Heikles Thema - Lärm durch geistig behinderte Nachbarin

  • Liebe Community,

    seit gut 2 Monaten bewohne ich mit meinem Mitbewohner eine wunderbare Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Wir fühlen uns sehr wohl in Umgebung, Nachbarschaft und Wohnung - aber leider gibt es einen "kleinen Haken", den anzusprechen sehr sensibel ist und sicherlich sehr viel Fingerspitzengefühl erfordert.

    In der Wohnung direkt über uns lebt eine geistig behinderte junge Frau. Natürlich ist es schön, dass Kranke und besonders schutzbedürfte Menschen eine solch schöne Bleibe wie wir gefunden haben.

    Mein Mitbewohner und ich leiden sehr unter den permanenten blökenden Rufe, die die junge Frau ausstößt. Ferner ist ein "Grund-Stöhnen" quasi immer zu hören und aufgrund der Bausubstanz auch ziemlich laut.

    Wir haben beide Einschlafprobleme, und mehrfach bin ich bereits nachts aufgrund einer der "blökenden Schreie" aufgeschreckt und konnte nicht mehr schlafen.

    Wie sollte man hier am besten Vorgehen? Mit viel Fingerspitzengefühl den Vermieter anschreiben und um eine bessere Schallisolierung bitten? Die Miete Minderung?

    Haben wir überhaupt diesbezügliche Ansprüche? Oder sind o.g. Umstände genauso zu dulden wie Kinderlärm (der in der Regel aber nur tagsüber erfolgt) ?

    Herzlichen Dank für eure Hilfe!

    Verzweifelte Grüße,

    Daniel

  • Zitat

    ..genau so zu dulden wie Kinderlärm (der in der Regel aber nur tagsüber erfolgt)

    Kinder weinen/schreien auch nachts. Hattet Ihr keine Kenntnis von der behinderten Mieterin vor Abschluß des Mietvertrags?

  • Hallo,

    so eine Problem lässt sich nicht durch eine Mietminderung lösen. Oder hört deine Nachbarin dann auf zu Stöhnen? Ebenso wird euer Vermieter kaum in der Lage sein ein spezielle Geräuschdämmung anzubringen.

    Ihr könnt allerdings mit dem Vermieter und mit dem Betreuer sprechen. Sicher nicht vielversprechend, aber ein kleine Chance. Falls das nicht hilft, schlaft ihr entweder mit Oropax, oder ihr zieht wieder aus.

    Gruß
    H H

  • Ihr könnt allerdings mit dem Vermieter und mit dem Betreuer sprechen. Sicher nicht vielversprechend, aber ein kleine Chance. Falls das nicht hilft, schlaft ihr entweder mit Oropax, oder ihr zieht wieder aus.


    Hoffentlich haben die keinen MV mit Kündigungsverzicht...

  • Hoffentlich haben die keinen MV mit Kündigungsverzicht...

    Bei Kündigungsverzicht gilt auch die fristlose Kündigung, soll heißen, beide Parteien haben das Recht, die Wohnung bei berechtigtem Anlass zu kündigen, evtl.fristlos.

  • dem vermieter gehört das gesamte wohngebäude?

    hat er euch vor vertragsunterschrift nicht darüber informiert?

    ich könnte mir vorstellen, dass er dazu verpflichtet gewesen wäre.

    immerhin hat er euch damit eine entscheidende information vorenthalten, unter der der Mietvertrag so nie zustande gekommen wäre. Stichwort arglistige Täuschung.

    könnte mir vorstellen, dass der Vermieter probleme hat, die wohnung unter diesen bedingungen zu vermieten und deshalb etwas verschwiegen hat, was er nicht verschweigen hätte dürfen.


    erkundigt euch mal bei den nachbarn, ob es vor euch schon probleme gab. wieso ist der vormieter ausgezogen, haben andere Mitbewohner ähnliche probleme? hat schon mal ein mieter versucht maßnahmen zu ergreifen?

    mit kinderlärm würde ich das definitiv nicht auf eine stufe setzen.
    kinder haben phasen. selbst wenn ein kleinkind mal monate lang durch schreit, wird es älter und es ist ein ende in sicht. außerdem kann kinderlärm durch die eltern kontrolliert werden (trösten etc) - ein behinderter kann sich aber nicht beherrschen. und das hört nicht auf, sobald die zähne da sind, das bleibt so. der wird auch im 10 jahren noch nachts rumschreien. also kein vergleich.

    entsprechend denke ich schon, dass ihr gewisse ansprüche stellen dürft. ob sich bzgl. lärmdämmung etwas machen läßt weis ich nicht.
    und falls ihr wirklich ausziehen müsst, würde ich mich schon schlau machen, ob ihr die kosten für den einzug in die wohnung, evtl. maklergebühren etc vom vermieter ersetzt bekommt. (mit oben genannter begründung)

    ist jetzt mein gedanke. aber fachfrau bin ich nicht :)

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