Beiträge von Jean

    Sagt mal, habt ihr eigentlich (bis auf Leipziger82 und sober) alle einen an der Waffel? Was gibt EUCH das Recht über meine Wohnsituation zu urteilen, gerade im Bezug auf meine Tiere, worüber ihr noch lange nicht alles wisst (und ich werde Euch NICHT mein Privatleben hier breit treten, das geht Euch noch weniger an!)! Ich bin hier, weil ich SACHLICHE Fragen habe, damit ich weiß, wie ich hier mit meinem Vermieter umgehen kann für die letzten Wochen/Monate, die ich hier noch wohnen werde. Und es hat Euch ALLE einen Scheiß zu interessieren, wie viel Geld ich z.B. für Hundefutter ausgebe etc., weil es mit der Mietsache absolut nichts zu tun hat!

    Kommt mal wieder runter von Euren hohen Rössern und wenn ihr das nicht könnt, dann haltet Euch einfach aus der Diskussion hier raus!

    Hallo Leipziger82,

    herzlichen Dank für Deine Antwort.

    Die Wohnung hier hat 75qm. Das Gebäude wurde 1995 "modernisiert", sprich ein Teil der Wände, die nach außen hin zeigen, wurden mit Platten (ich weiß aber nicht, ob es Rigips oder Fermacell ist) belegt, Dämmwolle etc. befindet sich nicht dahinter. Die obere Geschossdecke ist aus groben Eichenholzbrettern, in unserer Wohnung befinden sich im Abstand von je einem Meter Eichenbalken, auf denen die Eichenbretter aufliegen. In die Räume zwischen den Balken wurde Isolierwolle gestopft und mit Holzpaneelen verschlossen. Allerdings ist diese Schicht Wolle gerade so dick, wie Hallogeneinbauspots tief sind (diese wurden von der oberen Geschossdecke aus installiert, ich vermute mal, dass die Dämmung max., wenn überhaupt 10cm Dicke hat, ich kann das gerne aber bei Gelegenheit nachmessen). Der Fußboden wurde mit Holzplatten zur Begradigung belegt, ich vermute, da es hier immer extrem Fußkalt ist, dass eine wärmedämmende Schicht nicht erfolgt ist. Weiterhin ist unser Flur komplett ungedämmt.

    Ach so, die Raumhöhe beträgt hier in allen Räumen 2m (die Eichenbalken kommen auf 1,85m runter).

    Hallo Berny,

    danke für Deine Antwort, leider kann ich damit nicht anfangen, weil sie meinen Fragen nicht wirklich beantworten.

    Frage 1: Muss mein Vermieter eine Heizkostenabrechnung machen, ja oder nein?
    Frage 2: Wie viel Grad muss der Wohnungsflur mind. in der Heizperiode haben? (Und ja, ich hab schon bei Google gesucht, leider variieren da die Angaben, sonst hätte ich hier nicht nachgefragt)
    Frage 3: Muss mein Vermieter die oberste Geschossdecke dämmen, ja oder nein.

    Und meine meine Tiere hier meinem Vermieter nicht anzulasten sind, steht nicht zur Debatte, es erklärt lediglich, warum ich hier nicht am liebsten morgen ausziehen kann.

    Gruß,
    die Jean

    Hallo miteinander,

    ich bin die Jean und wohne auf einem Bauernhof in einer ehemaligen Knechtswohnung, über einem ehemaligen Stall (jetzt Hobbyautowerkstatt). Leider entpuppt sich das ganze immer mehr als Bruchbude und mir haben schon mehrere Leute geraten hier auszuziehen, das ist leider mit 4 Hunden und 2 Katzen nicht sooo einfach möglich. Ich bin also auf meine 4 Wände im Moment noch angewiesen, da die Suche nach etwas neuem einige Zeit in Anspruch nehmen wird. So nach und nach werde ich hier einige Fragen einstellen, da es jetzt gerade das aktuellste ist, geht es ums Thema Heizen.

    Ich zahle hier seit 11 Jahren eine monatliche Mietpauschale. Als vor einigen Jahren das Öl so teuer war, wurden die Heizkosten von 60 auf 80€ angehoben. Leider gibt es aber keinerlei Möglichkeiten, dass wir hier einen genauen Verbrauch ermitteln können, da wir weder Wärmemengenzähler an den Heizkörpern haben, noch eine Ablesevorrichtung an der Zuleitung zur Wohnung. An der Heizungsanlage selber hängen noch ein 90qm-Wohnhaus, das Haupthaus (ca. 200qm Wohnfläche, vom Vermieter und seiner Familie bewohnt), sowie Proberäume (nochmals 45qm) im gleichen Gebäude, in dem wir wohnen.

    Das Gesetz besagt:

    Zitat

    So sind zum Beispiel die gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnung der Kosten für die Wärme- und Warmwasserlieferung in der sogenannten Heizkostenverordnung verankert. Diese Verordnung besagt, dass grundsätzlich jeder Vermieter bei Nutzung einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage dazu verpflichtet ist, eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur für Mietshäuser, in denen sich maximal 2 Wohneinheiten befinden, wobei dabei eine Wohneinheit vom Eigentümer selbst genutzt werden muss

    Quelle: http://www.cecu.de/heizkostenabrechnung.html

    Wie sieht die Rechtsgrundlage denn hier bei uns aus? Es ist zwar eine Heizungsanlage, die beliefert aber 3 verschiedene Gebäude und in unserem befindet sich keine zweite Wohnung, sondern lediglich noch die Proberäume. Muss er dennoch eine Heizkostenabrechnung (Warmwasser fällt raus, weil wir nen Boiler in der Wohnung haben) machen?


    Des weiteren bräuchte ich Infos zu den Temperaturen, die unser Vermieter uns im Wohnungsflur zusichern muss, am besten mit Link. Ich weiß von
    Schlafzimmer, 18 Grad
    Badezimmer, 21 Grad
    Wohnzimmer, 21 Grad
    Küche 20 Grad

    Ich habe gelesen, dass der Flur ebenfalls 18 Grad haben muss. Da bei uns nichts isoliert ist und wir zudem eine alte, schiefe Eichentür eingebaut haben, kommen wir, sobald die Temperatur draußen unter 0°C fällt, auf max. 15 Grad. Daher sind wir gezwungen alle Türen zum Flur zuzuhalten.


    Ach ja, und wie schaut es aus mit einer Dämmung der obersten Geschossdecke nach EnEV 2014? Hätte unser Vermieter diese bis Ende Dez. 2015 nachrüsten müssen oder fällt das bei uns im Gebäude weg?

    Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen auf einmal...

    Nette Grüße,
    die Jean

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