Rückerstattung soll nach Auszug verrechnet werden

  • Hallo,

    Ich bin im Juli 2015 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Schon die Wohnungsübergabe war ein Desaster, da sich zwischenzeitlich der Vermieter geändert hat.
    Ich musste" Schäden" beheben, die noch vom Vormieter stammten. Leider war dies im damaligen Übernahmeprotokoll nicht vermerkt.
    Ich habe während meiner Mietzeit die Wohnzimmertür ausgehangen und stehend an der Wand gelagert. Irgendwie ist dadurch ein Riss auf Höhe der Klinke entstanden. Die Tür schloß allerdings ohne Probleme.

    Einen Monat nach Auszug habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2014 bekommen. Mit einer Gutschrift. (Hatte ich in der Wohnung jedes Jahr). In der Abrechnung war ein Termin für Mitte September gesetzt, an dem das Geld auf meinem Konto eingehen sollte.
    Da ich nichts erhielt, habe ich telefonisch nachgefragt. Die Verwaltung meinte, dass sie noch auf die Rechnung für eine Erneuerung(!) der Tür wartet. Diese Kosten sollen gleich mit den BK verrechnet werden. Ich gab Ihr den Hinweis, dass der Schaden von meiner Versicherung gezahlt wird. Da hatte sie aber keine Lust darauf und meinte ich solle mich gedulden.
    Bis heute habe ich mein Geld nicht erhalten.
    Nach einer weiteren Email schrieb mir die Dame, dass sie (7 Monate später )noch immer keine Rechnung für die Tür vorliegen hat. Ich habe ihr jetzt 7 Werktage Zeit gegeben zu überweisen, sonst komm ich mit Anwalt.

    Habt ihr eventuell Tipps für mich? Ich bin auf das Geld echt angewiesen. Und dieses Hinter gerenne macht mich wahnsinnig.

    Meine Urkunde für die Mietkaution wurde mir auch noch nicht ausgehändigt.

    Danke schonmal

  • Hallo Dickschädel_Blues,

    "Ich habe während meiner Mietzeit die Wohnzimmertür ausgehangen und stehend an der Wand gelagert. Irgendwie ist dadurch ein Riss auf Höhe der Klinke entstanden."
    - Wurde bei der Rückgabe der Mietsache dies dokumentiert mit Vermerk, wer diesen Schaden wie kostenpflichtig behebt?

    "Nach einer weiteren Email schrieb mir die Dame, dass sie (7 Monate später )noch immer keine Rechnung für die Tür vorliegen hat. Ich habe ihr jetzt 7 Werktage Zeit gegeben zu überweisen, sonst komm ich mit Anwalt."
    -Mach' das.

    "Habt ihr eventuell Tipps für mich?"
    - Nach dem Anwaltsbesuch uns zu informieren.

    "Meine Urkunde für die Mietkaution wurde mir auch noch nicht ausgehändigt."
    - Ähm..., welche Urkunde...?

  • Hy Berny,

    Ja die wurde dokumentiert. Ich habe mich bereit erklärt dies über meine Versicherung zu regeln. Ich hatte auch alles schon mit der Versicherung geklärt. Allerdings wollten die logischerweise eine Rechnung. Da es die bis heute nicht gibt, habe ich die Daten an die Verwaltung gegeben, damit die sich darum kümmern. Nur hatte die dann wohl doch keine Lust mehr und will es erneut auf mich abwälzen.

    Eine Anwältin müsste ich aus eigener Tasche bezahlen, auch wenn es deren Verschulden ist, oder?

    Kautionsurkunde ist das Teil, was man bekommt, wenn man sich diese Mietbürgschaften nimmt (Moneyfix z.B.) nach Auszug erhält man die Urkunde zurück und kann dann aus dem Vertrag austretten.

  • Hi Dickschädel_Blues,
    eine Anwältin bezahlt grundsätzlich der Auftraggeber. Im Falle einer gerichtlichen Auseinadersetzung zahlt der Verlierer alles.

  • Ok. Danke 😊
    Kann ich mir bei einem Anwalt eine Art Beratungstermin geben lassen, um meine Chancen vorab zu klären? Ich hab von der Materie null Ahnung


    Das nennt sich "Erstberatung" (ist billiger).

  • Zitat

    Nach einer weiteren Email schrieb mir die Dame, dass sie (7 Monate später )noch immer keine Rechnung für die Tür vorliegen hat.

    Dann hat sie Pech gehabt. Forderungen aus einer Verschlechterung der Mietsache verjähren nach 6 Monaten (§ 548 BGB).

    Ich würde den Vermieter nachweislich (EW-Einschreiben) auffordern, die gesamte Summe binnen 7 Tagen auszuzahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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