Beiträge von invader50

    Das mein lieber, ist eine Frage des Anstandes, verbrauchte und in Anspruch genommene Neben- und Betriebskosten auch zu bezahlen und nicht wie ein Luchs darauf zu lauern, dass mein Vertragspartner irgend einen Fehler macht, damit ich mich vor der Zahlung drücken kann, so geht das nicht.

    Mein Rat an dich, lasse dir diese Vorgehensweise jetzt und in Zukunft nochmal durch den Kopf gehen!


    Vielen Dank für eure Antworten!

    Diesem Einwand stimme ich definitiv zu - ich bin mir auch bewusst, dass ein gewisser Eindruck hier entstehen muss. Die Erfahrung der Mietszeit, in der häufig versucht wurde, uns wenig legitim Geld abzunehmen (meiner subjektiven Meinung nach - ein solches "Angebot" - "ich gebe Ihnen die Mietskaution, sobald ich 500 € auf mein Mietskonto überwiesen bekommen habe" - ohne hier auf die rechtliche Möglichkeit des (unbegründeten) Wartens von 6 Monaten einzugehen), führt dazu, dass wir finanziellen Forderungen vom Vermieter ausgehend vorsichtig gegenüberstehen.
    Wir sind selbstverständlich parallel gerade dabei, uns mit der Hausverwaltung auseinanderzusetzen ob der Rechtmäßigkeit der Ansprüche.

    Generell empfinde ich vor allem die Art der Zustellung am Silvesterabend per Mail als unpassend für einen Anspruch von angeblichen € 700, obwohl diese Art ja scheinbar rechtens ist heutzutage.

    Vielen Dank für euren Rat!

    Zuerst einmal vielen Dank im Voraus für die Hilfe in diesem Forum!

    Es geht einmal mehr um die Frage der fristgerechten Zustellung der Nebenkostenabrechnung in einem etwas schwierigen, inzwischen beendeten Mietsverhältnis.

    Unser ehemalige Vermieter hat uns seiner Meinung nach gerade noch rechtzeitig am 31.12.2015 die Nebenkostenabrechnung (meiner Meinung nach deutlich überhöht - allerdings ein anderes Blatt) für das Jahr 2014 um 20.29 Uhr per Mail zugesandt.

    In einigen google-Ergebnissen habe ich gelesen, dass ein Posteinwurf nach 16 Uhr von Gerichten als nicht fristwahrend angesehen wurde, ebenfalls wie ein Fax um 19 Uhr.

    Ich frage mich nun, ob ich es auf eine Konfrontation ankommen lassen sollte (abgesehen von der generellen Prüfung der Gültigkeit des Anspruchs).

    Vielen Dank für jegliche Hinweise!

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