Zuerst einmal vielen Dank im Voraus für die Hilfe in diesem Forum!
Es geht einmal mehr um die Frage der fristgerechten Zustellung der Nebenkostenabrechnung in einem etwas schwierigen, inzwischen beendeten Mietsverhältnis.
Unser ehemalige Vermieter hat uns seiner Meinung nach gerade noch rechtzeitig am 31.12.2015 die Nebenkostenabrechnung (meiner Meinung nach deutlich überhöht - allerdings ein anderes Blatt) für das Jahr 2014 um 20.29 Uhr per Mail zugesandt.
In einigen google-Ergebnissen habe ich gelesen, dass ein Posteinwurf nach 16 Uhr von Gerichten als nicht fristwahrend angesehen wurde, ebenfalls wie ein Fax um 19 Uhr.
Ich frage mich nun, ob ich es auf eine Konfrontation ankommen lassen sollte (abgesehen von der generellen Prüfung der Gültigkeit des Anspruchs).
Vielen Dank für jegliche Hinweise!