Vermieter erstellt keine Heizkostenabrechnung - ist das so rechtens?

  • Hallo miteinander,

    ich bin die Jean und wohne auf einem Bauernhof in einer ehemaligen Knechtswohnung, über einem ehemaligen Stall (jetzt Hobbyautowerkstatt). Leider entpuppt sich das ganze immer mehr als Bruchbude und mir haben schon mehrere Leute geraten hier auszuziehen, das ist leider mit 4 Hunden und 2 Katzen nicht sooo einfach möglich. Ich bin also auf meine 4 Wände im Moment noch angewiesen, da die Suche nach etwas neuem einige Zeit in Anspruch nehmen wird. So nach und nach werde ich hier einige Fragen einstellen, da es jetzt gerade das aktuellste ist, geht es ums Thema Heizen.

    Ich zahle hier seit 11 Jahren eine monatliche Mietpauschale. Als vor einigen Jahren das Öl so teuer war, wurden die Heizkosten von 60 auf 80€ angehoben. Leider gibt es aber keinerlei Möglichkeiten, dass wir hier einen genauen Verbrauch ermitteln können, da wir weder Wärmemengenzähler an den Heizkörpern haben, noch eine Ablesevorrichtung an der Zuleitung zur Wohnung. An der Heizungsanlage selber hängen noch ein 90qm-Wohnhaus, das Haupthaus (ca. 200qm Wohnfläche, vom Vermieter und seiner Familie bewohnt), sowie Proberäume (nochmals 45qm) im gleichen Gebäude, in dem wir wohnen.

    Das Gesetz besagt:

    Zitat

    So sind zum Beispiel die gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnung der Kosten für die Wärme- und Warmwasserlieferung in der sogenannten Heizkostenverordnung verankert. Diese Verordnung besagt, dass grundsätzlich jeder Vermieter bei Nutzung einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage dazu verpflichtet ist, eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur für Mietshäuser, in denen sich maximal 2 Wohneinheiten befinden, wobei dabei eine Wohneinheit vom Eigentümer selbst genutzt werden muss

    Quelle: http://www.cecu.de/heizkostenabrechnung.html

    Wie sieht die Rechtsgrundlage denn hier bei uns aus? Es ist zwar eine Heizungsanlage, die beliefert aber 3 verschiedene Gebäude und in unserem befindet sich keine zweite Wohnung, sondern lediglich noch die Proberäume. Muss er dennoch eine Heizkostenabrechnung (Warmwasser fällt raus, weil wir nen Boiler in der Wohnung haben) machen?


    Des weiteren bräuchte ich Infos zu den Temperaturen, die unser Vermieter uns im Wohnungsflur zusichern muss, am besten mit Link. Ich weiß von
    Schlafzimmer, 18 Grad
    Badezimmer, 21 Grad
    Wohnzimmer, 21 Grad
    Küche 20 Grad

    Ich habe gelesen, dass der Flur ebenfalls 18 Grad haben muss. Da bei uns nichts isoliert ist und wir zudem eine alte, schiefe Eichentür eingebaut haben, kommen wir, sobald die Temperatur draußen unter 0°C fällt, auf max. 15 Grad. Daher sind wir gezwungen alle Türen zum Flur zuzuhalten.


    Ach ja, und wie schaut es aus mit einer Dämmung der obersten Geschossdecke nach EnEV 2014? Hätte unser Vermieter diese bis Ende Dez. 2015 nachrüsten müssen oder fällt das bei uns im Gebäude weg?

    Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen auf einmal...

    Nette Grüße,
    die Jean

  • Hallo Jean,

    "An der Heizungsanlage selber hängen noch ein 90qm-Wohnhaus, das Haupthaus (ca. 200qm Wohnfläche, vom Vermieter und seiner Familie bewohnt), sowie Proberäume (nochmals 45qm) im gleichen Gebäude, in dem wir wohnen.
    Das Gesetz besagt:..."
    - Hier wäre m.E. eine Vorabtrennung der drei Gebäude vorzunehmen.

    "Des weiteren bräuchte ich Infos zu den Temperaturen, die unser Vermieter uns im Wohnungsflur zusichern muss, am besten mit Link. Ich weiß von
    Schlafzimmer, 18 Grad
    Badezimmer, 21 Grad
    Wohnzimmer, 21 Grad
    Küche 20 Grad
    Ich habe gelesen, dass der Flur ebenfalls 18 Grad haben muss."
    - Hier dürfte Google weiterhelfen: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…ngstemperaturen
    Da Du bei Mietbeginn bzw. Abschluss des Mietvertrags sicherlich nicht blind warst, musstest Du doch gewusst habe, auf was für eine Mietsache/Bruchbude (pardon!) Du Dich einliessest. Deine vielen Haustiere sind nicht dem Vermieter anzulasten.

    "Ach ja, und wie schaut es aus mit einer Dämmung der obersten Geschossdecke nach EnEV 2014? Hätte unser Vermieter diese bis Ende Dez. 2015 nachrüsten müssen oder fällt das bei uns im Gebäude weg?"
    - Das von Dir bewohnte Gebäude fällt sicherlich unter Bestandsschutz...

  • Hallo Berny,

    danke für Deine Antwort, leider kann ich damit nicht anfangen, weil sie meinen Fragen nicht wirklich beantworten.

    Frage 1: Muss mein Vermieter eine Heizkostenabrechnung machen, ja oder nein?
    Frage 2: Wie viel Grad muss der Wohnungsflur mind. in der Heizperiode haben? (Und ja, ich hab schon bei Google gesucht, leider variieren da die Angaben, sonst hätte ich hier nicht nachgefragt)
    Frage 3: Muss mein Vermieter die oberste Geschossdecke dämmen, ja oder nein.

    Und meine meine Tiere hier meinem Vermieter nicht anzulasten sind, steht nicht zur Debatte, es erklärt lediglich, warum ich hier nicht am liebsten morgen ausziehen kann.

    Gruß,
    die Jean

  • Zitat

    Frage 1: Muss mein Vermieter eine Heizkostenabrechnung machen, ja oder nein?

    Grundsätzlich ja. Es kann aber auch sein, dass hier die Ausnahmeregelung nach § 11 (1) Pkt. 1 greift. Unabhängig davon wären die Heizkosten dann aber nach Wohnfläche umzulegen. Wie groß ist denn deine Wohnung? 80 € Pauschal für die Heizkosten sind nicht viel. Bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung in einem unsanierten Gebäude ist es nicht undenkbar, dass Du dann mehr bezahlen musst.

    Zitat

    Frage 2: Wie viel Grad muss der Wohnungsflur mind. in der Heizperiode haben? (Und ja, ich hab schon bei Google gesucht, leider variieren da die Angaben, sonst hätte ich hier nicht nachgefragt)

    Es hat einen Grund, warum die Angaben variieren. Es gibt hierzu keine festen gesetzlichen Mindesttemperaturen. Vielmehr handelt es sich bei den Angaben um Einzelfallentscheidungen einzelner Richter. Der eine hält 15 °C für ausreichend, der andere 18° C. Im Zweifel wäre das also auszustreiten. 15 °C für Nebenräume (also ein Flur) könnte ausreichend sein (so zumindest meine Quelle).

    Zitat

    Frage 3: Muss mein Vermieter die oberste Geschossdecke dämmen, ja oder nein

    Das lässt sich aus der Ferne nicht beantworten. Es kommt auf den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) des Gebäudes an.
    Ansonsten ist zu beachten, dass die Pflicht zur Dämmung einzelner Bauteile ggfs. erst dann greift, wenn der Vermieter Instandsetzungsmaßnahmen durchführt. Auch von mir der Verweis auf den Bestandsschutz.

    Rein vorsorglich: Die Dämmung Geschossdecken und Dächern sind Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b BGB. Demnach können die Kosten der Modernisierung anteilig auf deine Miete umgelegt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    herzlichen Dank für Deine Antwort.

    Die Wohnung hier hat 75qm. Das Gebäude wurde 1995 "modernisiert", sprich ein Teil der Wände, die nach außen hin zeigen, wurden mit Platten (ich weiß aber nicht, ob es Rigips oder Fermacell ist) belegt, Dämmwolle etc. befindet sich nicht dahinter. Die obere Geschossdecke ist aus groben Eichenholzbrettern, in unserer Wohnung befinden sich im Abstand von je einem Meter Eichenbalken, auf denen die Eichenbretter aufliegen. In die Räume zwischen den Balken wurde Isolierwolle gestopft und mit Holzpaneelen verschlossen. Allerdings ist diese Schicht Wolle gerade so dick, wie Hallogeneinbauspots tief sind (diese wurden von der oberen Geschossdecke aus installiert, ich vermute mal, dass die Dämmung max., wenn überhaupt 10cm Dicke hat, ich kann das gerne aber bei Gelegenheit nachmessen). Der Fußboden wurde mit Holzplatten zur Begradigung belegt, ich vermute, da es hier immer extrem Fußkalt ist, dass eine wärmedämmende Schicht nicht erfolgt ist. Weiterhin ist unser Flur komplett ungedämmt.

    Ach so, die Raumhöhe beträgt hier in allen Räumen 2m (die Eichenbalken kommen auf 1,85m runter).

  • Hallo Jean!

    Du wohnst seit 11 Jahren in einer Bruchbude und jetzt fällt dir ein, dass du Forderungen betreffend der Heizung stellen willst. Suche dir eine andere Wohnung, denn in dieser werden deine Wünsche und Forderungen bestimmt nicht erfüllt. Schon alleine deshalb, weil die Raumhöhe nicht ausreichend für Wohnraum ist.

    Dann musst du dich aber von deinen 4 Hunden und zwei Katzen verabschieden, wenn die ins Tierheim kommen. Beides, Platz für die Tiere und komfortables Wohnen wirst du nicht unter einen Hut kriegen.

  • Zitat

    Die Wohnung hier hat 75qm.

    Dann würde ich mich über eine pauschale Abrechnung der Heizkosten freuen. Bei einer verbrauchsabhängigen Umlage in einem - wie Du sagst - unsanierten Gebäude, können da gern mal zwischen 2,00 EUR - 2,50 EUR/m² zusammenkommen.

    Ansonsten nochmal zur Dämmung: Wie schon erwähnt, ist hier ausschließlich der U-Wert relevant. Dieser kann nicht anhand einer Beschreibung der Wohnung, bzw. des baulichen Zustandes ermittelt werden.
    Hier wäre die Prüfung mittels Wärmebildkamera der erste Schritt.

    Zitat

    ich vermute, da es hier immer extrem Fußkalt ist, dass eine wärmedämmende Schicht nicht erfolgt ist.

    Der Fußboden muss auch nicht gedämmt werden. Die Vorschriften der EnEV - soweit diese hier greifen - beziehen sich nur auf Kellerdecken oder Dächer.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Jean,

    statt dich zu beschweren solltest du lieber dankbar sein, dass du nur 80 Euro Heizkosten und dann noch als Pauschale bezahlst. Aber wenn du nicht mehr in der "Bruchbude" wohne willst, dann ziehe einfach aus. Es gibt sicher haufenweise Wohnungen für einen Kleinzoo.

    Grundsätzlich entfällt eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, wenn du eine Pauschale bezahlst. In diesem Fall wohnen ja auch nur 2 Mietparteien (inkl. Vermieter) in deiner Wohnanlage, so dass die HkVO ohnehin nicht greift.

    Ich kenne weder dich noch die Umstände vor Ort aber ich finde es immer wieder interessant, dass gerade Menschen in etwas schwierigen Wohnsituationen (6 Tiere) hohe Ansprüche entwickeln. Ziest auf einen Bauernhof, erwartest aber, dass der Flur schön warm ist.

    Gruß
    H H

  • Hallo Jean,statt dich zu beschweren solltest du lieber dankbar sein, dass du nur 80 Euro Heizkosten und dann noch als Pauschale bezahlst. ... Gruß H H

    das sehe ich ähnlich, ist doch recht günstig. Aber geht wohl alles für "Tierfutter" drauf.

    Deutet auf reichlich Realitätsverlust hin, sorry.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (19. Januar 2016 um 12:20)

  • Hallo Leipziger82,

    herzlichen Dank für Deine Antwort.

    Die Wohnung hier hat 75qm. Das Gebäude wurde 1995 "modernisiert", sprich ein Teil der Wände, die nach außen hin zeigen, wurden mit Platten (ich weiß aber nicht, ob es Rigips oder Fermacell ist) belegt, Dämmwolle etc. befindet sich nicht dahinter. Die obere Geschossdecke ist aus groben Eichenholzbrettern, in unserer Wohnung befinden sich im Abstand von je einem Meter Eichenbalken, auf denen die Eichenbretter aufliegen. In die Räume zwischen den Balken wurde Isolierwolle gestopft und mit Holzpaneelen verschlossen. Allerdings ist diese Schicht Wolle gerade so dick, wie Hallogeneinbauspots tief sind (diese wurden von der oberen Geschossdecke aus installiert, ich vermute mal, dass die Dämmung max., wenn überhaupt 10cm

    Na, das wären ca. 10 cm mehr als bei mir zu Hause :)
    Auf Nachfrage gäbe es die Antwortmöglichkeit: "Es bleibt Ihnen unbenommen, auszuziehen."
    So blöd diese Antwort auch klingt und nicht das trifft, was du gerne erfahren hättest.

  • Sagt mal, habt ihr eigentlich (bis auf Leipziger82 und sober) alle einen an der Waffel? Was gibt EUCH das Recht über meine Wohnsituation zu urteilen, gerade im Bezug auf meine Tiere, worüber ihr noch lange nicht alles wisst (und ich werde Euch NICHT mein Privatleben hier breit treten, das geht Euch noch weniger an!)! Ich bin hier, weil ich SACHLICHE Fragen habe, damit ich weiß, wie ich hier mit meinem Vermieter umgehen kann für die letzten Wochen/Monate, die ich hier noch wohnen werde. Und es hat Euch ALLE einen Scheiß zu interessieren, wie viel Geld ich z.B. für Hundefutter ausgebe etc., weil es mit der Mietsache absolut nichts zu tun hat!

    Kommt mal wieder runter von Euren hohen Rössern und wenn ihr das nicht könnt, dann haltet Euch einfach aus der Diskussion hier raus!

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