Beiträge von Jopi21

    Danke für die schnellen ANtworten. Ich habe jedoch Bedenken, ob diese NK Abrechnung als formell richtig einzustufen ist. Denn der Vermieter hat bewusst die Zahlen von 2013 genommen, einfach um eine Abrechnung erstellen zu können. Ich habe Bedenken, ob eine derart gefakte Abrechhnung ( deren Aufteilungsschlüssel im übrigen nicht mit dem Mietvertrag übersinstimmem ), als maßgebend einzusteugen ist. Denn außer der Adresse und der Jahresbezeichnung stimmt nichts.

    Hallo,
    Habe gerade die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 erhalten. Ein kurzer Blick genügt e um festzustellen, dass es sich bei den Zahlen um die Werte der NK Abrechnung für das Jahr 2013 handelt. Das heisst, der Vermieter hat einfach die NK Abrechnung 2013 genommen und nur die Jahreszahlen ausgetauscht. Hintergrund dürfte sein, dass der vermieter derzeit keinen Verwalter ha und er selber die NK Abrechnung nicht erstellen kann. Er wollte damit vermutlich nur die 12 Monatsfrist wahren.

    Meine Frage: ist die NK Abrechnung formell richtig?
    Ist das Vorgehen des Vermieters strafrechtlich bedenklich?
    WAs kann man unternehmen?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

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