Teppichboden auswechseln nach Auszug

  • Hallo zusammen,

    vor einem Monat sind wir aus unserer alten Wohnung ausgezogen und inzwischen erreichte uns auch die Endabrechnung. Bei einem kurzem Gespräch am Telefon zeigte sich der Vermieter nicht einsichtig. Doch mein "Wissen" geht beim Bezug auf Teppichboden leider nicht über die Regelung Alt gegen Neu hinaus. Vielleicht weiß hier jemand mehr. Entschuldigt den kommenden Roman.

    Zum Sachverhalt.
    Die Wohnung war 58 m² groß und bis auf die Küche war alles mit Teppichboden (einheitlich) verlegt. Im Kinderzimmer wussten wir auch davor, dass dieser Teppich ersetzt werden muss (Farbflecken, Kreideflecken). Das teilten wir dem Vermieter auch bei der Vorbesichtigung schon mit. Der Teppichboden im Wohnzimmer hatte einen kleinen Rotweinfleck, durch eine Spezialbehandlung war der zwar nur noch bei sehr genauem hinsehen Sichtbar, reichte in dem Fall aber wohl aus. Soweit alles gut, diese 2 Räume nehme ich hin. Schlafzimmer, sowie Flur waren in einem fast neuwertigem Zustand.

    Nun erhielten wir eine Rechnung, in der von uns 100 % der Neuverlegung verlangt wird (Teppich ist 3 Jahre alt). Die einzelnen Posten werfen bei mir jedoch Fragen auf und bei der Nutzung der Suchmaschinen gibt es selbst bei Urteilen Unterschiede.

    Punkt 1 vom Angebot: Alte Beläge aufnehmen u. entsorgen - Muss man wirklich sogar die Entsorgung bezahlen? Hätte ich das gewusst, hätte ich es mit auf den Sperrmüll gegeben.

    Punkt 2 und 3 vom Angebot: der neue Teppich sowie das verlegen. Insgesamt 55m² - Meine Frage hier: Der Vermieter will in allen Räumen den Teppich neu verlegen, auch in denen, wo der Teppich in Ordnung war. Ist das in Ordnung so? Es müssten eigentlich nur 35m² Teppich ausgetauscht werden. Im Angebot ist aber von 55m² Einkauf, sowie 53,5m² Verlegen die Rede.

    Punkt 4: Kettelleiste herstellen und anbringen
    Punkt 5: Hartkernsockelleiste liefern und anbringen

    Frage zu 4 und 5: Bei einem neuen Teppich passt sicher die Kettelleiste nicht mehr dazu, aber Hartkernsockelleisten? Die waren unbeschmutzt und in einem Zustand wie bei Einzug.

    Meine allgemeine Frage: Es gibt Seiten, auf denen steht, dass man den Teppich anteilig bezahlen muss, der aktuell verlegt ist (Vermieter muss die Rechnung des alten Teppichs raussuchen) und anderswo wieder Seiten, auf denen steht, dass man den neu zu verlegenen Teppich anteilig bezahlen muss. Was davon stimmt denn nun?

    Wenn jemand evtl. auch nur auf einen Punkt meiner Fragen eine Antwort hat, würde ich mich sehr freuen :)

  • Hallo zusammen,


    Wenn jemand evtl. auch nur auf einen Punkt meiner Fragen eine Antwort hat, würde ich mich sehr freuen :)

    Hallo,

    man beachte bei durchlesen der Seite des folgenden Links auf Schadensersatz , Lebensdauer des Teppichbodens:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm

    Das sollte alle deine Frage bezüglich des Teppichbodens erklären.

    D. h. aber nicht dass du hier einfach selbstständig Abzüge von der Forderung des Vermieters machen darfst, nachdem er dir eine Forderung zukommen hat lassen oder die Erneuerung von Kaution abgezogen hat, kannst entweder du klagen oder eben der Vermieter.

    Beim Vermieter gibt es noch eine Besonderheit, Mietschäden verjähren nach 6 Monaten wenn diese nach Bestreiten durch den Mieter nicht mit Klage eingefordert werden.

    Hast du die Kaution schon, dann lass den Vermieter doch Forderungen aufstellen, Mahnbescheid wird Widersprochen, wenn es dann der Vermieter auf eine Klage ankommen lässt, kannst du alle deine Einwände vorbringen und es wird geprüft ob die Forderungen des Vermieters rechtens sind, das Dummschauen für so manchen Vermieter kommt spätestens dann zum Vorschein :p

    Gruß

    BHShuber

  • Danke euch beiden für die Antworten.

    BHShuber, den verlinkten Beitrag hatte ich ebenfalls gefunden und ist von allen wirklich der brauchbarste.

    Allerdings bleibt die Frage, ob ein einheitliches Bild in den Räumen herrschen muss. Das Schlafzimmer grenzt an keinen weiteren Teppichraum an und der Teppich dort ist halt unbeschädigt, soll jedoch auch ersetzt und von uns gezahlt werden. "Durch das ziehen von Maschen nicht mehr zu verwenden ist" heißt es im allgemeinen. Wo das sein soll ist für mich ein Rätsel. Das Schlafzimmer ganz sicher nicht. Ist die Frage ob ich Beweise verlangen kann, denn bei der Übergabe hat das niemand gesehen bzw. wurde der Teppich nicht beanstandet (außer Kinderzimmer halt) und ich kann es mir bei bestem Willen auch nicht vorstellen. Es heißt halt "die komplette Auslegware muss gewechselt werden" und da die Wohnung 600km entfernt ist, kann ich auch nicht schnell vorbei und mir das zeigen lassen. Sofern die das überhaupt machen würden...

    Es gibt nicht zufällig eine Regelung, in der festgehalten wird, dass nur die Sachen beanstandet werden können, die bei der Übergabe auch ins Protokoll getragen wurden? :cool:

    Die Kaution haben wir nicht, aber ich darf dazu sagen, dass die Kaution 1/4 der Kosten deckt. Wir zahlen also drauf. Wenn ich die Rechnung sehe kann ich nur die Augen verdrehen.

    Die 6 Monats Regelung klingt ja wirklich verlockend, aber dafür bin ich sicher zu sehr Angsthase (darauf spekulieren die sicher auch). Wenns nach mir ginge, sollten die die Kaution behalten und mir den Buckel runter rutschen. Das Geld ginge vermutlich wirklich für das Kinderzimmer drauf (~500 €).

    In meinen Augen wollen sie einfach nur die Wohnung etwas moderner gestalten und sehen in mir ihren Goldesel.

    Einmal editiert, zuletzt von Tess (22. Januar 2016 um 15:45)

  • Ehrlich gesagt, würde ich da jetzt erst mal cool bleiben. Vor allem dann wenn die Kaution eh bei weitem nicht ausreicht. Über "verschlissene" Teppichböden und was darunter zu verstehen ist wurde nun wirklich schon genug geschrieben und geurteilt.
    Ich kann mir kaum vorstellen das ein halbwegs erfahrener Vermieter wirklich anfängt darüber nun Prozesse zu führen die er erst mal bezahlen darf, und dessen Ausgang ich als wenig erfolgversprechend sehen würde, zumindest dann nicht, wenn du nicht im Abnahmeprotokoll alles möglich unterschrieben hast.
    Nur mal nebenbei, deshalb verlegen wir auch keinen Teppichboden mehr in Mietwohnungen.

  • Ich würde selbst auch nie wieder eine Mietwohnung mit Teppichboden beziehen. War damals verlockend, weil der Boden dadurch nicht so kühl war und mein kleiner zu dem Zeitpunkt noch fröhlich umher krabbelte.

    Ich mache mich definitiv auch verrückter als mein Mann, der nur schmunzelt. Es ist halt ein kleines "Dorf"unternehmen, mit ziemlich wenig Ahnung. So wie ich die einschätze, wäre denen das Geld für einen Anwalt auch zu teuer und sie würden ebenso Google nutzen wie ich selbst.

    Und zum Thema "halbwegs erfahrener Vermieter" ... du weißt ja nicht, was es für Menschen gibt. Unsere Wohnungstür (Mehrfamilienhaus) hatte bei Einzug damals einen seitlichen Schlitz (verzogen), sodass man einen durchschnittlichen Maxibrief der Post einwerfen konnte. Das Austauschen dieser Tür, sowie das verputzen vom Treppenhaus, weil die neue Tür eine schmalere Zarge hatte, stellte man uns in Rechnung. Grund? Die Hauseingangstür ist dicht und die Türen zu den eigenen Mietwohnungen muss ja dann keinen Regen oder Schnee mehr abhalten. Es handelte sich also um eine Schönheitsreparatur auf Wunsch. Durchgekommen sind sie damit natürlich nicht.

    Wenn mein Mann von Arbeit kommt, werde ich mal genau nachfragen, was er alles unterschrieben hat :)

  • Wenn mein Mann von Arbeit kommt, werde ich mal genau nachfragen, was er alles unterschrieben hat :)

    Hallo Tess,

    ja genau, erstmal cool bleiben.

    Dann sehen was unterschrieben ist, im Grunde kann nur das erneuert werden, was auch beschädigt ist, für eine kostmische Erneuerung hat kein Richter Verständnis, ganz offen, lass es darauf ankommen, es gibt Vermieter die so von sich eingenommen sind und tatsächlich nur einen Richterspruch akzeptieren.

    Gruß

    BHShuber

  • Es gibt nicht zufällig eine Regelung, in der festgehalten wird, dass nur die Sachen beanstandet werden können, die bei der Übergabe auch ins Protokoll getragen wurden?
    Die 6 Monats Regelung klingt ja wirklich verlockend,


    Du hast die Frage eigentlich selbst beantwortet. Also: Bei der Rückgabe der Mietsache nicht entdeckte Mängel können vom VM noch bis zu sechs Monate nachgereicht werden.

  • Ich krame nun mal meinen alten Beitrag hoch um nicht alles neu schreiben zu müssen.

    Ich bin ja noch immer mit dem ehemaligen Vermieter im Streit. Seit damals war nun Ruhe, letzten Freitag jedoch (hab irgendwie damit gerechnet das bald was kommt) nun wieder ein Brief.
    Er wertet unser Verhalten als 'Zahlungsverweigerung' und fordert zur Zahlung bis Ende April auf. Ansonsten wird ohne Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

    Keine Einsicht bei seiner Rechnungsstellung, keine Anrechnung auf das Alter, noch immer komplette 100 % Forderung der Neuanschaffung des Teppichs. Die Hinweise an Ihn werden gekonnt ignoriert...
    Muss ich jetzt wirklich das gerichtliche Mahnverfahren abwarten und dort dann Widersprechen?

    Desweiteren kam jetzt noch eine zweite Frage auf (Mietvertrag genauer gelesen). Das wieso und weshalb lasse ich mal weg. Angeblich musste das Kinderzimmer komplett neu Tapeziert und gestrichen werden. Ich kenne die Leute ja, das macht alles der Hausmeister. Uns wurde ein Pauschalbetrag dafür in Rechnung gestellt, was für mich bisher erstmal kein Problem darstellte, da sich mein Frust auf den Teppich bezog. Nun lese ich aber im Mietvertrag folgendes:

    "Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zu Durchführung von Schönheitsreparaturen, so hat der Mieter die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter zu zahlen. Dabei ist in der Regel von folgenden Kostenquoten auszugehen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für alle Nassräume[..] Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die sonstigen Räume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund dieses Kostenvoranschlags an den Vermieter." 2 Jahre 40% und 3 Jahre 60 % kommt dann noch.

    Ist es denn nun rechtens, wenn er uns einfach Pauschal was auf den Tisch knallt? Hätte er das einen Fachbetrieb machen lassen müssen? Müssten wir auch hier nur Anteilig zahlen (2 Jahre Mietdauer)?

    Dieser Typ regt mich so auf...

  • aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs
    Also das geht schon mal garnicht. Das ist unzulässig.

    Stellen Sie doch mal den Passus zu den Schönheitsreparaturen hier ein. Vielleicht steht da noch mehr Unzulässiges drin.

  • Ok ich Tippe das ganze mal ab

    "§ 14 Schönheitsreparaturen

    1. Der Mieter verfplichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten: Das Tapezieren, Anstreichen der Decken und Wände, das Streichen der Innentüren (sofern kein Holzdekor vorhanden ist) und der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Mieträume. Parkettbäden und Laminat sind entsprechend zu pflegen und Teppichböden zu reinigen. Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind, so sind diese in neutralen, deckenden und hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

    2. "Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zu Durchführung von Schönheitsreparaturen, so hat der Mieter die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter zu zahlen. Dabei ist in der Regel von folgenden Kostenquoten auszugehen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für alle Nassräume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33 %, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, so zahlt er 66%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die sonstigen Räume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund dieses Kostenvoranschlags an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60 %, länger als 4 Jahre 80%, Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es sich bei den angegeben Regelfristen lediglich um Richtwerte handelt."

    Das ist alles zum Thema Schönheitsreparaturen

    Ich Tippe mal noch alles zum Thema Beendigung des Mietverhältnisses ab

    "§ 18 Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume vollständig geräumt, besenrein und in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Wurde das Mietverhältnis ordentlich gekündigt, so sind die Mieträume am letzten Tag der Kündigungsfrist zurückzugeben.
    2. §14 findet Anwendung. Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Schlüssel zu übergeben. Das gilt auch für etwaige vom Mieter selbst beschaffte Schlüssel.
    3. Der Mieter kann die von ihm in den Mieträumen geschaffenen Einrichtungen wegnehmen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass diese Einrichtungen in den Mieträumen verbleiben. In diesem Fall hat der Vermieter an den Mieter einen Geldbetrag zu leisten, der für die Neuanschaffung der jeweiligen Einrichtungen erforderlich wäre, abzüglich eines angemessenen Betrags für die bereits eingetrene Abnutzung der Einrichtung.
    4. Verlangt der Vermieter die Wiederherstellung des früheren Zustands, so hat der Mieter die erforderlichen Arbeiten auf seine Kosten auszuführen."

    Ende :)

  • Falls vertippe enthalten sind, bitte ich diese zu entschuldigen. Habe das ganze einfach nur blind abgetippt, ohne zu gucken ob Buchstabendreher vorhanden sind.

  • Hallo Tess

    Lehne dich entspannt zurück, diese Klausel mit Endrenovierung und Quotenabgeltung ist vom BGH kassiert worden, egal was im Mietvertrag vereinbart ist. Es reicht, wenn du Schäden an den Wänden beseitigst, zu den Schäden zählen auch z.B. dunkle oder grelle Farben o.ä.. Dann bsteht nur noch die Pflicht, die Wohnung besenrein mit allen Schlüsseln zurück zu geben.

    Alles andere im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen ist Wunschdenken des Vermieter, dem du aber nicht nachkommen musst. Gib mal bei Google den Begriff "Quotenabgeltungsklausel" ein und lese, dann solltest du so ganz nebenbei üben, wie man einen Stinkefinger zeigt. Den hat dein Exvermieter sich redlich verdient.

  • Hallo Tess, der Rheinschwimmer stimmt dem Mainschwimmer zu. Es genügt, wenn du die Mietsache ohne Beschädigungen, sauber und besenrein mit allen Schlüsseln zurückgibst.
    Die Nummer mit dem vom VM zu benennenden Malerfachbetrieb ist sowieso ungültig (der Maler ist ja womöglich der Schwager vom Vermieter...:mad:)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (21. April 2016 um 17:02)

  • Das mit dem Malerfachbetrieb leuchtet mir ein (bei kleinen Ostbetrieben denkt man aber gern, dass ist so alles rechtens). Obendrein fällt mir bei der Gegenrechnung zur Kation auf, dass da der gleiche Betrag wie vor 2 Jahren steht. Darauf werde ich ihn wohl auch aufmerksam machen müssen (beim Googlen zur Quotenabgeltung gleich noch auf den Paragraphen zum Kaution zinsgünstig anlegen gefunden :cool: )

    Da der Teppich im Kinderzimmer vereinzelt Kreideflecken hatte (das Reinigungsgerät aus einer Drogeriekette hatte zwar bereits geholfen, aber nicht komplett, zählt das dann wohl in den Punkt der Beschädigung statt besenrein.
    Das aber ein Raum komplett Tapeziert wurde, weil angeblich ein nicht ungenügend abgedecktes Loch entdeckt wurde, ist vermutlich trotzdem ein Streitpunkt. Man könnte es ja auch als Beschädigung auslegen, fraglich ist dann nur, ob wegen einer Tapetenbahn ein ganzer Raum renoviert werden muss.

    Zumal der Flur wohl auch auf unsere Kosten nochmal gestrichen wurde. Für mich ist der Umfang von "Beschädigung" noch nicht ganz klar. Muss der gesamte Raum Fachmännisch geweißt sein? ich hatte weiß gewählt, weil er allgemein immer weiß war. Man kennt ja diese Rückstände von Couchkissen die an einer weißen Wand eine weile rumreiben oder im Bereich Bett, wo die Decke an der Wand liegt. Da entsteht halt ein Alt-weiß bzw. reibt sich Farbe ab wodurch das äußere zum Rest abweicht. Ich wollte es halt ordentlich übergeben. Hätte ich unter "besenrein" das also einfach lassen können? Wir hatten alle Räume extra mit guter Wandfarbe gestrichen und optisch hätte es kein Maler besser machen können. Dennoch war es wohl nicht ausreichend.

    Wenn ihr mir zu den beiden Sachen noch einmal helfen könntet, wäre ich unheimlich dankbar :)

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