Vermieter will Mehrparteienhaus anbauen

  • Hallo, bin neu im Forum und hoffe dass ihr mir helfen könnt.

    Ich und meine 2 Kinder sind 2012 in das EG eines 2 Parteienhaus geogen. Den Vermieter kannte ich nur flüchtig.
    Ich war auf Wohnungssuche und eines Tages kam er auf mich zu und bot mir die Wohnung an. Nach langer Bedenkzeit nahm ich das Angebot an. Ich machte die ganze Renovierungarbeit selber.
    Bevor ich einzog Bestand ich aber darauf dass er mir schriftlich versichert dass er in dem großen Garten nichts baut oder ähnliches (hatte schon schlechte Erfahrung).
    Er hat mir dies aber nur mündlich versichert und dies vor 3 Zeugen (Sohn und 2 Freunden die beim Renovieren halfen).
    Ich bin psychisch krank (ärtzlich bescheinigt) und kann daher nicht mit mehreren Parteien zusammen wohnen, brauche nur Ruhe.

    Im Sommer kam er öfter ohne Anmeldung an und dies mit einem Architekten im schlepptau. Nun kam er vor ein paar Wochen an und sagte dass er in ein paar Monaten an das Haus ein 6 Parteienhaus anbauen will da die Zinsen so niedrig stehen und er schon alles bewilligt bekommen hat.

    Er meint ist leider so und ich würde eine Wohnung im Neubau bekommen. Darf er das obwohl er früher vor Zeugen versprochen hat dass er nicht bauen wird? Er weiß auch dass ich krank bin, jedoch argumentiert er immer damit dass er an die Zukunft denken muss etc.

    Außerdem muss ein Anbau abgerissen werden wo unser Bad und ein Zimmer drin ist. Was kann ich jetzt dagegen tun?

    Hoffentlich könnt ihr mir helfen.

    Gruß

  • Moin,

    Selbst wenn Du letztinstanzlich dem Gericht das Versprechen Deines VMs glaubhaft vermitteln kannst, wird es IMHO das Bauprojekt nicht verhindern können. Der Nachteil des VMs auf seinem Eigentum nicht zu bauen wiegt doch um einiges schwerer als Dein Nachteil als M einfach umzuziehen.

    Was kannst du tun? Wie angedeutet: neue Wohnung suchen, kündigen, ausziehen.

    Mehr als die Übernahme bzw. eine Beteiligung an den Umzugskosten / Renovierungskosten durch den VM würde meines Erachtens kaum für Dich rausspringen. Das könnte man eventuell auch ohne Gerichtskosten durch ein einfaches Gespräch lösen.

  • Zitat

    Darf er das obwohl er früher vor Zeugen versprochen hat dass er nicht bauen wird?

    Darf er.

    Zitat

    Außerdem muss ein Anbau abgerissen werden wo unser Bad und ein Zimmer drin ist.

    Das darf er nicht. Jedenfalls nicht ohne Deine Zustimmung.

    Zitat

    Im Sommer kam er öfter ohne Anmeldung an und dies mit einem Architekten im schlepptau.

    In Deine Wohnung oder in den großen Garten?

  • Hmmm, ok. Dann versuche ich wenigstens dass er für die Kosten aufkommt.

    Und an anitari, er kommt immer auf das Grundstück ohne Anmeldung. Darf er das denn?

    Gruß und frohe Festtage

  • Und an anitari, er kommt immer auf das Grundstück ohne Anmeldung. Darf er das denn?

    Natürlich darf er das. Oder ist der Garten mit vermietet? Ich vermute nicht.

    Frohe Weihnachten auch für Dich und alle User hier!

  • Hallo, im Forum!
    Der Nachtspeicher ist nicht das Problem.
    Wenn ein Nachtspeicher vorhanden ist, dann fällt natürlich eine Wartung an, und bei Vereinbarung einer Fernwärme muss auch geliefert
    werden. Ob Vorsatz, stillschweigen, oder auch immer mehr. Vertrag ist Vertrag.
    VW macht in den USA seine Erfahrung , was nicht zuletzt auch für uns Diesel-Fahrzeug Besitzer eine Vertragliche Vereinbarung darstellt.
    Zunächst eine Danke für die umfangreichen Ratschläge.
    WillyWilly

  • Hallo, im Forum!
    Der Nachtspeicher ist nicht das Problem.
    Wenn ein Nachtspeicher vorhanden ist, dann fällt natürlich eine Wartung an, und bei Vereinbarung einer Fernwärme muss auch geliefert
    werden. Ob Vorsatz, stillschweigen, oder auch immer mehr. Vertrag ist Vertrag.
    VW macht in den USA seine Erfahrung , was nicht zuletzt auch für uns Diesel-Fahrzeug Besitzer eine Vertragliche Vereinbarung darstellt.
    Zunächst eine Danke für die umfangreichen Ratschläge.
    WillyWilly

    falscher Thread...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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