Hallo,
in meinem Mietvertrag von 1960 wird mir die kostenlose Nutzung eines Hausgartens zugesichert.
Im Zuge der Umgestaltung des Wohnumfeldes bekommen neue Mieter keinen Garten mehr. Nur die alten Gärten werden "geduldet" bis das Mietverhältnis endet.
Vorfeld: Ein Mitarbeiter des Vermeiters, der Bauleiter der Gartenbaufirma und ich haben eine Besichtigung durchgeführt. Ich habe mich FÜR den Garten ausgesprochen und der Bauleiter notierte eifrig, was alles genutzt wird und "stehen bleiben sollte".
Mein Problem: Als ich eines Tages von Arbeit kam, war die Hecke von "meinem" Garten entfernt, sowie vorhandenen Beete plattgemacht worden. Bei Nachfrage biem Vermieter wurde mir gesagt, daß das ein Versehen war und die Hecke neu gepflanzt wird. Das Ganze ist 2009 passiert. Eine Hecke habe ich immer noch nicht... Der Garten ist für mich als solcher nicht nutzbar, da zeitweise auch Autos dort "parken". Hinz und Kunz (oder wer auch immer) latscht munter über "meinen" Rasen...:eek:
Meine Frage: Kann ich eine Mietminderung durchsetzen, bis die Hecke gepflanzt wurde? Ich habe vom Reden die Faxen dicke und möchte etwas Druck machen!
Schön wäre auch ein Urteil, Aktenzeichen oder Ähnliches.
MfG. Harpe