Danke für die schnellen ANtworten. Ich habe jedoch Bedenken, ob diese NK Abrechnung als formell richtig einzustufen ist. Denn der Vermieter hat bewusst die Zahlen von 2013 genommen, einfach um eine Abrechnung erstellen zu können. Ich habe Bedenken, ob eine derart gefakte Abrechhnung ( deren Aufteilungsschlüssel im übrigen nicht mit dem Mietvertrag übersinstimmem ), als maßgebend einzusteugen ist. Denn außer der Adresse und der Jahresbezeichnung stimmt nichts.
Beiträge von Jopi21
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