Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 23.11.15 ein Mieterhöhungsverlangen von meinen Vermieter bekommen, den ich bis zu 30.1.16 zustimmen soll. Die Miete würde sich zum 1.2.16 erhöhen.
Da das Mieterhöhungsverlangen fehlerhaft war, habe ich dem Vermieter das am 30.12.15 mitgeteilt, die wohnwertmindernden Merkmale sind nicht 1 sondern 2 Merkmale.
Nun habe ich heute ein schreiben vom 14.1.16 im Briefkasten gehabt.
Sehr geehrter .....
wir korrigieren unser Erhöhungsverlangen wie folgt:
Zahl der wohnwertmindernden Merkmale 2 statt 1.
Multiplikation 2 x 0.1 = 0.2
Differenz aus Mittelwert und Minimalwert des Mietspiegels: 1.12
Multiplikation 0.2 x 1.12 = 0.22
Mittelwert des Mietspiegels 4,66 Euro pro QM abzüglich 0.22 = 4.44 Euro pro QM
Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt somit: 4,44 Euro pro QM
Abschlag für Heizungscontracting: -0.60 Euro pro QM
maßgebliche Vergleichsmiete 3.84 Euro pro QM bzw. 198,57 Euro
Zulässige Erhöhung unter Berücksichtigung der aktuellen Netto Kaltmiete: 13,57 Euro
Die ab dem 01.02.2016 fällig Gesamtmiete beträgt somit: 327,57 Euro.
Wir bitten um Ihre Zustimmung auf der beigefügten Zustimmungserklärung bis zum 29.02.2016
Mit freundlichen Grüßen
genauso sieht das Schreiben aus, ist dies so überhaupt gültig? Auch wenn es korrigiert wurde, müsste es da nicht komplett neu gemacht werden? Das heist, alles ordentlich aufgeführt sein, z.B. was genau wohnwertmindernt ist?
Müsste die Frist der Zustimmung nicht von neuen beginnen. So stimme ich ja rückwirgend der Mieterhöhung zu.
Danke für euren Rat und Tipp