Nebenkostenabrechnung - rechtzeitig an Silvester?

  • Zuerst einmal vielen Dank im Voraus für die Hilfe in diesem Forum!

    Es geht einmal mehr um die Frage der fristgerechten Zustellung der Nebenkostenabrechnung in einem etwas schwierigen, inzwischen beendeten Mietsverhältnis.

    Unser ehemalige Vermieter hat uns seiner Meinung nach gerade noch rechtzeitig am 31.12.2015 die Nebenkostenabrechnung (meiner Meinung nach deutlich überhöht - allerdings ein anderes Blatt) für das Jahr 2014 um 20.29 Uhr per Mail zugesandt.

    In einigen google-Ergebnissen habe ich gelesen, dass ein Posteinwurf nach 16 Uhr von Gerichten als nicht fristwahrend angesehen wurde, ebenfalls wie ein Fax um 19 Uhr.

    Ich frage mich nun, ob ich es auf eine Konfrontation ankommen lassen sollte (abgesehen von der generellen Prüfung der Gültigkeit des Anspruchs).

    Vielen Dank für jegliche Hinweise!

  • Ich frage mich nun, ob ich es auf eine Konfrontation ankommen lassen sollte


    Das sollteste weder Dich noch uns fragen, sondern einen Fachanwalt. Rechtsberatung ist hier untersagt. Der Anwalt berät Dich gerne, denn irgendwovon muss er ja leben...:o

  • Ich frage mich nun, ob ich es auf eine Konfrontation ankommen lassen sollte (abgesehen von der generellen Prüfung der Gültigkeit des Anspruchs).

    Vielen Dank für jegliche Hinweise!

    Hallo,

    na dann lass dich mal wie Berny schon geschrieben hat bei einem Anwalt für Mietrecht beraten und dann entscheide selber.

    Eines noch, es ist dein persönlicher Anspruch eine Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlung zu bekommen, zeitgleich nimmst du den letzten Tag des Jahres als Anlass dafür, zu behaupten, die Abrechnung wäre nicht rechtzeitig gekommen, ich gehe davon aus, dass die Abrechnung mit einer Nachzahlung endete?

    Das mein lieber, ist eine Frage des Anstandes, verbrauchte und in Anspruch genommene Neben- und Betriebskosten auch zu bezahlen und nicht wie ein Luchs darauf zu lauern, dass mein Vertragspartner irgend einen Fehler macht, damit ich mich vor der Zahlung drücken kann, so geht das nicht.

    Mein Rat an dich, lasse dir diese Vorgehensweise jetzt und in Zukunft nochmal durch den Kopf gehen!

    Gruß

    BHShuber

  • Wer sagt denn eigentlich, dass Du diese E-Mail überhaupt bekommen hast? Denk immer daran, dass der Vermieter diese Zustellung nachweisen muss. Das ist bei einer E-Mail ein Ding der Unmöglichkeit.

    Ich persönlich würde mich dumm stellen und den Vermieter mal fragen, wann er gedenkt, die Betriebskostenabrechnung zuzustellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Ich persönlich würde mich dumm stellen und den Vermieter mal fragen, wann er gedenkt, die Betriebskostenabrechnung zuzustellen.

    Das aber nicht per irgend einem elektronischen Kommunikationsmittel, sondern per Einwurfeinschreiben.

  • Das mein lieber, ist eine Frage des Anstandes, verbrauchte und in Anspruch genommene Neben- und Betriebskosten auch zu bezahlen und nicht wie ein Luchs darauf zu lauern, dass mein Vertragspartner irgend einen Fehler macht, damit ich mich vor der Zahlung drücken kann, so geht das nicht.

    Mein Rat an dich, lasse dir diese Vorgehensweise jetzt und in Zukunft nochmal durch den Kopf gehen!


    Vielen Dank für eure Antworten!

    Diesem Einwand stimme ich definitiv zu - ich bin mir auch bewusst, dass ein gewisser Eindruck hier entstehen muss. Die Erfahrung der Mietszeit, in der häufig versucht wurde, uns wenig legitim Geld abzunehmen (meiner subjektiven Meinung nach - ein solches "Angebot" - "ich gebe Ihnen die Mietskaution, sobald ich 500 € auf mein Mietskonto überwiesen bekommen habe" - ohne hier auf die rechtliche Möglichkeit des (unbegründeten) Wartens von 6 Monaten einzugehen), führt dazu, dass wir finanziellen Forderungen vom Vermieter ausgehend vorsichtig gegenüberstehen.
    Wir sind selbstverständlich parallel gerade dabei, uns mit der Hausverwaltung auseinanderzusetzen ob der Rechtmäßigkeit der Ansprüche.

    Generell empfinde ich vor allem die Art der Zustellung am Silvesterabend per Mail als unpassend für einen Anspruch von angeblichen € 700, obwohl diese Art ja scheinbar rechtens ist heutzutage.

    Vielen Dank für euren Rat!

  • Vielen Dank für eure Antworten!
    ...l empfinde ich vor allem die Art der Zustellung am Silvesterabend per Mail als unpassend für einen Anspruch von angeblichen € 700, obwohl diese Art ja scheinbar rechtens ist heutzutage.Vielen Dank für euren Rat!

    ggl mal zustellung email

    hier würd ich höchstens die zertifizierte DE mail sehen

    bin mir aber nicht sicher mE. zu spät/falsch zugestellt:confused:

  • bin mir aber nicht sicher mE. zu spät/falsch zugestellt:confused:


    Und wenn eine Mail auf dem Server ist, muss sie ja noch längst nicht bei mir angekommen sein.

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