Nebenkostenabrechnung falsch

  • Hallo,
    Habe gerade die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 erhalten. Ein kurzer Blick genügt e um festzustellen, dass es sich bei den Zahlen um die Werte der NK Abrechnung für das Jahr 2013 handelt. Das heisst, der Vermieter hat einfach die NK Abrechnung 2013 genommen und nur die Jahreszahlen ausgetauscht. Hintergrund dürfte sein, dass der vermieter derzeit keinen Verwalter ha und er selber die NK Abrechnung nicht erstellen kann. Er wollte damit vermutlich nur die 12 Monatsfrist wahren.

    Meine Frage: ist die NK Abrechnung formell richtig?
    Ist das Vorgehen des Vermieters strafrechtlich bedenklich?
    WAs kann man unternehmen?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

  • Sie können der Abrechnung wiedersprechen. Dazu ist es aber erforderlich, sich der zugrundeliegenden Abrechnungen aus dem Jahr 2014 zu bedienen. Diese können Sie beim Vermieter einsehen und kopieren.

  • Meine Frage: ist die NK Abrechnung formell richtig?

    Nein, natürlich nicht.

    Ist das Vorgehen des Vermieters strafrechtlich bedenklich?

    Nein, nur zivilrechtlich.

    WAs kann man unternehmen?

    Ich würde nichts machen und abwarten, wann sich der Vermieter meldet. Dann würde ich ihm klar machen, dass er mit solchen Tricks bei mir keinen Blumentopf gewinnt und die Frist für die Erstellung der Abrechnung 2014 gerade abgelaufen ist.

  • Hallo,
    Habe gerade die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 erhalten.

    Seid wann wird denn an Feiertagen Post zugestellt? OK, die Abrechnung kann auch persönlich eingeworfen worden sein.


    Zitat

    Meine Frage: ist die NK Abrechnung formell richtig?

    Erst mal ist davon auszugehen das sie fristgerecht zugegangen ist.

    Zitat

    Ist das Vorgehen des Vermieters strafrechtlich bedenklich?

    Es ist keine Straftat falsche Abrechnungen zu erstellen.

    Zitat

    WAs kann man unternehmen?

    Der Abrechnung nachweisbar widersprechen.

  • Ich würde nichts machen und abwarten, wann sich der Vermieter meldet. Dann würde ich ihm klar machen, dass er mit solchen Tricks bei mir keinen Blumentopf gewinnt und die Frist für die Erstellung der Abrechnung 2014 gerade abgelaufen ist.

    Die Abrechnung wurde ja fristgerecht zugestellt.

    Das sie evtl. inhaltlich falsch ist ändert nichts daran.

  • Danke für die schnellen ANtworten. Ich habe jedoch Bedenken, ob diese NK Abrechnung als formell richtig einzustufen ist. Denn der Vermieter hat bewusst die Zahlen von 2013 genommen, einfach um eine Abrechnung erstellen zu können. Ich habe Bedenken, ob eine derart gefakte Abrechhnung ( deren Aufteilungsschlüssel im übrigen nicht mit dem Mietvertrag übersinstimmem ), als maßgebend einzusteugen ist. Denn außer der Adresse und der Jahresbezeichnung stimmt nichts.

  • Ich würde der Abrechnung widersprechen, da offensichtlich Kosten aus einem anderen Abrechnungszeitraum übernommen wurden und mir strafrechliche Schritte vorbehalten.
    Mal sehen, wie er reagiert - und Du wirst uns bitte weiterhin informieren...

  • Ich würde der Abrechnung widersprechen,

    Aber erst nach dem 01.01.2016. Das Gericht möchte ich erleben, das solch einen Trick mit der getürkten Abrechnung durchgehen lässt, wenn der Vermieter eine Nachzahlung der Betriebskosten anmahnt.

  • Warum sollte die Abrechnung formell falsch sein? Wenn ich den Fragesteller korrekt verstehe, handelt es sich hier doch "nur" um falsche Zahlen, so dass hier nur ein inhaltlicher Fehler vorliegt. Dies hat ja nichts mit der Form der Abrechnung zu tun.

    Inwiefern hier ein Richter des AG das anders sieht, weil der Vermieter hier vorsätzlich eine falsche Abrechnung zugesandt hat, steht auf einem anderen Blatt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Habe gerade die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 erhalten. Ein kurzer Blick genügt e um festzustellen, dass es sich bei den Zahlen um die Werte der NK Abrechnung für das Jahr 2013 handelt. Das heisst, der Vermieter hat einfach die NK Abrechnung 2013 genommen und nur die Jahreszahlen ausgetauscht. Hintergrund dürfte sein, dass der vermieter derzeit keinen Verwalter ha und er selber die NK Abrechnung nicht erstellen kann. Er wollte damit vermutlich nur die 12 Monatsfrist wahren.

    Meine Frage: ist die NK Abrechnung formell richtig?


    Diese Rechnung ist formell richtig. Wenn es sich hierbei nur um die Änderung des Datums handelt, hat das auf die formelle Richtigkeit der Rechnung keinerlei Einfluß(vorausgesetzt die Rechnung aus 2013 war formell richtig).

    Zitat

    Ist das Vorgehen des Vermieters strafrechtlich bedenklich?


    Eine gleiche Rechnung muß nicht automatisch eine falsche Rechnung sein. Bisher haben Sie lediglich einen vorerst berechtigten Verdacht. Solch einen hätte wohl jeder hier.

    Zitat

    WAs kann man unternehmen?


    Nägel mit Köpfen machen!
    Prüfen Sie beim Vermieter alle zugrundeliegenden Belege mit den Angaben der Abrechnung.
    Es ist kaum wahrscheinlich, dass die Belege aus 2013 identisch mit denen aus 2014 sind und schon muß er Farbe bekennen.

  • Ich schätze mal, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahlen von 2013 + 2014 dieselben sind, bestenfalls bei 0,000x promille liegen dürfte. Ich würde der "Ab"rechnung noch nicht mal widersprechen und abwarten, bis der VM anmahnt.

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