Schließblech nach Anlehnen aus Türrahmen gerissen, wie vorgehen?

  • Hallo,

    mir ist heute etwas ziemlich Unangenehmes passiert:
    Ich habe mich im Flur rückwärts gegen meine Zimmertür gelehnt, diese hat dann plötzlich nachgegeben und auf einmal lag ich glücklicherweise unverletzt auf dem Hosenboden in meinem Zimmer. Zum Glück bin ich nicht gegen meine Bettkante gefallen, dann wäre es nicht bei dem Schock und den Gesäß- und Rückenschmerzen geblieben.

    Nun habe ich etwas Angst, auch finanziell darunter zu leiden, denn folgendes ist geschehen:
    Das Schließblech, also das Metallding im Türrahmen, bei dem "die Tür ins Schloss fällt", ist zuerst an der oberen Schraube mitsamt eines größeren Holzstücks (etwa 5cm hoch, 3cm breit und 7mm dick, darunter war dementsprechend die Schraube, alle Maße an den jeweiligen Extremstellen) des Türrahmens rausgerissen. Dadurch ist dann natürlich mit der öffnenden Tür auch das Schließblech mit in Bewegung geraten und hat sich bei der unteren Schraube mitsamt etwas Holz (kleiner als das erste Stück) aus dem Türrahmen gelöst, wobei es schlussendlich daran noch leicht hing. Deshalb würde ich mir den Ablauf auch so erschließen, mitbekommen habe ich so schnell im Fallen natürlich nichts.
    Wenn ich mir das herausgerissene obere Holzstück so ansehe, scheint daran auch schonmal nachgebessert worden zu sein, da die Maserung des Holzes teilweise nicht zum Rest passt.
    Um eine weitere Beschädigung des Türrahmens zu vermeiden, habe ich das Schließblech mitsamt des herausgerissenen Holzes und der Schrauben entfernt, was recht einfach ging, ohne dabei weiteren Schaden zu verursachen.

    Was soll ich damit nun machen? Ich sehe da bei mir ehrlich gesagt keine Schuld, denn eigentlich sollte man doch davon ausgehen können, dass eine Tür einen sich anlehnenden 80kg-Menschen aushält. Wie sieht es rechtlich aus? Kann mein Vermieter die Übernahme der Kosten von mir verlangen?
    Ich bin jetzt zwar kein Fachmann in Sachen Türreperatur, kann mir aber vorstellen, dass das ganze nicht ohne weiteres reparabel ist und eventuell sogar der ganze Türrahmen ausgetauscht werden muss. Glaube nicht, dass man bei Holz einfach irgendeine Art Holzspachtelmasse da draufklatschen kann und man dann das Schließblech dort wieder anschrauben kann.

    Als Student wäre ich natürlich ziemlich blöd dran, jetzt eine 300€-Rechnung bezahlen zu müssen, das wäre quasi alles, was ich mir in einem Jahr durch diverse Einschränkungen, die mein Leben nicht grundlegend beeinflussen, zusammensparen kann. Droht mir so ein Szenario oder komm ich daran vorbei?

    Schonmal danke für jede Hilfe, weiß gerade echt nicht, was ich tun soll.

    Liebe Grüße
    Knarz

    Einmal editiert, zuletzt von Knarz (17. Januar 2016 um 18:32)

  • ..., weiß gerade echt nicht, was ich tun soll.


    Gib' diesen Bericht Deiner Privathaftpflichtversicherung; die warten darauf womöglich noch für ihre Anekdotensammlung...;)

  • Sie wollen Student sein? Gute Nacht Deutschland.

    Danke.

    Gib' diesen Bericht Deiner Privathaftpflichtversicherung; die warten darauf womöglich noch für ihre Anekdotensammlung...;)

    Bin ich überhaupt haftpflichtversichert? Also ist es gesetzlich vorgeschrieben, das zu sein? Wenn, dann müsste ich noch über meine Eltern irgendwie mitversichert sein. Da ich mich mein Leben lang immer recht "defensiv verhalten" habe, hatte sowas noch nie Relevanz für mich.

  • rückwärts an die eingeklinkte Tür gelehnt? Vertikal oder horizontal? :D

    jaoa.... vmtl biste bei den eltern mit drin.

    schon denkbar, dass es nur Materialermüdung war.

    kommt, drauf an.

  • rückwärts an die eingeklinkte Tür gelehnt? Vertikal oder horizontal? :D

    Ich würde gerne um etwas Ernsthaftigkeit bitte. Für mich ist diese Situation nicht gerade geil.

  • Hallo,
    .... Ich sehe da bei mir ehrlich gesagt keine Schuld, denn eigentlich sollte man doch davon ausgehen können, dass eine Tür einen sich anlehnenden 80kg-Menschen aushält. Wie sieht es rechtlich aus? ... Liebe Grüße Knarz

    kommt drauf an. Streng genommen dient die Tür ja nicht als "Anlehne" :cool:

  • Naja, aber unsachgemäß ist auch irgendwie was anderes. Ist ja nicht so, als hätte ich die Tür mit einem Rammbock aufgebrochen oder sowas. Wenn ich schon davon ausgehen sollte, dass ein Türrahmen es nicht aushält, wenn man sich an die dazugehörige Tür anlehnt, wovon soll ich dann noch ausgehen? Dass eine Fensterscheibe zerspringt, wenn ich auf der Fensterbank eine Kerze anzünde? Dass ein aufgestelltes schweres Möbelstück dafür sorgt, dass der Boden einstürzt?
    Ich habe schon an vielen Türen gelehnt und viele, weitaus schwerere Menschen gegen Türen lehnen sehen. Aber nie ist dabei irgendetwas passiert.

    Edit: OK, den letzten Absatz find ich selbst etwas lustig :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Knarz (17. Januar 2016 um 19:40)

  • Naja, aber unsachgemäß ist auch ....

    das wird Dir tendenziell neimand hier sagen können.

    So wie es sich in #1 - 2.Abschnitt liest, würde ich es so einschätzen, dass es eine unsachgemässe Benutzung war. Auch wenn es so sein sollte, dass es viele Leute gibt, die sich an türen anlehnen

    Aus meiner Sicht kannste nur versuchen es "schlau" zu verkaufen zB. versehentlich fest gedrückt oÄ. :D

  • Kann sein. Die wäre aber vor meiner Zeit als Mieter aufgetreten. Wie gesagt, an der Stelle, an der es zuerst herausgerissen ist, war schon immer an der Oberfläche ein Muster, das nicht zu dem drum herum passt. Sieht so ein bisschen aus, als hätte man da Pressspan (aus dem der ganze Rest übrigens auch ist) als breiige Masse draufgematscht, trocknen lassen und abgeschmirgelt.
    Wo ich mir das Bruchstück gerade nochmal ansehe, erkenne ich da auch ein bisschen Leim zwischen.

    Ich denke, ich werde das morgen der Hausverwaltung mal so schildern, ein Bild vom Rahmen mitbringen und die Bruchstücke auch. Mal sehen, was die dazu sagen. Irgendwann beseitigt werden muss der Mangel ja ohnehin.

  • Hallo Knarz,

    So ein Schliessblech reisst auch bei der billigsten Tuer nicht aus, wenn man sich nur normal an die Tuer anlehnt. Da ist schon einiges an Gewalt noetig.

    Also mit dem Vermieter reden. Vielleicht hat der Vormieter das ja beschaedigt und es wurde bereits einmal repariert. Mit etwas Glueck laesst der Vermieter den Handwerke nachbessern, ohne dass Dich das etwas kostet. Wenn der Vermieter das nicht macht, entweder, weil der Vormieter den Schaden nicht angegeben hat oder der Vermieter sich lieber mit Dir streitet als mit seinem Handwerker, Deiner Haftpflichtversicherung melden.

    Hast Du keine, wirst Du das wohl oder uebel aus eigener Tasche bezahlen muessen. Wie Du aus den Reaktionen aus diesem Forum unschwer ablesen kannst, sind Deine Erlaeuterungen zum Schadenhergang schwer zu glauben. Und Dich schleunigst um eine ordentliche Haftpflichtversicherung kuemmern. Die kostet nicht viel, hilft aber viel. Eine der wenigen Versicherungen, die wirklich jeder haben sollte.

    cu
    Guenni

  • Wie Du aus den Reaktionen aus diesem Forum unschwer ablesen kannst, sind Deine Erlaeuterungen zum Schadenhergang schwer zu glauben.
    Und Dich schleunigst um eine ordentliche Haftpflichtversicherung kuemmern. Die kostet nicht viel, hilft aber viel. Eine der wenigen Versicherungen, die wirklich jeder haben sollte.


    Kann beides nur bestärigen.
    Und, Knarz, was denkst Du, wie lange ich als Ungelernter benötige, die Türfüllung dauerhaft zu reparieren...?:p

  • Bin ich überhaupt haftpflichtversichert? Also ist es gesetzlich vorgeschrieben, das zu sein? Wenn, dann müsste ich noch über meine Eltern irgendwie mitversichert sein. Da ich mich mein Leben lang immer recht "defensiv verhalten" habe, hatte sowas noch nie Relevanz für mich.

    Hallo,

    was heute alles studieren darf....

    Du weißt nicht mal, ob du haftpflichtversichert bist?
    Also bei Mutti und Vati bist du sicherlich nicht mehr mit drin. Kinder sind in der Regel nur dann mitversichert, wenn sie noch zu hause leben.

    Grundsätzlich habe ich in meinem Leben zu viele Geschichten gehört bei denen Dinge wie von selbst kaputt gegangen sind. Auch hier im Forum lesen wir ständig von Fenstern die ohne Einwirkungen einen Riss bekommen haben, Duschwände die sich selbst zerkratzen oder ähnliches. Ein Schließblech dass nur noch durch Anziehungskraft gehalten wurde, bis es durch den Hauch einer Anlehnung aus dem Rahmen gebrochen wurde hatten wir noch nicht.

    Erkläre deinem Vermieter den Schaden und hoffe, dass es reparieren lässt und nicht den Rahmen austauscht. Es gibt inzwischen extrem haltbar Holzspachtel auf PU-Basis.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    was heute alles studieren darf....

    Du weißt nicht mal, ob du haftpflichtversichert bist?
    Also bei Mutti und Vati bist du sicherlich nicht mehr mit drin. Kinder sind in der Regel nur dann mitversichert, wenn sie noch zu hause leben.

    Das Phänomen taucht mittlerweile häufiger auf. Die heranwachsende Generation ist ein "Volk" von Theoretikern, die zwar sämtliche Vorschriften/Gesetze/Formeln kennen, aber nicht in der Lage sind, dass eigene tagtägliche Leben zu regeln.

    Heutzutage stellt die Jugend auf diversen Community-Plattformen schon die Frage, wie man irgendwo anruft und was man da fragt. Da kann man nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.

    Ansonsten noch was zum Thema (das ist jetzt wieder graue Theorie):
    Das Anlehnen an eine Tür dürfte niemals zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung gehören, so dass - rechtlich gesehen - zumindest eine Teilschuld des Fragestellers vorliegt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (19. Januar 2016 um 12:34)

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