Vermieter droht mit Räumungsklage

  • Hallo Zusammen,

    ich wohne in einem 2 Parteienhaus.
    wenn man zur eingangstüre reinkommt, gibt es 5 stufen das man im EG ist (Mieter 1)
    und weiter 2 Treppen (1 Stock ich )

    bei der ersten Treppe ist ein Vorplatz (Keine ahnung wie ich das richtig nennen soll) da steht von mir ein kleines Regal mit Sachen drin. Dieses REGAL ist nicht wirklich sperrig man kommt locker vorbei.

    Außer mir muss da auch keiner hoch da es ja zu meinem stockwerk gehört. Der Vermieter hat mir jetzt einen brief geschrieben, ich solle dieses regal umgehend entfernen weil dies gegen die Flucht sowie Bradweg Bestimmung verstößt.
    Außerdem schaut es nicht schön aus.

    1. Da muss doch nur ich durch niemand sonst.
    2. Wegen dem Optischen. das Regal ist nicht hässlich. Muss es ihm gefallen oder mir?
    3 Flucht und Brandweg bestimmung? dann dürfe die Treppe nicht aus Holz sein und die Türen auch nicht finde es lächerlich.

    Desweiteren ist im Keller ein Offenes regal eingebaut mit mehreren ablagen.
    Da habe ich was rein gestellt. Es ist ein gemeinschaftsregal. Das kreidet er auch an.

    Warum ist es dann eingebaut wenn man es nicht benutzen darf? Dekoration? (Eine hässliche noch dazu)

    Ich soll diese Punkte beheben sonst Räumungsklage.

    meine Frage darf er das einfach? Verstößt mein regal tatsächlich gegen die Flucht und Brandweg bestummungen?
    Gibt es hierzu ein Mietrecht urteil was dies bestätigt?

    Habe das Gefühl der will sich nur wichtig nehmen.

    und wegen sowas eine Kündigungsklage find ich schon extrem schwache aktion.

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    LG

    Kreisel87

  • Ob das Regal stört oder nicht ist egal, der Flur gehört nicht zu Deiner Wohnung.

    Ebenso das Regal im Keller. Nur weil es da steht heißt es noch lange nicht des jeder ohne zu fragen benutzen darf.

    Räumungsklage ist natürlich Schwachsinn. Aber eine Kündigung wäre u. U. möglich.

  • danke erstmal für eure Antworten...

    Darum Frag ich ja ob es einn gesetzestext laut Mietrecht gibt...?

    @ anitari, wie ich bereits geschrieben habe handelt es sich um ein gemeinschaftsregal.

    lg


  • Habe das Gefühl der will sich nur wichtig nehmen.

    Und ich ich denke, dass es andersherum passt. Du bist also der Meinung, dass du im Treppenhaus, das du nicht gemietet hast, einfach ein Regal aufstellen kannst? Das hat mit Brandverordnung und Fluchtweg nix zu tun, das ist einfach nicht erlaubt, Flächen zu requirieren, die man nicht gemietet hat.

    Über das andere Regal im Keller kann hier niemand etwas sagen, weil wir nur deine und nicht die Version des Vermieters gehört haben.

  • Darum Frag ich ja ob es einn gesetzestext laut Mietrecht gibt...?

    "Gesetzestext" ist Dein Mietvertrag.

    Steht da drin das Du Regale in den Hausflur stellen darfst oder irgendwelche öffentlich zugängliche Regale, ohne zu fragen, nutzen darfst?

    Ganz sicher nicht.

    Vor der Wohnungstür hat der Vermieter das Hausrecht.

  • Mainschwimmer,

    danke für deine Antwort.
    ich nehme mich bestimmt nicht wichtig. du kennst mich nicht also sind solche äußerungen unpassend.


    @ Anitari Es steht aber auch nicht drin dass ich es nicht darf :)
    Mir wurde nur gesagt es ist ein gemeinschaftsregal gemeinschft = für alle!

    Viele Vermieter probieren viel und sind meist nicht im recht. Umgekehrt genauso.
    ich bin zum beispiel auch nur verpflichtet den rasen zu mähen wenn gartenpflege im Mietvertrag steht sonst nicht.
    Aber anderes thema. Lieber Admin dieses Thema kann nun gerne geschlossen werden Danke!

    Liebe Grüße

  • kreisel87,
    ich verstehe zwar, dass Du sauer bist, aber glaub' ruhig, was hier von uns geschrieben wurde. Der VM bestimmt ausserhalb Deiner Mietsache die Regeln.

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