Hallo, in meiner Mietwohnung ist der Absperrhahn in der Küche defekt. Das Ventil für den Geschirrspüleranschluss öffnet sich nicht.
Die Küche hatte ich vom Vormieter übernommen.
Der Vermieter meinte ich müsse für den Austausch bezahlen, da ich die Küche übenommen habe. Er meinte auch, es muss von ein Fachmann erledigt werden, weil im ganzem Haus das Wasser abgestellt werden muss.
Im Mietvetrag steht zu Kleinreparaturen das drin.
ZitatDer Mieter trägt die Kosten der Kleinreparaturen/ Bagatellschäden. Diese Verpflichtung betrifft nur Schäden an Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie z.B. Wasserhähne/Armaturen, Duschkopf mit Duschschlauch, WC-Spüler, WC-Brillen, Kocheinrichtungen mit Küchenarmatur, Heizkörperthemostate, Fenster- und Türverschlüsse, Zulauf- und Ablaufleitungen, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Jalousien/Rolläden, Markisen.
Ein Absperrhahn unterliegt nun nicht den direkten und häufigen Zugriff.
Wer muss nun zahlen?
Besten Dank im voraus.
Gruß Kollektiv