu dulden, dass Handwerker zur normalen Arbeitszeit kommen und nicht am Wochenende oder nach Feierabend arbeiten, damit es in deine Planung passt.

    Wenn der Vermieter sagt, deine Anwesenheit ist nicht erforderlich, heißt das nicht automatisch er hätte einen Schlüssel. Es kann auch bedeuten, dass wenn du dafür sorgst, dass der Vermieter in die Wohnung kommt, dann musst du nicht da sein. Sollte er tatsächlich einen Schlüssel haben, kannst du darauf bestehen, diesen ausgehändigt zu bekommen.

    Gruß
    H H

  • Hallo PD69,

    der Rohrbruch kann auch sehr gut in Deiner Wohnung sein. Zugang hättest Du zu gewähren.
    Der VM hat keinen Wohnungsschlüsseln zu haben. Ich würde ihn von ihm einfordern und falls er sich weigert, den Schliesszylinder austauschen und bei Mietende wieder zurücktauschen. Wenn es nicht gerade "Sturzbäche" regnet, könnt Ihr den Termin auch ab 17:30 oder Samstag machen.

    Wieviel Ersatzschlüssel Dein VM hat weist Du ja nicht. Also wechsle Deinen Schließzylinder, das darfst Du ohne zu fragen.

  • Wieviel Ersatzschlüssel Dein VM hat weist Du ja nicht. Also wechsle Deinen Schließzylinder, das darfst Du ohne zu fragen.


    Schon längst gemacht...:p

  • Hallo!
    Ich möchte mich mit meiner Frage gerne an diesen Thread anhängen, da es bei mir um einen ganz ähnlichen Sachverhalt geht.
    In meiner Mietwohnung besteht ein Mangel, den ich meinem Vermieter bereits angezeigt habe. Da es nichts Gravierendes ist, zu dessen Instandsetzung man eine besondere Fachausbildung bräuchte, möchte der Vermieter den Mangel durch einen seiner angestellten Hausmeister/Handwerker beseitigen lassen. So weit, so gut. Nachdem ich zwecks Terminabsprache meinem Vermieter vier Terminvorschläge habe zukommen lassen, die alle im Zeitfenster montags bis freitags nach 16:00 Uhr beziehungsweise samstags ganztägig lagen, teilte mir dieser mit, daß er derartige Mängel grundsätzlich nur montags bis freitags zwischen 8:30 und 15:00 Uhr beseitigt. Er lehnt folglich alle meine Terminvorschläge ab.
    Meine Frage ist nun, ob ein Vermieter überhaupt einseitig die Zeiten für eine Mängelbeseitigung derart einschränken kann? Zum einen umfaßt das vom Vermieter vorgegebene tägliche Zeitfenster ja noch nicht einmal 8 Stunden, zum anderen läßt er den Samstag, der ja bekanntlich ebenfalls ein Werktag ist, komplett aus. Auch wenn in § 535 BGB und im Mietvertrag keinen konkreten Uhrzeiten zur Mängelbeseitigung genannten sind, so bin zumindest ich der Meinung, daß ich eine werktägliche Instandsetzung fordern kann. "Werktäglich" bedeutet für mich, daß auch der Zeitraum 16:00 bis 18:00 Uhr und auch der Samstag in Frage kommt, denn das sind die hier ortsüblichen Arbeitszeiten der Handwerksbetriebe. Zum einen kann ich mir leider nicht jedes Mal einen halben Tag freinehmen, wenn ein Mangel beseitigt werden muß. zum anderen denke ich, daß die Beseitigung von Mietmängeln im Falle des Vermieters dem geschäftlichen Lebensbereich zugeordnet werden muß, während sie im Falle des Mieters dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist. Folglich haben meine Belange bei der Terminfindung stärker berücksichtigt zu werden als die des Vermieters - immerhin gehe ich ja arbeiten, um die Miete zu verdienen.
    Wie seht ihr das? Gibt es eventuell Gerichtsurteile, die sich mit dieser Frage beschäftigen?
    Besten Dank und viele Grüße!
    JL

  • Und das liebt man besonders in Foren, wenn sich Trittbrettfahrer an einen bestehenden Thread hängen, anstatt einen neuen zu beginnen.


    Macht in diesem Falle doch nichts. Der Beschwerdeführer sollte sich doch eher an einen Rechtsanwalt (mit Nach-Feierabend-Zuschlag) wenden und die Angelegenheit ausfechten, Schaverständige von Gewerkschaft und RA-Kammer hinzuziehen. Das muss richtig teuer werden...:o

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