Hallo miteinander,
ich bin die Jean und wohne auf einem Bauernhof in einer ehemaligen Knechtswohnung, über einem ehemaligen Stall (jetzt Hobbyautowerkstatt). Leider entpuppt sich das ganze immer mehr als Bruchbude und mir haben schon mehrere Leute geraten hier auszuziehen, das ist leider mit 4 Hunden und 2 Katzen nicht sooo einfach möglich. Ich bin also auf meine 4 Wände im Moment noch angewiesen, da die Suche nach etwas neuem einige Zeit in Anspruch nehmen wird. So nach und nach werde ich hier einige Fragen einstellen, da es jetzt gerade das aktuellste ist, geht es ums Thema Heizen.
Ich zahle hier seit 11 Jahren eine monatliche Mietpauschale. Als vor einigen Jahren das Öl so teuer war, wurden die Heizkosten von 60 auf 80€ angehoben. Leider gibt es aber keinerlei Möglichkeiten, dass wir hier einen genauen Verbrauch ermitteln können, da wir weder Wärmemengenzähler an den Heizkörpern haben, noch eine Ablesevorrichtung an der Zuleitung zur Wohnung. An der Heizungsanlage selber hängen noch ein 90qm-Wohnhaus, das Haupthaus (ca. 200qm Wohnfläche, vom Vermieter und seiner Familie bewohnt), sowie Proberäume (nochmals 45qm) im gleichen Gebäude, in dem wir wohnen.
Das Gesetz besagt:
ZitatSo sind zum Beispiel die gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnung der Kosten für die Wärme- und Warmwasserlieferung in der sogenannten Heizkostenverordnung verankert. Diese Verordnung besagt, dass grundsätzlich jeder Vermieter bei Nutzung einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage dazu verpflichtet ist, eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur für Mietshäuser, in denen sich maximal 2 Wohneinheiten befinden, wobei dabei eine Wohneinheit vom Eigentümer selbst genutzt werden muss
Quelle: http://www.cecu.de/heizkostenabrechnung.html
Wie sieht die Rechtsgrundlage denn hier bei uns aus? Es ist zwar eine Heizungsanlage, die beliefert aber 3 verschiedene Gebäude und in unserem befindet sich keine zweite Wohnung, sondern lediglich noch die Proberäume. Muss er dennoch eine Heizkostenabrechnung (Warmwasser fällt raus, weil wir nen Boiler in der Wohnung haben) machen?
Des weiteren bräuchte ich Infos zu den Temperaturen, die unser Vermieter uns im Wohnungsflur zusichern muss, am besten mit Link. Ich weiß von
Schlafzimmer, 18 Grad
Badezimmer, 21 Grad
Wohnzimmer, 21 Grad
Küche 20 Grad
Ich habe gelesen, dass der Flur ebenfalls 18 Grad haben muss. Da bei uns nichts isoliert ist und wir zudem eine alte, schiefe Eichentür eingebaut haben, kommen wir, sobald die Temperatur draußen unter 0°C fällt, auf max. 15 Grad. Daher sind wir gezwungen alle Türen zum Flur zuzuhalten.
Ach ja, und wie schaut es aus mit einer Dämmung der obersten Geschossdecke nach EnEV 2014? Hätte unser Vermieter diese bis Ende Dez. 2015 nachrüsten müssen oder fällt das bei uns im Gebäude weg?
Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen auf einmal...
Nette Grüße,
die Jean