Hallo,
ich habe im November 2015 meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 erhalten. Fazit war, dass ich ca. 30 Euro nachzahlen musste. Da ich aus der Wohnung bereits ausgezogen war, wurde die Nachzahlung mit der Kaution verrechnet und so habe ich von meinem ehemaligen Vermieter die Kaution abzüglich des Nachzahlungsbetrages auf mein Konto überwiesen bekommen. Das ist ja alles in Ordnung gewesen.
Nun habe ich am 31.12.2015 aber noch eine E-Mail erhalten, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft war und ich wegen eines vergessenen umlagefähigen Postens nun noch weitere 150 Euro nachzahlen soll. Die korrigierte Nebenkostenabrechnung war der E-Mail beigefügt. Ist diese Forderung rechtens? Ich habe u.a. gelesen, dass nach der bereits geleisteten Zahlung keine Forderung zu Lasten des Mieters mehr geltend gemacht werden kann. Aber ich bin mir unsicher, ob das auch nach aktueller Rechtssprechung gilt?
Ich danke schon jetzt für die Hilfe!