Beiträge von PepePepperoni

    Klar. Versteh schon was ihr meint. Ihr solltet dazu wissen, dass ich die Wohnung auch nehme, falls da nichts mehr günstiger wird. Man tut halt nur was man kann. Der Zuständige vom Verein hat mir inzwischen auch mitgeteilt, dass in begründeten Fällen der SR-Zuschlag entfallen kann, indem er einen entsprechenden Antrag mit der Begründung an seinen Vorstand gibt. Montag werde ich dann im Gespräch sehen, ob ich und mein zukünftiger Mitbewohner in diese Kategorie fallen. Soweit danke ich allen für ihre Antworten und das Thema dürfte dann auch durch sein.

    In schriftlicher Form kommen Betonung und Intention von Aussagen nicht gut rüber. Ich wollte nicht meckernd wirken. Ich möchte nur wissen, ob es Möglichkeiten gibt den Mietvertrag besser auf mich zuzuschneiden und im Endeffekt Geld zu sparen. Darüberhinaus habe ich noch nie wirklich mit Mietrecht zu tun gehabt, deshalb auch meine Unkenntnis in den meisten Bereichen, weshalb ich auch einfach mehr über die Materie erfahren möchte.

    Weiterhin danke für die Antworten.

    Zitat

    bevor Du gleich zum § 28 II. BV springst, solltest Du erst einmal vorn anfangen und den Anwendungsbereich durchlesen. Sofern es sich hierbei nicht um eine öffentlich geförderte Wohnung (also Sozialwohnung) handelt, findet der von Dir benannte Paragraph keine Berücksichtigung.

    Könntest du das genauer schildern und auch zitieren? Ist nun die ganze II. BV auf geförderte Wohnungen bezogen oder nur der Paragraph 28?

    Mir wurde am Telefon jetzt erstmal erklärt, dass dieser Zuschlag erhoben wird, weil man sich bei einer WG nicht sicher sein könnte, wie oft da Leute ausziehen und einziehen. Der typische Student ist anscheinend ein Mietnomade. Jedenfalls ist dadurch nicht gesichert, wer dann immer die Schönheitsreparaturen bezahlt.

    Ich habe jetzt vor mit dem Vermieter Verein zu verhandeln, ob man das anders vertraglich regeln kann. Oder einfach die Kaution/zu kaufenden Anteile erhöhen kann, damit dieser Zuschlag wegfällt. Habt ihr da vielleicht Ideen oder wisst über gängige Vertragsklauseln bzw. Abmachungen bescheid, die in einem solchen Fall angewendet werden können?

    Danke für die kommenden Antworten.

    Hallo,

    Ich bin Student und suche mit einem Kommilitonen eine Wohnung. Wir haben vom Spar- und Bauverein einige Exposés zugeschickt bekommen mit dem Hinweis, dass sich die Miete um 0,81€/m² im Monat erhöht, da wir eine Wohngemeinschaft bilden. Das nennt sich dann Schönheitsreparaturzuschlag. Ich hab jetzt selber schon einmal ein wenig recherchiert und dies scheint soweit ok. Nun gibt es aber mehrere Sachen bei denen ich nicht weiß, ob die so in Ordnung sind.

    1) Bei der heutigen Besichtigung haben wir mit den Vormietern gesprochen. Ein Paar mit einem Kind. Diese bezahlen diesen Zuschlag nach eigener Aussage nicht. Ich und mein Kommilitone müssten diesen aber bezahlen. Wieso?

    2) Nach § 28 Abs. 4 II. BV darf der Vermieter höchstens 8,50€/m² im Jahr für Schönheitsreparaturen verlangen. 12*0,81€/m² ergeben aber 9,72€/m² im Jahr. Hier kam mir der Gedanke, dass nicht immer das komplette Jahr gezählt wird. Wir ziehen voraussichtlich erst im April ein. Also wären nur noch 9 Monate zu zählen, womit man unter den 8,50€/m² im Jahr wäre. Ist das richtig?

    Ich hoffe Ihr könnt mir mit meinem Anliegen helfen.

    mit freundlichen Grüßen, Pepe

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