Beiträge von justin.lloyd

    Hallo!
    Ich möchte mich mit meiner Frage gerne an diesen Thread anhängen, da es bei mir um einen ganz ähnlichen Sachverhalt geht.
    In meiner Mietwohnung besteht ein Mangel, den ich meinem Vermieter bereits angezeigt habe. Da es nichts Gravierendes ist, zu dessen Instandsetzung man eine besondere Fachausbildung bräuchte, möchte der Vermieter den Mangel durch einen seiner angestellten Hausmeister/Handwerker beseitigen lassen. So weit, so gut. Nachdem ich zwecks Terminabsprache meinem Vermieter vier Terminvorschläge habe zukommen lassen, die alle im Zeitfenster montags bis freitags nach 16:00 Uhr beziehungsweise samstags ganztägig lagen, teilte mir dieser mit, daß er derartige Mängel grundsätzlich nur montags bis freitags zwischen 8:30 und 15:00 Uhr beseitigt. Er lehnt folglich alle meine Terminvorschläge ab.
    Meine Frage ist nun, ob ein Vermieter überhaupt einseitig die Zeiten für eine Mängelbeseitigung derart einschränken kann? Zum einen umfaßt das vom Vermieter vorgegebene tägliche Zeitfenster ja noch nicht einmal 8 Stunden, zum anderen läßt er den Samstag, der ja bekanntlich ebenfalls ein Werktag ist, komplett aus. Auch wenn in § 535 BGB und im Mietvertrag keinen konkreten Uhrzeiten zur Mängelbeseitigung genannten sind, so bin zumindest ich der Meinung, daß ich eine werktägliche Instandsetzung fordern kann. "Werktäglich" bedeutet für mich, daß auch der Zeitraum 16:00 bis 18:00 Uhr und auch der Samstag in Frage kommt, denn das sind die hier ortsüblichen Arbeitszeiten der Handwerksbetriebe. Zum einen kann ich mir leider nicht jedes Mal einen halben Tag freinehmen, wenn ein Mangel beseitigt werden muß. zum anderen denke ich, daß die Beseitigung von Mietmängeln im Falle des Vermieters dem geschäftlichen Lebensbereich zugeordnet werden muß, während sie im Falle des Mieters dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist. Folglich haben meine Belange bei der Terminfindung stärker berücksichtigt zu werden als die des Vermieters - immerhin gehe ich ja arbeiten, um die Miete zu verdienen.
    Wie seht ihr das? Gibt es eventuell Gerichtsurteile, die sich mit dieser Frage beschäftigen?
    Besten Dank und viele Grüße!
    JL

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