Bauchschmerzen wegen NK alte Wohnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe von 02/2011 - 09/2015 in einer kleinen 3-Zi (65qm) Wohnung gewohnt (3 Parteien Haus, kein HM, kein Kabel). Mein VM wohnte schräg gegenüber. Dort lebte ich mit meiner Frau (beide berufstätig) und unserem Sohn, jetzt 12.

    NK-Abrechnung für 2011 (Februar - Dezember 2011), erhalten im März 2013
    Nachzahlung 1600 EUR.
    Die monatlichen Vorauszahlungen waren 120 EUR pro Monat.
    Ich musste erstmal schlucken, da unsere alte Wohnung a) wesentlich größer war (100qm) b) Aufzug und HM, HV in den NK drin hatte und wir dort unterm Strich weniger bezahlt haben (dort betrugen die Nebenkosten im kompletten Jahr 2800 EUR) als in dieser Wohnung hier.

    NK-Abrechnung für 2012 erhalten im November 2013
    Nachzahlung 1750 EUR
    Vorauszahlungen hier noch 120 EUR.

    Laut Mieterschutzbund war diese Abrechnung soweit korrekt (zumindest von den Posten her und formal). Ich habe dann ab 1.1.14 100 EUR im Monat für die Vorauszahlung überwiesen.

    Tja, dass war es auch schon.

    Ich habe keine NK-Abrechnung für 2013 und 2014 erhalten. Ausgezogen bin ich im September 2015. Er hatte einige Sachen bemängelt (Parkett beschädigt u.a.) und wollte dies mit der Kaution verrechnen.

    Nun gut, seit dem Auszug warte ich auf irgendeine Antwort von ihm. Ich habe nichts mehr gehört.

    Können für so eine kleine Wohnung, die tagsüber nicht bewohnt war, so hohe Nebenkosten entstehen?

    Wie sieht es mit der Kaution aus? Ich weiß, dass man die erst aber einer bestimmten Frist zurück fordern kann und der VM sie solange einbehalten darf.

    Ich werde mich die Tage mit dem DMB in Verbindung setzen, wollte jedoch nicht ganz unvorbereitet da hin und mir vorher Tipps holen.

    In diesem Sinne, ein gutes Neues!

  • Zitat

    Ich habe keine NK-Abrechnung für 2013 und 2014 erhalten.

    Dann forder diese jtezt nachweisbar per Einwurfeinschreiben bis zum meinetwegen 31.01.2016 ein.

    Eventuelle Nachzahlungen mußt Du ja nicht mehr leisten, aber evtl. Guthaben würde Dir noch zustehen.

    Schickt der VM bis zum gesetzten Datum die Abrechnungen nicht darfst Du, da das Mietverhältnis beendet ist, die Vorauszahlungen für beide Abrechnungszeiträume zurückfordern.

    Zitat

    Können für so eine kleine Wohnung, die tagsüber nicht bewohnt war, so hohe Nebenkosten entstehen?

    Das kann man aus Ferne nicht beurteilen. 120 € waren, wenn auch Heiz- und Warmwasserkosten dabei waren, definitiv zu wenig. Allein für Heizung und Warmwasseraufbereitung können zwischen 70 - 95 € anfallen.

  • Hallo anitari

    vielen Dank.

    Sehe ich das aus Deiner Antwort richtig, dass er somit eine NK-Abrechnung erstellen MUSS, er aber im Falle einer Nachzahlung nichts von mir verlangen DARF?

    Ich bezweifle, dass ich Guthaben habe, musste ja zuvor kräftig nachzahlen. Aufgrund der 100 EUR mehr im Monat dürfte sich die Nachzahlung für 2014 bestenfalls reduziert haben auf ca 500-600 EUR.

    Tut mir leid, kenne mich mit dem Mietrecht überhaupt nicht aus und bin auch Mitgleid im DMB. Dazu werde ich am Montag einen Termin vereinbaren.

    Danke soweit erstmal

  • Hallo Reiner_Zufall,

    "Ich habe von 02/2011 - 09/2015 in einer kleinen 3-Zi (65qm) Wohnung gewohnt"
    - OK.

    "NK-Abrechnung für 2011 (Februar - Dezember 2011), erhalten im März 2013 Nachzahlung 1600 EUR."
    - Die hättet Ihr bis zum 31.12.2012 erhalten müssen. Die Nachzahlung war also ungerechtfertigt.

    "NK-Abrechnung für 2012 erhalten im November 2013"
    - War also innerhalb der Frist.

    "Nachzahlung 1750 EUR Vorauszahlungen hier noch 120 EUR. Laut Mieterschutzbund war diese Abrechnung soweit korrekt (zumindest von den Posten her und formal)."
    - OK.

    "Ich habe dann ab 1.1.14 100 EUR im Monat für die Vorauszahlung überwiesen."
    - War die VZ denn wenigstens jetzt an den voraussichtlichen Jahresbedarf angepasst?

    "Ich habe keine NK-Abrechnung für 2013 und 2014 erhalten. Ausgezogen bin ich im September 2015."
    - Für 2013 hätteste die Abrechnung spätestens am 31.12.2014 erhaltenhaben müssen, für 2014 entsprechend ein Jahr später. Ich gehe jetzt mal von kalenderjährlicher Abrechnung aus.

    "Er hatte einige Sachen bemängelt (Parkett beschädigt u.a.) und wollte dies mit der Kaution verrechnen."
    - Bitteschön, wenn Du ihn lässt? Ansonsten steht dem Mieter zuerst das Recht zu, von ihm zu vertretende Schäden zu reparieren.

    "seit dem Auszug warte ich auf irgendeine Antwort von ihm. Ich habe nichts mehr gehört."
    - Wie das so oft der Fall ist. Hatten wir heute schon einmal...

    "Können für so eine kleine Wohnung, die tagsüber nicht bewohnt war, so hohe Nebenkosten entstehen?"
    - Jein, kommt drauf an...

    "Wie sieht es mit der Kaution aus? Ich weiß, dass man die erst aber einer bestimmten Frist zurück fordern kann und der VM sie solange einbehalten darf."
    - Das wäre max. 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache.

    "Ich werde mich die Tage mit dem DMB in Verbindung setzen, wollte jedoch nicht ganz unvorbereitet da hin und mir vorher Tipps holen."
    - Dann halte uns mal auf dem Laufenden...

    "In diesem Sinne, ein gutes Neues!"
    - Danke, ebenfalls!

  • Hallo Berny

    jetzt sag mir bitte nicht, dass ich die 2011er Nachzahlung nicht hätte zahlen müssen?!?!?! Hab ich hierzu noch irgendeine Chance? Vermutlich nicht. Ich könnte mich .... treten. Nun gut, aus Fehlern lernt man. Danke erst mal für die Info!!

    "- Bitteschön, wenn Du ihn lässt? Ansonsten steht dem Mieter zuerst das Recht zu, von ihm zu vertretende Schäden zu reparieren."

    Sehe ich das richtig, dass er das nicht einfach so machen DARF? Bei meinem Auszug war noch etwas Zeit bis zum Einzug des neuen Mieters, hätte ich problemlos machen können, da ich auch einen Bekannten an der Hand habe, der sowas beruflich macht. Hätte ich das ihm anbieten müssen oder hätte er mich darauf hinweisen müssen/sollen/können? Was wäre Deiner Ansicht nach der sinnvollste Weg in diesem Fall?

    Ja, der Abrechnungszeitraum war zumindest in 2011 und 2012 jeweils vom 1.1. - 31.12.

    Ich danke Dir ebenfalls für Deine Mühen und Antworten, auch wenn ich vielleicht einiges falsch gemacht habe bis jetzt. Ich werde ein Update geben, sobald mich der DMB beraten hat, was zu tun wäre.

    PS: Wenn ich sowieso von einer Nachzahlung für 2013 und 2014 ausgehe, welchen Sinn hätte es jetzt noch eine NK-Abrechnung anzufordern? Das ich es schwarz auf weiß habe, dass ich hätte nachzahlen müssen?


  • PS: Wenn ich sowieso von einer Nachzahlung für 2013 und 2014 ausgehe, welchen Sinn hätte es jetzt noch eine NK-Abrechnung anzufordern? Das ich es schwarz auf weiß habe, dass ich hätte nachzahlen müssen?

    Na ja, evtl. sind die Abrechnungen ja falsch und eine genaue Prüfung durch einen Fachanwalt für Mietrecht (bitte nicht Mieterbund) ergäbe eine Gutschrift würde Dir diese immer noch zustehen.

    Hast Du überlesen was ich noch schrieb?

    Zitat

    Schickt der VM bis zum gesetzten Datum die Abrechnungen nicht darfst Du, da das Mietverhältnis beendet ist, die Vorauszahlungen für beide Abrechnungszeiträume zurückfordern.

    24 x monatliche Vorauszahlungen ergeben ein hübsches Sümmchen

  • 24 x monatliche Vorauszahlungen ergeben ein hübsches Sümmchen


    Nur zum Verständnis. Ich könnte die 24 monatigen Vorauszahlungen zurückfordern, wenn er mir nach Fristsetzung keine Abrechnung erstellt. Korrekt?

    Weiter gedacht:
    Angenommen, ich würde die Vorauszahlungen zurück bekommen... darf ich diese auch behalten oder kann er sich das Geld dann mit einer Erstellung der Abrechnung zurück holen? Würde nämlich keinen Sinn ergeben, wenn ich erst mal die Vorauszahlungen zurück bekomme, er dann 6 Monate später die Abrechnung erstellt, und dann Kohle von mir sehen will.

    Davon abgesehen, würde ich vermutlich die Vorauszahlungen nicht ohne Anwalt zurück bekommen.... ich bezweifle, dass er mal kurz über 3000 EUR einfach zurück überweist.

  • Wenn ich sowieso von einer Nachzahlung für 2013 und 2014 ausgehe, ...


    Die kann er jetzt nicht mehr fordern, es sei denn, er hat die Verspätung/en nicht zu vertreten.

  • Wo bei ich keinen Grund wüsste, warum er die nicht zu vertreten hätte... Das man eine Abrechnung für so eine kleine Wohneinheit nicht gebacken bekommt in all der Zeit...

    Meine neue Adresse hat er ja, steht auf dem Übergabeprotokoll, von ihm gegen gezeichnet. Also das kann schon mal kein Grund sein, was gegen mich verwendet werden könnte.

    Danke euch 2 für die hilfreichen und sachlichen Beiträge.

  • Wo bei ich keinen Grund wüsste, warum er die nicht zu vertreten hätte...


    Bspw. dass das EVU trotz intensiver Bemühungen es nicht geschafft hat, die Rechnung/en zu schicken...


  • Weiter gedacht:
    Angenommen, ich würde die Vorauszahlungen zurück bekommen... darf ich diese auch behalten oder kann er sich das Geld dann mit einer Erstellung der Abrechnung zurück holen? Würde nämlich keinen Sinn ergeben, wenn ich erst mal die Vorauszahlungen zurück bekomme, er dann 6 Monate später die Abrechnung erstellt, und dann Kohle von mir sehen will.

    Nach meinem Wissen müssen nur einbehaltene Vorauszahlungen wegen fehlender Abrechnungen im laufenden Mietverhältnis nach gezahlt werden wenn der VM dann doch noch die Abrechnungen erstellt.

  • Bspw. dass das EVU trotz intensiver Bemühungen es nicht geschafft hat, die Rechnung/en zu schicken...

    Ich kenne den VM, er ist eine Schlaftablette durch und durch. Da läuft alles träge ab bei ihm. Ich bezweifle das, dass die EVU ihm keine Rechnung zugeschickt haben. Die EVU hier in der Stadt sind eigentlich recht flink, in meiner alten Wohnung hatte ich die Abrechnung im April des Folgejahres vorliegen, in der neuen (aktuellen) Wohnung (hier ist der Abrechnungszeitraum komischerweise vom 1.11 - 31.10.) hatte ich diese 5 Wochen nach dem Stichtag vorliegen.


    PS: Habe gerade in anderen Themen gesehen, dass ihr von Mietvereinen abratet. Sinnvoll gleich einen Fachanwalt einzuschalten? Möchte nichts auf eigene Faust unternehmen. Eine RSV besteht, daher kein Problem.

    Einmal editiert, zuletzt von Reiner_Zufall (2. Januar 2016 um 19:45)

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