Hallo,
Am 17.12.15 wurden meine Mitbewohnerin und ich darüber informiert, das am folgendem Morgen die Eingangstür in unserem Mehrfamilienhaus samt Schloss ausgetauscht werden. Wir bekamen dazu einen einzelnen Schlüssel.
Im Treppenhaus hing noch ein Zettel, dass es sich um einen vorläufigen Schließzylinder handelt und dieser "im Januar" ausgetauscht wird und wir dann auch mehr Schlüssel erhalten sollen.
Da ich einen Schlüssel für zwei Mieter (wir stehen beide im Mietvertrag) absolut inakzeptabel fand, habe ich am folgenden Tag auf den AB der Hausverwaltung gesprochen und sie dazu aufgefordert uns umgehend einen zweiten Schlüssel auszuhändigen.
Am darauffolgenden Tag hatte jemand die Eingangstür entriegelt mit dem Ergebnis, dass jemand einen im Hausflur einen Haufen hinterlassen hat in den ich prompt reingetreten bin...
Daraufhin habe ich noch einmal auf ihren AB gesprochen und in den folgenden Tagen auf einen Schlüssel gewartet.
Als am 24.12 immernoch kein zweiter Schlüssel da war, habe ich der Hausverwaltung eine email geschrieben und mir darin vorbehalten die Mietzahlungen bis zum Erhalt eines zweiten Schlüssels einzustellen.
Am 28.12 kam dann via email eine Antwort:
"vielen Dank für Ihre Mail. Wie Ihnen mitgeteilt wurde, handelt es sich bei dem derzeitigen Zylinder um einen Bauzylinder, der bis zum Einbau des endgültigen Zylinders in die Haustür eingesetzt wurde. Für diesen Zylinder gibt es leider nur eine begrenzte Anzahl an Schlüsseln, so dass wir Ihnen leider keinen weiteren Schlüssel zur Verfügung stellen können, da auch uns kein Schlüssel zur Verfügung steht. Einzige Möglichkeit wäre - nach Aussage des zuständigen Architekten - den ausgegebenen Schlüssel bei einem Schlüsseldienst nachfertigen zu lassen, wenn Sie weitere Schlüssel benötigen.
Eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Wohnung können wir allerdings nicht erkennen."
Am Telefon sagte man mir dann, dass ja die Eingangstür zur Wohnung nicht ausgewechselt worden sei, sondern nur die Eingangstür zum Haus sodass ich problemlos Zugang zu meiner Wohnung habe und diese auch nutzen könne, außerdem habe man mir in der email ja angeboten ich könne einen Schlüssel nachmachen lassen und die Quittung sogar bei ihnen einreichen.
Mein persönliches Rechtsempfinden ist arg gestört wenn ich nachts um 3 Uhr vor meinem Haus stehe und nicht herrein komme. Gibt es auch irgendeine rechtliche Grundlage auf Grund dessen ich z.b. die hälfte der Miete einbehalten kann?
Anm.: Im Mietvertrag steht sogar, dass ich nur mit Erlaubnis des Vermieters hätte Schlüssel nachmachen dürfen. Dieser war aber zwischen dem 18.-28. ja gar nicht erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Tim