Hallo,
Ich bin Student und suche mit einem Kommilitonen eine Wohnung. Wir haben vom Spar- und Bauverein einige Exposés zugeschickt bekommen mit dem Hinweis, dass sich die Miete um 0,81€/m² im Monat erhöht, da wir eine Wohngemeinschaft bilden. Das nennt sich dann Schönheitsreparaturzuschlag. Ich hab jetzt selber schon einmal ein wenig recherchiert und dies scheint soweit ok. Nun gibt es aber mehrere Sachen bei denen ich nicht weiß, ob die so in Ordnung sind.
1) Bei der heutigen Besichtigung haben wir mit den Vormietern gesprochen. Ein Paar mit einem Kind. Diese bezahlen diesen Zuschlag nach eigener Aussage nicht. Ich und mein Kommilitone müssten diesen aber bezahlen. Wieso?
2) Nach § 28 Abs. 4 II. BV darf der Vermieter höchstens 8,50€/m² im Jahr für Schönheitsreparaturen verlangen. 12*0,81€/m² ergeben aber 9,72€/m² im Jahr. Hier kam mir der Gedanke, dass nicht immer das komplette Jahr gezählt wird. Wir ziehen voraussichtlich erst im April ein. Also wären nur noch 9 Monate zu zählen, womit man unter den 8,50€/m² im Jahr wäre. Ist das richtig?
Ich hoffe Ihr könnt mir mit meinem Anliegen helfen.
mit freundlichen Grüßen, Pepe