Haustür ausgetauscht - 2 Mieter 1 Schlüssel

  • Hallo,
    Am 17.12.15 wurden meine Mitbewohnerin und ich darüber informiert, das am folgendem Morgen die Eingangstür in unserem Mehrfamilienhaus samt Schloss ausgetauscht werden. Wir bekamen dazu einen einzelnen Schlüssel.

    Im Treppenhaus hing noch ein Zettel, dass es sich um einen vorläufigen Schließzylinder handelt und dieser "im Januar" ausgetauscht wird und wir dann auch mehr Schlüssel erhalten sollen.

    Da ich einen Schlüssel für zwei Mieter (wir stehen beide im Mietvertrag) absolut inakzeptabel fand, habe ich am folgenden Tag auf den AB der Hausverwaltung gesprochen und sie dazu aufgefordert uns umgehend einen zweiten Schlüssel auszuhändigen.

    Am darauffolgenden Tag hatte jemand die Eingangstür entriegelt mit dem Ergebnis, dass jemand einen im Hausflur einen Haufen hinterlassen hat in den ich prompt reingetreten bin...

    Daraufhin habe ich noch einmal auf ihren AB gesprochen und in den folgenden Tagen auf einen Schlüssel gewartet.
    Als am 24.12 immernoch kein zweiter Schlüssel da war, habe ich der Hausverwaltung eine email geschrieben und mir darin vorbehalten die Mietzahlungen bis zum Erhalt eines zweiten Schlüssels einzustellen.

    Am 28.12 kam dann via email eine Antwort:

    "vielen Dank für Ihre Mail. Wie Ihnen mitgeteilt wurde, handelt es sich bei dem derzeitigen Zylinder um einen Bauzylinder, der bis zum Einbau des endgültigen Zylinders in die Haustür eingesetzt wurde. Für diesen Zylinder gibt es leider nur eine begrenzte Anzahl an Schlüsseln, so dass wir Ihnen leider keinen weiteren Schlüssel zur Verfügung stellen können, da auch uns kein Schlüssel zur Verfügung steht. Einzige Möglichkeit wäre - nach Aussage des zuständigen Architekten - den ausgegebenen Schlüssel bei einem Schlüsseldienst nachfertigen zu lassen, wenn Sie weitere Schlüssel benötigen.
    Eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Wohnung können wir allerdings nicht erkennen."

    Am Telefon sagte man mir dann, dass ja die Eingangstür zur Wohnung nicht ausgewechselt worden sei, sondern nur die Eingangstür zum Haus sodass ich problemlos Zugang zu meiner Wohnung habe und diese auch nutzen könne, außerdem habe man mir in der email ja angeboten ich könne einen Schlüssel nachmachen lassen und die Quittung sogar bei ihnen einreichen.

    Mein persönliches Rechtsempfinden ist arg gestört wenn ich nachts um 3 Uhr vor meinem Haus stehe und nicht herrein komme. Gibt es auch irgendeine rechtliche Grundlage auf Grund dessen ich z.b. die hälfte der Miete einbehalten kann?

    Anm.: Im Mietvertrag steht sogar, dass ich nur mit Erlaubnis des Vermieters hätte Schlüssel nachmachen dürfen. Dieser war aber zwischen dem 18.-28. ja gar nicht erreichbar.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tim

  • Hallo,

    Zitat

    Gibt es auch irgendeine rechtliche Grundlage auf Grund dessen ich z.b. die hälfte der Miete einbehalten kann?

    die rechtliche Grundlage stellt hier der § 536 BGB dar. Dieser gibt aber nicht vor, in welcher Höhe entsprechende Mietminderungen durchgeführt werden.
    Ansonsten sollte hier erst einmal geprüft werden, inwiefern hier überhaupt eine Mietminderung durchgesetzt werden kann. Der o.g. Paragraph bezieht sich ja nur auf Mängel an der Mietsache. Genau genommen, gehört die Haustür aber nicht zur Mietsache.

    Eine Mietminderung von 50% ist definitiv unrealistisch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dein Rechtsempfinden in Ehren, aber das solltest du mal an neutraler Stelle prüfen lassen. Als du nur einen Schlüssel bekommen hast, hättest du sofort reagieren müssen und dir den benötigten zweiten sofort selbst anfertigen lassen.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht sogar, dass ich nur mit Erlaubnis des Vermieters hätte Schlüssel nachmachen dürfen.


    Das gilt nur für das Nachmachen eines Schlüssels der Schließanlage, aber nicht für den hilfsweise eingesetzten Schließzylinder.

    Zitat

    Gibt es auch irgendeine rechtliche Grundlage auf Grund dessen ich z.b. die hälfte der Miete einbehalten kann?


    Für solche Kindereien gibt es keine Mietminderung, da kannst du sicher sein.

  • Recht hin, Recht her.
    Das mit der Mietminderung wird schon mal garnichts. Ohne viel Getöns hätte ich mir schon längst einen nachmachen lassen.

    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!
    Schade, das ich das scheinbar hinnehmen muss. Wenn man über die Nebenkosten eine Hausverwaltung bezahlt, sollte zumindest der Zugang zum Haus gewährleistet werden. Und nein Berny, ich habe keine Langweile. Im Gegenteil habe ich viel zu tun, weswegen ich es nicht in Ordnung finde Arbeiten zu erledigen die Sache der Hausverwaltung, welche dafür bezahlt wird. Du Hingegen scheinst lange Weile zu haben, sonst würdest du kaum derartig überflüssig antworten.
    Liebe Grüße und vielen Dank,
    Tim

  • tendenziell würde ich das unter höhere Gewalt einstufen :rolleyes:


    Richtig, so stufen dich deine Nachbarn und Familie auch ein. Wenn das Thema nicht ernst wäre, könnte man über deine Kommentare nur lachen.

  • Zitat

    Wenn man über die Nebenkosten eine Hausverwaltung bezahlt

    Wenn Du über die Betriebskosten die Hausverwaltung bezahlst, würde ich den Betriebskostenabrechnungen aber schleunigst widersprechen.

    Zitat

    Im Gegenteil habe ich viel zu tun, weswegen ich es nicht in Ordnung finde Arbeiten zu erledigen die Sache der Hausverwaltung, welche dafür bezahlt wird.

    Kann schon sein, dass es nicht in Ordnung ist, allerdings passieren auch in einer Verwaltung mal Fehler. Nobody is perfect. Es ist nicht immer der richtige Weg, gleich auf Mietminderungen zu bestehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ich teile Bernies Ansicht. Wegen so einer Kleinigkeit einen solchen Aufwand zu machen ist doch völlig unverhältnismäßig. Da du aber tatsächlich überlegst, ob du die Hälfte der Miete einbehalten könntest, ist das wohl nicht das Einzige Unverhältnismäßige.

    Ich verstehe auch nicht, inwiefern es zur Sache tut, dass du in einen Haufen, der im Treppenhaus war, getreten bist. Hat man den nicht gesehen oder gerochen?

    Gruß
    H H


  • Anm.: Im Mietvertrag steht sogar, dass ich nur mit Erlaubnis des Vermieters hätte Schlüssel nachmachen dürfen. Dieser war aber zwischen dem 18.-28. ja gar nicht erreichbar.

    Wenn auf dem Mitvertrag nicht aufgelistet ist, dass der Haustürschlüssel mit dabeisteht, dann bezieht sich dass nur auf Schlüssel von Deiner Wohnung. Auch wenn Du von denen eine Mail bekommen hast, dass Dir die Kosten für Schlüsseldienst und nachmachen des Schlüssels rückerstatte werden, dann mach es einfach. Es ist meistens sodass, die Mitverträge so gebaut sind, dass Du sowieso Unrecht hast.
    Die Mitte einzustellen wegen so was kannst Du leider nicht.
    Einfach dem Schlüssel nachmachen die Miete bezahlen nicht die 5–10 Euro selbst von der Miete abziehen und dann die Rechnung mit einer kurzen Beschreibung dem Mieter Stellen, per Mail oder per Post, sodass Du eine Bestätigung bekommst.
    Als ich die Eingangstür bei mir gewechselt habe, da wurden auch nur jeweils zwei Schlüssel für jede Wohnung erteilt. Egal ob da ein oder sechs Personen wohnten. Jeder konnte sich selbst es nachmachen lassen, bei einen Schlüsseldienst Zwickau der gleich um die Ecke war.

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