Wg: rechte des hauptmieters gg. untermieter?

  • guten abend!

    ich habe ein problem mit meiner untermieterin und bin noch nicht sonderlich erfahren als "wg-leiterin"

    situation: ich bin in unserer wg als alleinige hauptmieterin eingetragen. ein untermietvertrag besteht. nun gibt es diverse probleme mit der dame. mir stellt sich deshalb langsam die frage, welche möglichkeiten ich habe. also mahnung/abmahnung o.ä. und wann kann ich jmd kündigen? da ich mir keinen rechtsbeistand leisten kann, brauche ich handfeste argumente, damit sie nicht auf den gedanken kommt zu klagen (finanziell kann sie das)...
    im vorraus: eigenbedarf geht nicht. darauf habe ich damals aus freundschaft verzichtet (ich depp!!!!)

    zu den verfehlungen (die relevant sein könnten):

    - seit einzug (mai) kam bisher KEINE einzige mietzahlung pünktlich (trotz mehrfacher mündl. erinnerung)

    - nebenkosten zahlt sie auch zu spät und nur nach mehreren ermahnungen

    - ihr freund ist dauergast. wie weit muss ich das hin nehmen? privatsphäre habe ich so fast keine und mag schon garnicht mehr mein zimmer verlassen, weil ich seine anwesenheit nicht mehr ertrage. weder beteiligt er sich am haushalt, noch räumt er seinen eigenen dreck weg. war auch schon unerlaubt an meinem essen. führt sich auf, als wäre er mitbewohner (läd freunde ein, und prahlt vor ihnen...) es kam auch schon vor, dass es 2 wochen lang nach verwestem gerochen hat, weil er keinen bock hatte heim zu fahren und sich frische kleidung zu holen. seitdem:

    - nutzt sie meine waschmaschiene, obwohl ich es ausdrücklich verboten habe, um seine wäsche zu waschen. sie darf die wama natürlich benutzen, da sie im gemeinschaftsbereich steht. aber muss ich hin nehmen, dass sie mein eigentum, gegen meine erlaubnis, für andere nutzt?

    - er lagert sein zeug in unserem keller, da "bei ihm kein platz ist" (alles zugemüllt....) muss ich das hinnehmen??!

    - während meiner abwesenheit hat sie ohne vorherige absprache meinen vermieter kontaktiert um die angeblich(!!) kaputten wasserhähne auf seine kosten ersetzen zu lassen. sie hat sofort und natürlich wieder ohne rücksprache mit mir neue gekauft (noch dazu unsinnige, die beim abspülen mehr im weg sind als sie nutzen- ich will die garnicht!!) da will ich sie definitiv zur rede stellen und brauche hätte gern rechtliche argumente auf meiner seite^^


    - kühlschrank: ihr ist mehrfach essen verschimmelt. habe sie deshalb 3 mal aufgefordert, den ks. zu reinigen, was von ihr strikt ignoriert wurde. hygieneproblem? muss ich das hinnehmen?

    - ihren teil der wartung der haushaltsgeräte erledigt sie ebenfalls nicht (kaffeemaschiene reinigen etc...). was kann/ darf ich tun? reinigung in rechnung stellen o.ä.?

    - hatte auch schon so geschenke wie benutzte binden im wc, bratfett/öl und essensreste im abfluss (verstoß gegen hausordnung?)

    - die regale in der küche/kühlschrank sind so voll gestopft mit ihrem zeug, dass ich mein essen teilweise auf dem balkon lagern muss ( gott sei dank ist winter...). kann ich 50 % des stauraums einfordern?

    - obwohl ich inzwischen auf getrennte essensvorräte bestehe, wird sich trotzdem weiter fröhlich an butter, milch eiern u.Ä bedient.

    - habe im untermietvertrage eine klausel eingebaut: nebenkosten werden 50/50 aufgeteil, außer jmd. hat einen stark erhöhten verbrauch. sie meinte auch sie zahlt freiwillig mehr für ihren dauergast, auch wegen der waschmaschiene. natürlich tut sie es nicht...


    da ich in letzter zeit wirklich harte bandagen anlegen musste, werde ich jetzt mit missachtung gestraft. das wg-leben ist kaum noch erträglich und ich brauche dringend handfeste argumente, wenn ich demnächst wieder mit ihr reden muss. wäre wirklich um jeden rat und jede hilfe dankbar!! wenn ihr eine grundlage seht, dass ich sie über kurz oder lang kündigen kann, BITTE!!

  • im groben schon.
    aber grade in foren, wenn ich beiträge anderer lesen werde ich verunsichert.
    diese ganzen "kleinigkeiten" die ich oben aufgezählt habe. ich bin mir einfach nicht sicher was ich davon wirklich verwenden kann, bzw. wo ich was fordern kann (siehe fragen ;) ).
    ch habe z.b. schon gelesen " dass es den vermieter einen feuchten dreck angeht" wie oft der freund da ist. und dann wieder dass jmd ab 3 monaten dauerzustand kein gast sondern ein mitbewohner ist. etc.

    dann lese ich auch oft, dass ich in einer wg nicht so viel bzgl. reinlichkeit erwarten kann.

    es sind hald überall ein paar fetzen. aber fetzen reichen mir grade nicht, eben wenn ich änderungen durchsetzen will.
    habe ihr schon aufforderungen via. whatsapp bzgl. reinlichkeit und miete geschickt. das ließe sich also nachweisen.

    auch habe ich noch hemmungen direkt mit kündigung zu kommen (waren ja mal freunde, ihre eltern sind nette menschen etc.) deshalb will ich wissen was ich auch gegen die oben angesprochenen dinge tun kann (welche rechte ich da hab ) grade dass sie meinen vermieter kontaktiert hat, stört mich grade extrem.

    ist leer vermietet worden. wir haben die wg neu gegründet aber der vermieter wollte nur einen hauptmieter und da ich die whg an land gezogen hab, bin das gott sei dank ich u.u

    Einmal editiert, zuletzt von lilblackie (12. Januar 2016 um 01:51)

  • ich finde da ist nix zu retten, versuch ihr klar zu vertickern dass sie gehen soll und nimm ihre Eltern mit ins Boot

    natürlich im 1.Schritt erst mal diplomatisch, ohne RA, idealerweise ein "formloser" AHV zum 1.2.

    Was zahlt sie denn?

    viel Erfolg

  • guten abend!
    ...
    - seit einzug (mai) kam bisher KEINE einzige mietzahlung pünktlich (trotz mehrfacher mündl. erinnerung)

    - nebenkosten zahlt sie auch zu spät und nur nach mehreren ermahnungen

    - ihr freund ist dauergast. wie weit muss ich das hin nehmen? privatsphäre habe ich so fast keine und mag schon garnicht mehr mein zimmer verlassen, weil ich seine anwesenheit nicht mehr ertrage. weder beteiligt er sich am haushalt, noch räumt er seinen eigenen dreck weg. war auch schon unerlaubt an meinem essen....

    - nutzt sie meine waschmaschiene, obwohl ich es ausdrücklich verboten habe, um seine wäsche zu waschen. sie darf die wama natürlich benutzen, da sie im gemeinschaftsbereich steht. ....

    - er lagert sein zeug in unserem keller, da "bei ihm kein platz ist" (alles zugemüllt....) muss ich das hinnehmen??!

    - während meiner abwesenheit hat sie ohne vorherige absprache meinen vermieter kontaktiert um die angeblich(!!) kaputten wasserhähne auf seine kosten ersetzen zu lassen. s...dass ich sie über kurz oder lang kündigen kann, BITTE!!


    so gut es geht alles dokumentieren, mit fotos, plus Zeugen


    wie gesagt, hier ist Hopfen & Malz verloren:eek:

  • Die einzigen Möglichkeiten die handfest wären:

    1. Kündigen gemäß BGB §573a. Da brauchst Du keinen Grund angeben. Kündigungsfrist jedoch um 3 Monate länger.

    2. Fristgerechte Kündigung wegen ständig unpünktlichen Mietzahlungen.

    Dabei müßtest Du im Kündigungsschreiben genau auflisten wann die Miete spätestens fällig war und wann sie tatsächlich gezahlt wurde.

    Achtung! Miete ist spätestens am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag fällig. Das kann durchaus erst 5. oder 6. des Monats sein.

  • moin

    da würd ich erstmal dir normale fristgerechte per Einschreiben+Rs abgeben, mit dem Hinweis dass alternativ der 573a anzuwenden ist

    aus meiner Sicht dürften hier sehr erheblich die Mieterpflichten verletzt worden sein

    mM.


    nach 242 bgb Treu und Glauben:D

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (12. Januar 2016 um 09:58)

  • lilblackie,
    ich würde tabellarisch auflisten: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es ich aus, wer ist Zeuge? Dies dem Mieter per Einwurfeinschreiben oder mit Zeugen übergeben und bei Fortsetzung dieses vertragswidrigen Verhaltens die Kündigung nach § 573a BGB androhen. KEINE Romane, sondern Substanz zählt!

  • hallo lilblackie,

    die Problematik kennt so ziemlich jeder Hauptmieter einer WG. Das Einzige, was meiner Erfahrung nach hilft: WG-Meeting, dem Suender mitteilen, dass es so nicht weitergeht und einen eindeutigen Termin zum Abstellen des unerwuenschten Verhaltens setzen.

    Aendert sich am Verhalten nichts (ist leider meistens der Fall), das auch wirklich durchziehen und wie von meinen Vorposten schon geschrieben entweder nach §573a mit um 3 Monate verlaengerter Frist, bei moeblierten Zimmer nach §573c (3) bis zum 15. des Monats zum Monatsende kuendigen.

    Wenn Du das Verhalten weiterhin hinnimmst, tust Du weder Dir noch Deiner Untermieterin einen Gefallen.

    cu
    Guenni

  • Die einzigen Möglichkeiten die handfest wären:

    1. Kündigen gemäß BGB §573a. Da brauchst Du keinen Grund angeben. Kündigungsfrist jedoch um 3 Monate länger.

    2. Fristgerechte Kündigung wegen ständig unpünktlichen Mietzahlungen.

    Dabei müßtest Du im Kündigungsschreiben genau auflisten wann die Miete spätestens fällig war und wann sie tatsächlich gezahlt wurde.

    Achtung! Miete ist spätestens am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag fällig. Das kann durchaus erst 5. oder 6. des Monats sein.

    Um 3 Monate länger, sprich insgesamt 6 Monate?

    Zwecks Miete: ich hab in den Mietvertrag geschrieben, dass die Miete spätestens am 29. da sein muss, da ich am 30/31ten zahlen muss. Wird das durch den 556 ausgehebelt?

  • Um 3 Monate länger, sprich insgesamt 6 Monate?

    Wenn Wohndauer unter 5 Jahre, ja

    Zwecks Miete: ich hab in den Mietvertrag geschrieben, dass die Miete spätestens am 29. da sein muss, da ich am 30/31ten zahlen muss. Wird das durch den 556 ausgehebelt?

    Durch §556b Abs. 2 letzter Satz

    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Es sei denn der Mieter darf rückwirkend die Miete zahlen.

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