Mieterhöhung nach korrektur ab 1.2 gültig, Zustimmung bis 29.2?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am 23.11.15 ein Mieterhöhungsverlangen von meinen Vermieter bekommen, den ich bis zu 30.1.16 zustimmen soll. Die Miete würde sich zum 1.2.16 erhöhen.

    Da das Mieterhöhungsverlangen fehlerhaft war, habe ich dem Vermieter das am 30.12.15 mitgeteilt, die wohnwertmindernden Merkmale sind nicht 1 sondern 2 Merkmale.

    Nun habe ich heute ein schreiben vom 14.1.16 im Briefkasten gehabt.

    Sehr geehrter .....

    wir korrigieren unser Erhöhungsverlangen wie folgt:

    Zahl der wohnwertmindernden Merkmale 2 statt 1.

    Multiplikation 2 x 0.1 = 0.2

    Differenz aus Mittelwert und Minimalwert des Mietspiegels: 1.12

    Multiplikation 0.2 x 1.12 = 0.22

    Mittelwert des Mietspiegels 4,66 Euro pro QM abzüglich 0.22 = 4.44 Euro pro QM

    Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt somit: 4,44 Euro pro QM

    Abschlag für Heizungscontracting: -0.60 Euro pro QM

    maßgebliche Vergleichsmiete 3.84 Euro pro QM bzw. 198,57 Euro

    Zulässige Erhöhung unter Berücksichtigung der aktuellen Netto Kaltmiete: 13,57 Euro

    Die ab dem 01.02.2016 fällig Gesamtmiete beträgt somit: 327,57 Euro.

    Wir bitten um Ihre Zustimmung auf der beigefügten Zustimmungserklärung bis zum 29.02.2016

    Mit freundlichen Grüßen

    genauso sieht das Schreiben aus, ist dies so überhaupt gültig? Auch wenn es korrigiert wurde, müsste es da nicht komplett neu gemacht werden? Das heist, alles ordentlich aufgeführt sein, z.B. was genau wohnwertmindernt ist?

    Müsste die Frist der Zustimmung nicht von neuen beginnen. So stimme ich ja rückwirgend der Mieterhöhung zu.

    Danke für euren Rat und Tipp

  • Die ab dem 01.02.2016 fällig Gesamtmiete beträgt somit: 327,57 Euro.
    Wir bitten um Ihre Zustimmung auf der beigefügten Zustimmungserklärung bis zum 29.02.2016


    Wie soll das funktionieren?

  • Die Wohnverhätnisse Stimmen, was ich aber nicht nachrechnen kann ist der niedrigster Wert, höchster Wert und der Mittel wert.

    Da im aktuellen Mietspiegel darüber kein Wert gibt, also irgendwo haben sie sich die beträge selber errechnet, oder was.

    Die Ausstattunf ist klasse 4, Lage mittel, Wohnfläche 45 - 59,99 m² ---- die werte stimmen
    Niedrigster Wert 3,54 Euro/m²
    höchster Wert 5,99 Euro/m²
    Mittel Wert 4,66 Euro/m²

    Laut zwickauer Mietspiegel siehe seite 26 gibt es kein wert.

    Wenn es kein Wert gibt, steht da "Zur Orientierung können hier die üblichen Entgelte der weitestgehend vergleichbaren Wohnung im nächstgelegenen Tabellenfeld entnommen und durch angemessene Zu- und Abschläge an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden."

    Ob das wirklich tatsächliche Gegebenheiten sind, an Werten die sie angeben, kann ich nicht nachvollziehen.
    Denn wenn ich die daneben nehme, also Ausstattung "gut" - währe der niedrigste Wert 3,94, der höchste 5,10 - also ein Mittel von 4,74 Euro/m².

  • Hallo,

    relativ einfache Lösung, man stimme dem Erhöhungsverlangen nicht zu und warte ab ob der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht eine Klage auf Zustimmung einreicht, hier wird dann aber genauestens geprüft ob das Mieterhöhungsverlangen und die dazugehörigen Fristen rechtens waren oder nicht.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!