Hallo liebe Forenmitglieder,
heute habe ich mal eine Frage an Euch.
Und zwar ziehen wir demnächst um ins Eigenheim und kündigen entsprechend unsere Mietwohnung.
Allerdings bin ich mir nicht zu 100% sicher wie es mit der Renovierung bzw. Anstrich der Wände aussieht.
Im Mietvertrag steht folgendes:
ZitatDie Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen fachgerecht vorzunehmen.
Zeiträume nach welchen bestimmte Räumlichkeiten gestrichen werden müssen gibt es nicht, also keine starren Fristen.
In einer Zusatzvereinbarung steht am Ende noch folgender Satz:
Zitat6. Übergabe des Mietobjektes
Die Wohnung wird frisch renoviert bei Mietbeginn übergeben. Bei Auszug der Mieter ist diese ebenfalls fachmännisch renoviert und besenrein dem Vermieter zu übergeben. Eventuelle Absprachen mit den jetzigen Mieter haben für den Vermieter keine Gültigkeit.
Wenn ich das richtig verstehe ist diese Regelung vom BGH für ungültig und nicht verbindlich erklärt worden. Ergo müssen wir nicht renovieren, sondern nur Dübellöcher zu evtl. Schäden der Katzen beseitigen und besenrein übergeben.
Sehe ich das richtig?
Vielen Dank für Eure Zeit.
Liebe Grüße
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