Wohnungsbesichtigungen

  • Hallo zusammen!

    Ich habe eine Problematik zur Wohnungsbesichtigung.
    Meine Vermieter würden gern die Wohnung verkaufen und haben angekündigt jede Woche die Wohnung mit Interessenten zu besichtigen. Tatsächlich waren nun in den letzten 7 Wochen nur zwei Besichtigungen mit Interessenten und eine Besichtigung ohne Interessenten.
    Wir haben dies alles erduldet auch die Problematik das die Vermieter plötzlich ohne Termin vor der Tür stehen (wurden allerdings nicht reingelassen da mein 8 jähriges Kind zu der Zeit kurz allein zu Hause war, er hat die Tür nicht aufgemacht) und Sturm klingeln oder an einem anderem vereinbarten Termin überhaupt nicht kamen.

    nun bei dem letztem Termin kamen sie mit einem Ehepaar als Interessenten. Als die Frau allein neben mir stand fragte ich diese ob sie denn als Eigenbedarf kaufen wollen. Sie bestätigte mir dies. Ich sagte ihr das wir aber nicht ausziehen werden. Sie sagte das wir dies bei Verkauf aber müssten. Ich erwiderte das unser Mietvertrag aber diese Kündigungsklauseln ausschließt. Dann plusterte sich meine Vermieterin auf und meinte das wir ausziehen müssen und wenn sie uns eigenhändig raus prügelt.

    Dies haben mein Ex Mann den ich von Haus aus bei diesen Terminen als Zeugen dabei habe und meine Kinder, sowie die Interessenten gehört.

    Weiß jemand ob ich unter diesen Umständen diese besichtigungen überhaupt noch dulden muss???

    Vielen Dank!

  • Weiß jemand ob ich unter diesen Umständen diese besichtigungen überhaupt noch dulden muss???


    Dies solltet Ihr einen erfahrenen RA fragen. Ich würde mir jedenfalls nicht drohen bzw. nötigen lassen. Ausserdem: (Ver-)Kauf bricht Miete NICHT.

  • Du siehst das auch als Nötigung, ja?

    Wir hatten vor einigen Monaten ja schon Räumungsklage, die sie verloren hat...

    Also das wir nicht ausziehen müssen ist eindeutig, dann wende ich mich wieder an meinen Anwalt.

    Danke für die Antwort!

  • Hallo zusammen!

    Ich habe eine Problematik zur Wohnungsbesichtigung.
    Meine Vermieter würden gern die Wohnung verkaufen und haben angekündigt jede Woche die Wohnung mit Interessenten zu besichtigen. Tatsächlich waren nun in den letzten 7 Wochen nur zwei Besichtigungen mit Interessenten und eine Besichtigung ohne Interessenten.
    Wir haben dies alles erduldet auch die Problematik das die Vermieter plötzlich ohne Termin vor der Tür stehen (wurden allerdings nicht reingelassen da mein 8 jähriges Kind zu der Zeit kurz allein zu Hause war, er hat die Tür nicht aufgemacht) und Sturm klingeln oder an einem anderem vereinbarten Termin überhaupt nicht kamen.

    nun bei dem letztem Termin kamen sie mit einem Ehepaar als Interessenten. Als die Frau allein neben mir stand fragte ich diese ob sie denn als Eigenbedarf kaufen wollen. Sie bestätigte mir dies. Ich sagte ihr das wir aber nicht ausziehen werden. Sie sagte das wir dies bei Verkauf aber müssten. Ich erwiderte das unser Mietvertrag aber diese Kündigungsklauseln ausschließt. Dann plusterte sich meine Vermieterin auf und meinte das wir ausziehen müssen und wenn sie uns eigenhändig raus prügelt.

    Dies haben mein Ex Mann den ich von Haus aus bei diesen Terminen als Zeugen dabei habe und meine Kinder, sowie die Interessenten gehört.

    Weiß jemand ob ich unter diesen Umständen diese besichtigungen überhaupt noch dulden muss???

    Vielen Dank!


    Hallo,

    da hier keiner weis was mietvertraglich vereinbart ist, in Bezug auf die genannte Kündigungsklausel, kann man auch sehr schwer bis gar keine Auskunft geben.

    Besichtigungen sind zu angemessenen Tageszeiten und nach Vereinbarung mit dem Mieter durchzuführen, der Mieter hat sich höchstwahrscheinlich auch im Mietvertrag zur Besichtigungen, bzw. deren Duldung verpflichtet, bitte Mietvertrag ansehen.

    Ob nun und wann ein neuer Eigentümer einen Eigenbedarf gegenüber dem Mieter ankündigt und eine Kündigung ausspricht, steht in den Sternen, bitte bedenkt, es gibt auch die Möglichkeit, solltet ihr euch absolut quer stellen, der Verwertungskündigung!

    Ist nachweisbar die Immobilie in vermietetem Zustand nicht verwertbar, könnte der Vermieter unter Umständen und unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen im Mietvertrag eine Verwertungskündigung aussprechen.

    http://www.wentzel-dr.de/index.php?id=80&language=1

    Bitte den Link aufmerksam durchlesen!

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    um etwaige Kündigungsgründe ging es mir hier nicht. Ich wollte lediglich wissen ob ich die Vermieter nach dem Satz: "... und wenn ich Euch eigenhändig rausprügel..." Überhaupt noch ein Besichtigungsrecht einräumen muss.

    Schon allein weil meine Kinder anwesend waren und dies miterlebt haben, wäre für mich ein Grund hier nichts mehr zu riskieren.

    Eine Kündigung ist in unserem Fall nur möglich wenn wir gegen Hausordnung verstoßen oder ähnliches.
    Alles andere ist mietvertraglich ausgeschlossen.

  • Hallo,
    um etwaige Kündigungsgründe ging es mir hier nicht. Ich wollte lediglich wissen ob ich die Vermieter nach dem Satz: "... und wenn ich Euch eigenhändig rausprügel..." Überhaupt noch ein Besichtigungsrecht einräumen muss.....

    Vor Gericht....... falls beweisbar wäre das zumindest eine Nötigung.
    Ich würde keine Besichtigung mehr erlauben.


    kommt drauf an!

  • Beweisbar durch 6 anwesende Zeugen. Sollte doch reichen oder?


    Ja, sollte genügen. (Chuck Norris wartete hinter der Tür?:rolleyes:)
    Ich verweise nochmals auf mein Posting #4.

  • Beweisbar durch 6 anwesende Zeugen. Sollte doch reichen oder?

    in solchen Situationen mauss man immer überlegen, was das beste ist

    eine Bedrohung wäre aus dem Satz aber sicherlich ableitbar.

  • Bernie, eine weitere Räumungsklage wird es wohl nicht geben. Zumindest kann ich es mir nicht vorstellen.
    Die Letzte hat denen einige Tausend Euros gekostet, ihr Anwalt scheint das Mandat niedergelegt zu haben und so viel finanziellen Background haben sie nicht...

  • Bernie, eine weitere Räumungsklage wird es wohl nicht geben. Zumindest kann ich es mir nicht vorstellen.
    Die Letzte hat denen einige Tausend Euros gekostet, ihr Anwalt scheint das Mandat niedergelegt zu haben und so viel finanziellen Background haben sie nicht...


    Nach dem Motto, dass des Menschen Wille sein Himmelreich ist, würde ich sie "glücklich" werden lassen...:o


  • Ich sagte ihr das wir aber nicht ausziehen werden. Sie sagte das wir dies bei Verkauf aber müssten. Ich erwiderte das unser Mietvertrag aber diese Kündigungsklauseln ausschließt.


    Aber erzähle uns bitte, welch einen Mietvertrag du abgeschlossen hast, der eine Kündigung selbst bei Eigenbedarf der neuen Eigentümer ausschließt? Das müsste ja ein Zeitmietvertrag sein, der noch einige Zeit läuft, oder?

  • Beweisbar durch 6 anwesende Zeugen. Sollte doch reichen oder?

    Hallo nochmal,

    wie es immer ist, werden aus 6 angeblichen Zeugen nur noch einer der irgendwas gehört haben möchte, was genau kann er aber nicht mehr sagen etc. etc.

    So, nun bedrohen, nötigen und beleidigen muss sich der Mieter nicht lassen, dennoch kann er hier nicht ableiten, dass er eine ordentlich angemeldete und durchgeführte Besichtigung nicht mehr durchführen muss.

    Pragmatisch ist hier zu unterscheide zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen des Mieter während einer Besichtigung und Mietrechtlichen Pflichten aus dem Mietvertrag, das Schwert hat immer 2 Schneiden!

    Das kannst du handhaben wie du willst, hier möchte ich mich nicht dazu äußern, doch bedenke, auch wenn man vermeintlich denkt im Recht zu sein, heißt das noch lange nicht, das man Recht hat.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    um etwaige Kündigungsgründe ging es mir hier nicht. Ich wollte lediglich wissen ob ich die Vermieter nach dem Satz: "... und wenn ich Euch eigenhändig rausprügel..." Überhaupt noch ein Besichtigungsrecht einräumen muss.

    Schon allein weil meine Kinder anwesend waren und dies miterlebt haben, wäre für mich ein Grund hier nichts mehr zu riskieren.

    Eine Kündigung ist in unserem Fall nur möglich wenn wir gegen Hausordnung verstoßen oder ähnliches.
    Alles andere ist mietvertraglich ausgeschlossen.

    Hallo nochmal,

    na dann lasse man es doch darauf ankommen, so wie es scheint bist du der Parademieter, den sich jeder Vermieter wenn auch noch so genau an vertragliche Verhältnisse haltend, so richtig wünscht.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo nochmal,

    na dann lasse man es doch darauf ankommen, so wie es scheint bist du der Parademieter, den sich jeder Vermieter wenn auch noch so genau an vertragliche Verhältnisse haltend, so richtig wünscht.

    Gruß

    BHShuber

    Interessant wie man urteilt über Verhältnisse die man nicht kennt!
    Ich zahle stets pünktlich meine Miete, selbst bei Mietminderungsgründen, die seit nun 2 Jahren vorliegen habe ich nicht von meinem Recht gebrauch gemacht! Ich weiß das die Vermieter das Geld dringend benötigen! Ich belästige sie nicht, kleinere Reparaturen erledige ich selbst. Was ich jedoch schon gemacht habe ist ein Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung. Und seitdem habe ich das Theater! Und das Theater besteht nicht nur aus diesen Worten mit dem raus prügeln. Nein, Anfang des Jahres wurde ich zwei mal körperlich angegriffen. Die Staatsanwaltschaft hält das für Streit zwischen Mieter und Vermieter und hat verfahren eingestellt...

    Mainschwimmer, nein ich habe keinen Zeitmietvertrag. Ich habe einen unbefristeten Vertrag in dem sämtliche Kündigungsklauseln ausgeschlossen wurden.Da meine Vermieter sparen wo sie können, haben sie dankenswerterweise den kostenlosen Mietvertragvordruck vom deutschem Mieterbund herunter geladen und verwendet.

    Und nach Rücksprache mit meinem Anwalt werden wir die Besichtigungen erst einmal fortsetzen.

  • Interessant wie man urteilt über Verhältnisse die man nicht kennt!
    Ich zahle stets pünktlich meine Miete, selbst bei Mietminderungsgründen, die seit nun 2 Jahren vorliegen habe ich nicht von meinem Recht gebrauch gemacht! Ich weiß das die Vermieter das Geld dringend benötigen! Ich belästige sie nicht, kleinere Reparaturen erledige ich selbst. Was ich jedoch schon gemacht habe ist ein Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung. Und seitdem habe ich das Theater! Und das Theater besteht nicht nur aus diesen Worten mit dem raus prügeln. Nein, Anfang des Jahres wurde ich zwei mal körperlich angegriffen. Die Staatsanwaltschaft hält das für Streit zwischen Mieter und Vermieter und hat verfahren eingestellt...

    Mainschwimmer, nein ich habe keinen Zeitmietvertrag. Ich habe einen unbefristeten Vertrag in dem sämtliche Kündigungsklauseln ausgeschlossen wurden.Da meine Vermieter sparen wo sie können, haben sie dankenswerterweise den kostenlosen Mietvertragvordruck vom deutschem Mieterbund herunter geladen und verwendet.

    Und nach Rücksprache mit meinem Anwalt werden wir die Besichtigungen erst einmal fortsetzen.

    Hallo,

    denkst du nicht, dass diese Informationen und zwar bevor man sich in eine solche Diskussion begibt, von Wichtigkeit gewesen wären? Hier und das ist seltsam, denkt jeder Fragende, wir wären alle Hellseher.

    Na schön, dass du Rücksprache mit einem Anwalt gehalten hast, das bestärkt auch meine These die ich in einem vorhergehendem Post aufgestellt habe.

    Dies hier ist ein Laienforum, dennoch ist hier ein sehr hohen fachliches Wissen rund um das Mietrecht versammelt und es können tagtäglich wertvolle Ratschläge von Seiten der User gegeben werden, auf rechthaberische Querulanten, die auf ihr vermeintliches Recht beharren, zeitgleich aber Rechte anderer ignorieren, können wir gerne verzichten.

    Gruß

    BHShuber

  • Die Staatsanwaltschaft hält das für Streit zwischen Mieter und Vermieter und hat verfahren eingestellt...


    Meine Erfahrung lehrt, dass Verfahrenseinstellungen an der Tagesordnung zu sein scheinen. Wenn der Anzeigende es wirklich ernst meint, kann er ja von dem der Verfahrenseinstellung angegebenen Rechtsmittel Gebrauch machen.

  • Hallo,

    der Mietvertrag vom Mieterbund ist -in meinen Augen- eine bodenlose Frechheit!

    Ich kann gar nicht glauben, dass Vermieter diesen so überhaupt unterzeichnen. Da es ein Formularmietvertrag ist (diese Passage also nicht individuell eingefügt wurde), würde ich als Vermieter mal versuchen, wegen "zu starker Beeinträchtigung einer Vertragspartei" diese Klausel für unwirksam erklären zu lassen (vom Gericht).

    So, wie es aussieht, wird diese Wohnung keinen Käufer finden - wenn dieser den Mietvertrag gelesen hat - und das sollte er! Auch als Renditeobjekt absolut unattraktiv, da extrem in eigenen Rechten (des Eigentümers) eingeschränkt.

    Ergo aber auch: der Vermieter könnte, (auch, um euch zu ärgern) Jahre lang trotzdem weiter Besichtigungen durchführen -dann natürlich in größeren Abständen (z.B. 1x pro Monat Zeitfenster von 1 Stunde).

    Ich finde derartige Szenen zwischen Mieter und Vermieter unmöglich. Alle (!) sollten sich wie erwachsene und gebildete Menschen aufführen.

    Was haltet ihr davon, euch doch eine andere Wohnung zu suchen, damit der Eigentümer die Wohnung verkaufen kann. Immerhin ist es SEIN EIGENTUM. Im Gegenzug könntet ihr vereinbaren, dass er euch NACH eurem Auszug eine "Entschädigungszahlung" in bestimmer (z.B.4stelliger Höhe) leistet.

    Des lieben Friedens Willen - geht den ersten Schritt auf die Vermieter zu und sucht das gepflegte Gespräch.

    Hinweis: Meine Ausführungen sind keine Rechtsberatung und stellen lediglich meine eigene Auffassung dar.


  • Des lieben Friedens Willen - geht den ersten Schritt auf die Vermieter zu und sucht das gepflegte Gespräch.

    Das haben wir versucht! No Way. Sie wollen es nicht im Guten! Vor Gericht bei der Räumungsklage haben wir Angebot gemacht, ihr Mann und Ihr Anwalt hätten es dankend gern angenommen. Sie nicht! Sie will zerstören, mehr nicht!
    Ein Beispiel: Bevor wir einzogen schenkte sie uns die Küche. Als wir in der Wohnung waren hieß es plötzlich das wir für die Küche als Gegenleistung alles Böden erneuern sollten! Jetzt sagt sie den Interessenten die Küche gehört zur Wohnung und wird mitverkauft. Ich hab da kein Problem mit, aber das zeigt mehr als deutlich wie die Frau unterwegs ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Elikett (18. Januar 2016 um 14:21)

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