Beiträge von WillyWilly

    Hallo, H.H.
    Alles verstanden. Natürlich verbirgt sich hier als Mitwisser eine Gefahr. Seit geraumer Zeit gibt es den sogenannten Energie-Pass.
    Für Fernwärme kein Problem. Es liegen ja die sogenannten Verträge vor. ?????
    Ich möchte lediglich zum Nachdenken anregen.
    Danke für alle Gedankenspiele
    WillyWilly

    Hallo, im Forum!
    Der Nachtspeicher ist nicht das Problem.
    Wenn ein Nachtspeicher vorhanden ist, dann fällt natürlich eine Wartung an, und bei Vereinbarung einer Fernwärme muss auch geliefert
    werden. Ob Vorsatz, stillschweigen, oder auch immer mehr. Vertrag ist Vertrag.
    VW macht in den USA seine Erfahrung , was nicht zuletzt auch für uns Diesel-Fahrzeug Besitzer eine Vertragliche Vereinbarung darstellt.
    Zunächst eine Danke für die umfangreichen Ratschläge.
    WillyWilly

    Hallo, Kolium !
    Ich verstehe den Sinn nicht.
    Ist der Mietvertrag nichtig oder nicht.
    Es liegt ein gültiger Mietvertrag vor, mit allen Rechten und Pflichten. Von Seiten des Vermieters eine Wohnung mit Heizung auszustatten.
    Von Seiten des Mieters eine vorhandene Heizung zu warten.
    Wer hat den nun die Suppe auszuliefern.
    Zunächst ein herzliches Danke für die schnelle Antwort.
    WillyWilly

    Hallo, und Wertes Team .
    Auch ich wohne mit meiner Frau sei Jahren ungestört und in einer sehr netten Hausgemeinschaft zur Miete.
    Nun ist der Vermieter gestorben, und die Tochter über nimmt seit geraumer Zeit die Hausgemeinschaft.
    Es gibt eigentlich keine Probleme.
    Bei der Durchsicht des Mietvertrages stellten wir jedoch fest, dass die Wohnung eigentlich mit einer Fernheizung
    ausgestattet sein sollte, und dieses zu Lasten des Vermieters Nunmehr ist die Wohnung mit einer Nachtspeicherhezung
    versehen. Wartung der Anlage zu Lasten des Mieters
    Wie sollte man sich verhalten um Probleme zu vermeiden, und den Hausfrieden und nicht zu gefährden.
    Auf eine erfreuliche E-Mail.
    Mit freundlichem Gruss
    WillyWilly

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