Absperrhahn defekt->Wer muss zahlen?

  • Hallo, in meiner Mietwohnung ist der Absperrhahn in der Küche defekt. Das Ventil für den Geschirrspüleranschluss öffnet sich nicht.

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    Die Küche hatte ich vom Vormieter übernommen.

    Der Vermieter meinte ich müsse für den Austausch bezahlen, da ich die Küche übenommen habe. Er meinte auch, es muss von ein Fachmann erledigt werden, weil im ganzem Haus das Wasser abgestellt werden muss.

    Im Mietvetrag steht zu Kleinreparaturen das drin.

    Zitat

    Der Mieter trägt die Kosten der Kleinreparaturen/ Bagatellschäden. Diese Verpflichtung betrifft nur Schäden an Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie z.B. Wasserhähne/Armaturen, Duschkopf mit Duschschlauch, WC-Spüler, WC-Brillen, Kocheinrichtungen mit Küchenarmatur, Heizkörperthemostate, Fenster- und Türverschlüsse, Zulauf- und Ablaufleitungen, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Jalousien/Rolläden, Markisen.

    Ein Absperrhahn unterliegt nun nicht den direkten und häufigen Zugriff.

    Wer muss nun zahlen?

    Besten Dank im voraus.

    Gruß Kollektiv

    Einmal editiert, zuletzt von Kollektiv (9. Januar 2016 um 18:46)


  • Ein Absperrhahn unterliegt nun nicht den direkten und häufigen Zugriff.

    Sofern er innerhalb der Wohnung ist schon.

    Ist es nachweisbar das Du die Küche samt Installation von Vormieter übernommen hast, sprich der ganze Kram Dein Eigentum ist?

  • Ich verstehe unter häufigen Zugriff, dass ich das Absperrventil jeden Tag auf und zudrehe. Das mache ich aber nicht.


    Es gibt ein Nachweis (Vereinbarung), dass ich die Küche übenommen habe. In der Vereinbarung Steht, dass die Einbauküchenzeile mit Oberschränken, Geschirrspüler, Kühlschrank, Elektroherd mit Ceranfeld und Dunstabzug übernommen wurde. Von der Übernahme der Installation steht nichts da.

  • Du hast die Küche mit dem Spülmaschinenanschluss vom Vormieter übernommen. Dieser Absperrhahn gehört zur Küche, denn sonst wäre da nur ein ganz einfaches Eckventil.
    Wenn du also die Spülmaschine wieder in Betrieb nehmen willst, musst du auch dein Eigentum reparieren lassen. Und das zählt nicht zu den Kleinreparaturen, die eventuell mit einer Höchstsumme im Mietvertrag vereinbart sind.

  • Ok danke für die Antworten.

    Da muss ich das wohl zahlen. :mad:

    Was währe, wenn ein einfaches Eckventil defekt ist, müsste ich das auch zahlen? Es wird ja nicht häufig verwendet.

  • Okay, das Eckventil für den Geschirrspüler würdest du zahlen, dass anderer "normale" Ventil nicht.

    Das "normale" Ventil zählt nicht zu den Kleinreparaturen, da ich es nicht oft (kaum) benutze?

    Einmal editiert, zuletzt von Kollektiv (9. Januar 2016 um 19:52)

  • Hallo Kollektiv,
    dieses Eckventil gehört m.E. einwandfrei zur Wohnung und dient zum Anschluss für einen Wasserhahn und bei Bedarf einer Waschmaschine oder eines Geschirrspülers.
    Ich hatte bei Bezug meiner Wohnung vor fünf Jahren genau dasselbe Problem. Der Einsatz wurde ruckzuck vom Vermieter (Installateur) ausgetauscht.
    Achtung: Sperr' den Hahn zu - nicht, dass der defekte Einsatz mal durch den Wasserdruck aufspringt!
    Den Einsatz finde ich zwar hier nicht, jedoch das ganze Teil für unter 20€: Suchwort, falls der Link nicht klappt: "Schell 35450699 Kombi-Eckventil DN 15 mit selbstdichtendem Anschlussgewinde (ASAG)"

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. Januar 2016 um 22:25)

  • naja, als küchenfachberater, kann ich euch sagen, daß beide eckventile zu Wohnung gehören.
    Monteure der küche, dürfen mit einer zusatzausbildung die geräte anschließen.
    allerdings ab dem eckventil.
    eckventil muss vermieter zu verfügung stellen.
    die küche beginnt nach dem eckventil.

  • Das Eckventil wurde laut Vermieter beim Kücheneinbau von ein "normalen" Ventil auf das aktuelle umgebaut. Wie sieht es dann für mich aus?


    Ob es hier ein Nachweis gibt, muss ich noch fragen.

  • Das Eckventil wurde laut Vermieter beim Kücheneinbau von ein "normalen" Ventil auf das aktuelle umgebaut. Wie sieht es dann für mich aus?


    Das Ventil gehört zur Küche/zum Spüler. Also gehört es dir, weil du die Küche abgekauft hast. Deshalb ist der Ersatz auch von dir zu bezahlen.
    Kämst du auf die Idee, wenn dein Spüler den Geist aufgibt, deinen Vermieter nach einem neuen zu fragen?

    Und ich bin raus, weil ich keine Lust habe, mich mit solchen Zeitgenossen rumzuärgern.

  • Das Ventil gehört zur Küche/zum Spüler.


    M.E. gehört es zum Haus, da es die Wasserversorgungsleitung abschliesst. Kücheneinrichtungen etc werden generell ohne Wandanschlüsse verkauft, bestenfalls mit Geräte-Zuführungsschläuchen.

  • Du irrst, Berny. Laut TE, der den Vermieter zitiert, wurde das Eckventil beim Einbau der Küche getauscht. D.H., den Auftrag hat der Vormieter erteilt.

    Zitat

    Kücheneinrichtungen etc werden generell ohne Wandanschlüsse verkauft, bestenfalls mit Geräte-Zuführungsschläuchen.


    Richtig, das gilt aber nur für eine Küche von Roller oder Ikea. Küchen aus dem Fachhandel werden in der Regel auch von diesem aufgebaut. Und dazu gehört dann auch der Anschluss für die Spülmaschine.

  • Laut TE, der den Vermieter zitiert, wurde das Eckventil beim Einbau der Küche getauscht. D.H., den Auftrag hat der Vormieter erteilt.


    ... und mit wem hat der (Nach)Mieter einen Mietvertrag und wen betrifft der § 535 BGB?

  • Berny, denk doch mal nach! Die Küche wurde vom Vormieter abgekauft. Der benötigte Absperrhahn war nicht vorhanden und wurde von den Küchenmonteuren nachgerüstet. Zur Wohnung gehört nur das einfache Eckventil.

    Jetzt funktioniert der Spülmaschinenhahn nicht mehr. Warum soll der Vermieter einen vom Vormieter angeschaften und dem Nachmieter verkauften Absperrhahn ersetzen. Mit dem Hahn wurde natürlich auch die Spülmaschine und die übrige Küche veräußert.
    Da hilft auch nicht die Nennung des § 535 BGB.

  • Die Küche wurde vom Vormieter abgekauft. Der benötigte Absperrhahn war nicht vorhanden und wurde von den Küchenmonteuren nachgerüstet. Zur Wohnung gehört nur das einfache Eckventil.


    Ja, richtig, da wäre dann der Vermieter aussen vor.;)

  • Berny, denk doch mal nach! Die Küche wurde vom Vormieter abgekauft. Der benötigte Absperrhahn war nicht vorhanden und wurde von den Küchenmonteuren nachgerüstet. Zur Wohnung gehört nur das einfache Eckventil.

    Jetzt funktioniert der Spülmaschinenhahn nicht mehr. Warum soll der Vermieter einen vom Vormieter angeschaften und dem Nachmieter verkauften Absperrhahn ersetzen. Mit dem Hahn wurde natürlich auch die Spülmaschine und die übrige Küche veräußert.
    Da hilft auch nicht die Nennung des § 535 BGB.


    wo hat er das geschrieben?
    kann es nicht finden.

  • M.E. gehört es zum Haus, da es die Wasserversorgungsleitung abschliesst. Kücheneinrichtungen etc werden generell ohne Wandanschlüsse verkauft, bestenfalls mit Geräte-Zuführungsschläuchen.

    Dem schließe ich mich an. Wenn es ein Teil der Küche ist, darf der Fragesteller das Ventil bei Auszug demontieren und mitnehmen? Das bezweifle ich.

    Ansonsten frage ich mich, warum dies nicht zu einer Kleinreparaturklausel gehören sollte? Das Ventil befindet sich doch im Zugriff des Mieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Ansonsten frage ich mich, warum dies nicht zu einer Kleinreparaturklausel gehören sollte? Das Ventil befindet sich doch im Zugriff des Mieters.


    Weil der Mieter diese spezielle Armatur gemeinsam mit der Küche vom Vormieter gekauft hat, denn Spülmaschinenanschlüsse gehören nicht zur Grundausstattung einer Wohnung, nur das Eckventil. Jetzt bitte erzähl nicht, dass der Vermieter hier auch Reparaturen an der Spülmaschine übernehmen wuss, weil der Mieter die komplette Küche gekauft hat.

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