Schönheitsreparaturzuschlag

  • Hallo,

    Ich bin Student und suche mit einem Kommilitonen eine Wohnung. Wir haben vom Spar- und Bauverein einige Exposés zugeschickt bekommen mit dem Hinweis, dass sich die Miete um 0,81€/m² im Monat erhöht, da wir eine Wohngemeinschaft bilden. Das nennt sich dann Schönheitsreparaturzuschlag. Ich hab jetzt selber schon einmal ein wenig recherchiert und dies scheint soweit ok. Nun gibt es aber mehrere Sachen bei denen ich nicht weiß, ob die so in Ordnung sind.

    1) Bei der heutigen Besichtigung haben wir mit den Vormietern gesprochen. Ein Paar mit einem Kind. Diese bezahlen diesen Zuschlag nach eigener Aussage nicht. Ich und mein Kommilitone müssten diesen aber bezahlen. Wieso?

    2) Nach § 28 Abs. 4 II. BV darf der Vermieter höchstens 8,50€/m² im Jahr für Schönheitsreparaturen verlangen. 12*0,81€/m² ergeben aber 9,72€/m² im Jahr. Hier kam mir der Gedanke, dass nicht immer das komplette Jahr gezählt wird. Wir ziehen voraussichtlich erst im April ein. Also wären nur noch 9 Monate zu zählen, womit man unter den 8,50€/m² im Jahr wäre. Ist das richtig?

    Ich hoffe Ihr könnt mir mit meinem Anliegen helfen.

    mit freundlichen Grüßen, Pepe

  • Mit deinen Angaben ist leider nichts anzufangen, da sie aus dem Zusammenhang gerissen sind. Scanne den Mietvertrag mit den infrage kommenden Passagen ein und lade ihn hier hoch. Persönliche Daten natürlich schwärzen.

  • In dem Exposé, das mir vorliegt, ist von dem Zuschlag noch keine Rede. Das wurde mir in einer seperaten Email mitgeteilt. Ich werde schauen, ob ich einen Mietvertrag mit dem Zuschlag die Tage erhalte. Danke für die schnelle Antwort soweit.

  • Ich und mein Kommilitone müssten diesen aber bezahlen. Wieso?


    Sie müssen naturlich nicht zahlen. Erst wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben.

    Es steht Ihnen frei, die Ware zu den angebotenen Preis zu kaufen oder nicht.
    Als angehende Studenten sollten Sie aber schon wissen, was Marktwirtschaft bedeutet.

  • Soll das witzig sein Kolinum? Erstens bin ich kein angehender Student und zweitens erwarte ich hier ernsthafte antworten. Ich hab eigentlich erwartet, dass man den Konjunktiv weglassen kann und man es auch so versteht.

  • Nach § 28 Abs. 4 II. BV darf der Vermieter höchstens 8,50€/m² im Jahr für Schönheitsreparaturen verlangen. 12*0,81€/m² ergeben aber 9,72€/m² im Jahr. Hier kam mir der Gedanke, dass nicht immer das komplette Jahr gezählt wird. Wir ziehen voraussichtlich erst im April ein. Also wären nur noch 9 Monate zu zählen, womit man unter den 8,50€/m² im Jahr wäre.


    Das "im Jahr" dürfte sich aber auf 12 Monate beziehen, nicht auf die Restmonate in 2016.

  • 2) Nach § 28 Abs. 4 II. BV darf der Vermieter höchstens 8,50€/m² im Jahr für Schönheitsreparaturen verlangen. 12*0,81€/m² ergeben aber 9,72€/m² im Jahr. Hier kam mir der Gedanke, dass nicht immer das komplette Jahr gezählt wird. Wir ziehen voraussichtlich erst im April ein. Also wären nur noch 9 Monate zu zählen, womit man unter den 8,50€/m² im Jahr wäre. Ist das richtig?

    Hallo,

    bevor Du gleich zum § 28 II. BV springst, solltest Du erst einmal vorn anfangen und den Anwendungsbereich durchlesen. Sofern es sich hierbei nicht um eine öffentlich geförderte Wohnung (also Sozialwohnung) handelt, findet der von Dir benannte Paragraph keine Berücksichtigung.

    Ansonsten hat der User Kolinum das korrekt erläutert, auch wenn das etwas drastisch geklungen hat. Der Vermieter muss das nicht zwingend als Schönheitsreparaturzuschlag bezeichnen, sondern könnte ggfs. auch einfach die Miete bei Neuvermietung anheben, sofern dies um gesetzlichen Rahmen zulässig ist.

    Es liegt hier an Euch, ob Ihr das Angebot annehmt, oder auch nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Weiterhin danke für die Antworten.

    Zitat

    bevor Du gleich zum § 28 II. BV springst, solltest Du erst einmal vorn anfangen und den Anwendungsbereich durchlesen. Sofern es sich hierbei nicht um eine öffentlich geförderte Wohnung (also Sozialwohnung) handelt, findet der von Dir benannte Paragraph keine Berücksichtigung.

    Könntest du das genauer schildern und auch zitieren? Ist nun die ganze II. BV auf geförderte Wohnungen bezogen oder nur der Paragraph 28?

    Mir wurde am Telefon jetzt erstmal erklärt, dass dieser Zuschlag erhoben wird, weil man sich bei einer WG nicht sicher sein könnte, wie oft da Leute ausziehen und einziehen. Der typische Student ist anscheinend ein Mietnomade. Jedenfalls ist dadurch nicht gesichert, wer dann immer die Schönheitsreparaturen bezahlt.

    Ich habe jetzt vor mit dem Vermieter Verein zu verhandeln, ob man das anders vertraglich regeln kann. Oder einfach die Kaution/zu kaufenden Anteile erhöhen kann, damit dieser Zuschlag wegfällt. Habt ihr da vielleicht Ideen oder wisst über gängige Vertragsklauseln bzw. Abmachungen bescheid, die in einem solchen Fall angewendet werden können?

    Danke für die kommenden Antworten.

  • Zitat

    Könntest du das genauer schildern und auch zitieren? Ist nun die ganze II. BV auf geförderte Wohnungen bezogen oder nur der Paragraph 28?

    Hallo,

    ist das echt so schwer? Ein Anwendungsbereich einer Verordnung, bzw. eines Gesetzes muss sich doch logischerweise immer auf das ganze Gesetz/Verordnung beziehen und nicht auf ausgewählte Paragraphen.

    Die 2. BV ist für alle Wohnungen zu berücksichtigen, bei denen die Miete durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt werden muss. Das ist bei gemeinnützigen Wohnungen (aber nicht Genossenschaften), Sozialwohnungen und steuerbegünstigen Wohnungen der Fall.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/__1.html

    Zitat

    Oder einfach die Kaution/zu kaufenden Anteile erhöhen kann, damit dieser Zuschlag wegfällt.

    Darauf dürfte sich kein Vermieter einlassen. Eine Kaution, bzw. Genossenschaftsanteile gehen ja nicht in das Eigentum des Vermieters über, sondern werden Euch in voller Höhe zzgl. Zinsen ausgezahlt, wenn Ihr ausziehen solltet. Davon hat der Vermieter gar nichts.

    Unabhängig davon ist die maximale Höhe einer Kaution gesetzlich geregelt.

    Bei diesem Aufschlag dürfte es auch darum gehen, dass die Abnutzungen der Wohnungen, die der Mieter nicht separat zahlen muss in einer WG einfach höher sind, als in einer "normalen" Wohnung. Weiterhin könnte der Verwaltungsaufwand höher sein, wenn die WG-Mitglieder häufiger wechseln.

    Ich für meinen Teil vermiete gar keine WGs mehr. Der Stress ist mir zu viel.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Mir wurde am Telefon jetzt erstmal erklärt, dass dieser Zuschlag erhoben wird, weil man sich bei einer WG nicht sicher sein könnte, wie oft da Leute ausziehen und einziehen. Der typische Student ist anscheinend ein Mietnomade. Jedenfalls ist dadurch nicht gesichert, wer dann immer die Schönheitsreparaturen bezahlt.

    Ich habe jetzt vor mit dem Vermieter Verein zu verhandeln, ob man das anders vertraglich regeln kann. Oder einfach die Kaution/zu kaufenden Anteile erhöhen kann, damit dieser Zuschlag wegfällt. Habt ihr da vielleicht Ideen oder wisst über gängige Vertragsklauseln bzw. Abmachungen bescheid, die in einem solchen Fall angewendet werden können?

    Du solltest dir erst mal klar machen, eine Vermieter ist kein Amt. Auch Wohnungsbaugenossenschaften nicht. Die Mietpreisfindung ist grundsätzlich erst mal frei, solange es eben im Mietpreisspiegel +Zuschläge/Abschläge usw. bleibt.
    Sprich es gibt gar keinen Grund warum du eine, deiner Meinung nach, zu teure Wohnung mieten musst oder solltest. Wenn dir das Angebot nicht passt, nimm es eben nicht an, ist doch ganz einfach.
    Nun anzufangen vor Vertragsabschluss schon über die Miete zu meckern, sorry das ist einfach naiv. Noch dazu wenn es um eine WG geht, die grundätzlich schon mal, aus Vermietersicht, immer mit Vorsicht zu geniessen sind.
    Glaube es einfach, solche Zuschläge haben Gründe, auch wenn du natürlich immer pünktlich Miete zahlst, und ordentlich wohnst, wovon ich mal ausgehe.
    Solche Zuschläge bezahlst du in der Regel ja auch nicht weil sich deine WG schlecht verhält, sondern für jede andere WG, die es da evtl. nicht so genau nimmt. Das ist übringens ein generelles Problem, damit stehst du nicht alleine.

  • In schriftlicher Form kommen Betonung und Intention von Aussagen nicht gut rüber. Ich wollte nicht meckernd wirken. Ich möchte nur wissen, ob es Möglichkeiten gibt den Mietvertrag besser auf mich zuzuschneiden und im Endeffekt Geld zu sparen. Darüberhinaus habe ich noch nie wirklich mit Mietrecht zu tun gehabt, deshalb auch meine Unkenntnis in den meisten Bereichen, weshalb ich auch einfach mehr über die Materie erfahren möchte.

  • PepePepperoni,
    grundsätzlich sind Verträge frei aushandelbar. Im Mietrecht sind dem jedoch Grenzen gesetzt, im BGB und höchstrichterlichen Urteilen nachzulesen.

  • Ich möchte nur wissen, ob es Möglichkeiten gibt den Mietvertrag besser auf mich zuzuschneiden und im Endeffekt Geld zu sparen.


    Ja klar gibt es diese Möglichkeit. Nur unterm strich ist das Geld was du sparrst, das Geld das der Vermieter verliert. Ob sich der Vermieter darauf einlässt? Wohl nur dann wenn es kaum Interessente gibt. Natürlich kann man verhandeln. Manch einer verhandelt solange bis die Wohnung an jemanden anders vermietet wird, habe ich schon oft genug selbst erlebt.
    Muß man sich halt vorher drüber im klaren sein, das das so sein kann.
    Wir haben inzwischen ein lusitigen Spruch parat. "Die einen messen, die anderen mieten". Passt zwar jetzt nicht ganz auch deine Situation, aber vieleicht verstehst du was ich meine?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (22. Januar 2016 um 15:17)

  • Klar. Versteh schon was ihr meint. Ihr solltet dazu wissen, dass ich die Wohnung auch nehme, falls da nichts mehr günstiger wird. Man tut halt nur was man kann. Der Zuständige vom Verein hat mir inzwischen auch mitgeteilt, dass in begründeten Fällen der SR-Zuschlag entfallen kann, indem er einen entsprechenden Antrag mit der Begründung an seinen Vorstand gibt. Montag werde ich dann im Gespräch sehen, ob ich und mein zukünftiger Mitbewohner in diese Kategorie fallen. Soweit danke ich allen für ihre Antworten und das Thema dürfte dann auch durch sein.

  • .... dass sich die Miete um 0,81€/m² im Monat erhöht, da wir eine Wohngemeinschaft bilden. Das nennt sich dann Schönheitsreparaturzuschlag.

    1) Bei der heutigen Besichtigung haben wir mit den Vormietern gesprochen. Ein Paar mit einem Kind. Diese bezahlen diesen Zuschlag nach eigener Aussage nicht. Ich und mein Kommilitone müssten diesen aber bezahlen. Wieso?


    Hallo Pepe,

    du schreibst doch selbst, dass ihr den Zuschlag bezahlen müsst, seil ihr eine WG seid. Was soll denn die Frage, warum die Familie vor euch den Zuschlage nicht zahlen musste?

    Dennoch die Antwort: weil sie keine WG sind, sondern eine Familie!

    Ansonsten möchte ich mich nicht weiter zu deinen Auslegungen äußern. Du bringst ja alles durcheinander. Nicht jeder Paragraph gilt für alles und jeden.

    Nimm die Wohnung oder nimm sie nicht. Wenn du bereits jetzt versuchst die vereinbarte Miete zu reduzieren, wäre es für den Vermieter sicher das Beste, wenn du es nicht tust.

    Gruß
    H H

    P.S. was heute alles studieret....

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