Beiträge von Chaoskomet

    Die Wohnverhätnisse Stimmen, was ich aber nicht nachrechnen kann ist der niedrigster Wert, höchster Wert und der Mittel wert.

    Da im aktuellen Mietspiegel darüber kein Wert gibt, also irgendwo haben sie sich die beträge selber errechnet, oder was.

    Die Ausstattunf ist klasse 4, Lage mittel, Wohnfläche 45 - 59,99 m² ---- die werte stimmen
    Niedrigster Wert 3,54 Euro/m²
    höchster Wert 5,99 Euro/m²
    Mittel Wert 4,66 Euro/m²

    Laut zwickauer Mietspiegel siehe seite 26 gibt es kein wert.

    Wenn es kein Wert gibt, steht da "Zur Orientierung können hier die üblichen Entgelte der weitestgehend vergleichbaren Wohnung im nächstgelegenen Tabellenfeld entnommen und durch angemessene Zu- und Abschläge an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden."

    Ob das wirklich tatsächliche Gegebenheiten sind, an Werten die sie angeben, kann ich nicht nachvollziehen.
    Denn wenn ich die daneben nehme, also Ausstattung "gut" - währe der niedrigste Wert 3,94, der höchste 5,10 - also ein Mittel von 4,74 Euro/m².

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am 23.11.15 ein Mieterhöhungsverlangen von meinen Vermieter bekommen, den ich bis zu 30.1.16 zustimmen soll. Die Miete würde sich zum 1.2.16 erhöhen.

    Da das Mieterhöhungsverlangen fehlerhaft war, habe ich dem Vermieter das am 30.12.15 mitgeteilt, die wohnwertmindernden Merkmale sind nicht 1 sondern 2 Merkmale.

    Nun habe ich heute ein schreiben vom 14.1.16 im Briefkasten gehabt.

    Sehr geehrter .....

    wir korrigieren unser Erhöhungsverlangen wie folgt:

    Zahl der wohnwertmindernden Merkmale 2 statt 1.

    Multiplikation 2 x 0.1 = 0.2

    Differenz aus Mittelwert und Minimalwert des Mietspiegels: 1.12

    Multiplikation 0.2 x 1.12 = 0.22

    Mittelwert des Mietspiegels 4,66 Euro pro QM abzüglich 0.22 = 4.44 Euro pro QM

    Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt somit: 4,44 Euro pro QM

    Abschlag für Heizungscontracting: -0.60 Euro pro QM

    maßgebliche Vergleichsmiete 3.84 Euro pro QM bzw. 198,57 Euro

    Zulässige Erhöhung unter Berücksichtigung der aktuellen Netto Kaltmiete: 13,57 Euro

    Die ab dem 01.02.2016 fällig Gesamtmiete beträgt somit: 327,57 Euro.

    Wir bitten um Ihre Zustimmung auf der beigefügten Zustimmungserklärung bis zum 29.02.2016

    Mit freundlichen Grüßen

    genauso sieht das Schreiben aus, ist dies so überhaupt gültig? Auch wenn es korrigiert wurde, müsste es da nicht komplett neu gemacht werden? Das heist, alles ordentlich aufgeführt sein, z.B. was genau wohnwertmindernt ist?

    Müsste die Frist der Zustimmung nicht von neuen beginnen. So stimme ich ja rückwirgend der Mieterhöhung zu.

    Danke für euren Rat und Tipp

    nein das habe ich nicht, denn das schreiben wr heute erst in der post. wenn dann wollte ich eher mich von einem anwalt beraten lassen. da meine eltern eher unschöne erfahrung gesammelt haben. wollten eher geld für die beratung, dann gab es nur ein tipp. die aussage sie helfen bloss richtig, wenn die aussicht auf ein positives urteil vor gericht gibt.

    das muss ich mir da auch nicht antun, deswegen wollte ich erstmal hier fragen. dann in den nächsten tagen ein termin holen beim anwalt.

    Guten Abend,

    ich habe folgende Frage – anliegen,

    Ich habe im März 2013 eine bitte um Zustimmung zur Mieterhöhung bekommen. Da wurde die maßgebliche Vergleichsmiete auf 4,66 € m² angesetzt, der Vermieter beruft sich da auf den Mietspiegel, sie wollten aber bloß 3,87 € m² haben. Somit wäre die Miete von 185€ um 15 € auf 200€ gestiegen.

    Da aber Fehler in der Wohnwert erhöhenden Merkmalen und minderten Merkmalen gab, ging der Vermieter auf 3,99€ (Vergleichsmiete) herunter, diese sollte dann 206,32 € betragen.

    Da aber in diesem Schreiben wieder ein Fehler war, wurde die Mieterhöhung zurück genommen.

    Nun habe ich heute wieder eine schreiben bekommen, das mein Vermieter zum 1.1.14 meine Miete erhöhen möchte. Diesmal wurden aber 4,99 € m² angesetzt, haben wollen sie aber 3,96 € m², das heißt von 185€ wollen sie nun 20€ mehr auf 205€ erhöhen.
    Diesmal haben sie 4 Vergleichsmieten angegeben.
    Auch ein Fehler gibt es wieder,

    Ich wohne in der Mustermannstr. In Stadtteil A,

    Als Vergleich haben sie angegeben meine Straße die Mustermannstr. Aber Stadtteil B, dieser Stadtteil befindet sich aber am anderen Ende von der Stadt.

    Wenn mal Deutschland als Stadt sieht, dann wohne ich in Hamburg, aber der Stadtteil B währe München.
    Für mich ist das ein Formfehler, damit ist eigentlich die Mieterhöhung ja unwirksam, früher gab es ja mal das MHG dort stand ja, „Die Vergleichswohnungen müssen so genau bezeichnet sein, dass der Mieter sie finden kann“ leider ist das im BGB ja nicht so formuliert.

    Sehe ich das richtig, das nun die Mieterhöhung wieder unwirksam ist.

    Außerdem finde ich die verschiedene maßgebliche Vergleichsmieten bisschen komisch, einmal setzen sie die mit 4,66 € an, dann paar Monate später mit 4,99 €.

    Ist denn das erlaubt?

    Was ich noch erwähnen möchte ist, das der Vermieter im März angegeben hat, das er laut Mietspiegel eine mögliche Erhöhung auf 27,01 € möglich wäre.

    hallo, ich habe seit 1.11.2007 eine wohnung bewohnt, nun ziehe ich zu 1.8.2011 aus, aus beruflichen gründen.

    nun habe ich viel gelesen, das man bei verschiedenen klauseln nicht renovieren muss bei auszug. da ich nicht durch sehe, wollte ich mal fragen ob ihr mir helfen könnt.

    das steht im mietvertrag:

    ich sag schon mal ganz herzlich danke für eure hilfe.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!