Hausgartennutzung

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag von 1960 wird mir die kostenlose Nutzung eines Hausgartens zugesichert.

    Im Zuge der Umgestaltung des Wohnumfeldes bekommen neue Mieter keinen Garten mehr. Nur die alten Gärten werden "geduldet" bis das Mietverhältnis endet.

    Vorfeld: Ein Mitarbeiter des Vermeiters, der Bauleiter der Gartenbaufirma und ich haben eine Besichtigung durchgeführt. Ich habe mich FÜR den Garten ausgesprochen und der Bauleiter notierte eifrig, was alles genutzt wird und "stehen bleiben sollte".

    Mein Problem: Als ich eines Tages von Arbeit kam, war die Hecke von "meinem" Garten entfernt, sowie vorhandenen Beete plattgemacht worden. Bei Nachfrage biem Vermieter wurde mir gesagt, daß das ein Versehen war und die Hecke neu gepflanzt wird. Das Ganze ist 2009 passiert. Eine Hecke habe ich immer noch nicht... Der Garten ist für mich als solcher nicht nutzbar, da zeitweise auch Autos dort "parken". Hinz und Kunz (oder wer auch immer) latscht munter über "meinen" Rasen...:eek:

    Meine Frage: Kann ich eine Mietminderung durchsetzen, bis die Hecke gepflanzt wurde? Ich habe vom Reden die Faxen dicke und möchte etwas Druck machen!

    Schön wäre auch ein Urteil, Aktenzeichen oder Ähnliches.

    MfG. Harpe

  • Hallo,

    Meine Frage: Kann ich eine Mietminderung durchsetzen, bis die Hecke gepflanzt wurde? Ich habe vom Reden die Faxen dicke und möchte etwas Druck machen!

    Schön wäre auch ein Urteil, Aktenzeichen oder Ähnliches.

    MfG. Harpe

    Alles zum Thema Mietminderung und auch Urteile und Aktenzeichen erfahren Sie beim freundlichen Anwalt für Mietrecht, aber nicht in einem Forum.

  • Alles zum Thema Mietminderung und auch Urteile und Aktenzeichen erfahren Sie beim freundlichen Anwalt für Mietrecht, aber nicht in einem Forum.

    Ach nicht? Bisher dachte ich immer, daß man in einem Hilfeforum auch Hilfe bekommt... Evtl. sollte sich die Website umbenennen...

    Falls sonst jemand einen konstruktiven Beitrag zur Lösung meines Problems hat, bitte antworten...

  • Ach nicht? Bisher dachte ich immer, daß man in einem Hilfeforum auch Hilfe bekommt
    ... Evtl. sollte sich die Website umbenennen...

    Sie erwarten von einem Forum die Höhe einer möglichen Mietminderung, richtig? Auskünfte dieser Art sind aber Anwälten vorbehalten.

  • Nein, das erwarte ich nicht! Nur eine allgemeine, aber vernünftige, Antwort auf meine Frage:

    Zitat

    Meine Frage: Kann ich eine Mietminderung durchsetzen...


    Wenn ich keine Chance habe, verkneife ich mir den Ärger.

  • Hallo,
    in meinem Mietvertrag von 1960 wird mir die kostenlose Nutzung eines Hausgartens zugesichert.


    Hallo Harpe,
    das Thema ist in der Tat kompliziert, denn der Garten gehört wohl nicht zur (eigentlichen) Mietsache?
    Ansonsten hilft evtl Google

  • Danke...

    Google habe ich natürlich auch schon bemüht. Daher bin ich ja hier gelandet...

    Ich habe dort u.a. einen Fall gefunden, wo dem Mieter die Nutzung des Hausgartens verboten wurde. Mietminderung 20% - LG Köln, WuM 2003, 670...

    So drastisch will ich ja garnicht rangehen! Es soll nur den Vermieter etwas "motivieren"...

    Und wegen evtl. 10€ Streitwert einen Anwalt belästigen? Daher meine Frage im Forum...

  • Ich befürchte, dass Sie den Sinn eines Forums nicht verstanden haben. Hier schreiben Laien und keine Profis.

    Da Sie sich mithilfe von Google schon selbst auf die Suche gemacht haben, müssen Sie jetzt auch die Entscheidung treffen, ob Sie mindern wollen oder nicht.

    Nur Sie können den Umfang des "Mangels" erkennen und ihn, wenn nötig auch vor Gericht begründen. Bedenken Sie aber, dass so gut wie alle Entscheidungen zu Mietminderungen von Amtsgerichten gefällt wurden. D.h., dass ein anderes Gericht die Angelegenheit völlig anders sehen könnte.

    Darum meine Antwort, dieses einem Anwalt zu überlassen, nur der hat Erfahrungen mit Ihrem zuständigen Gericht. Es gibt nämlich keine allgemein gültige Tabelle, an der man die Höhe einer Mietminderung ablesen kann.

  • Ich befürchte, dass Sie den Sinn eines Forums nicht verstanden haben. Hier schreiben Laien und keine Profis. ...


    Na ja... Sagen wir mal so: ich bin Moderator auf einem Windows-Hilfeboard und habe auch mein eigenes Forum. Wir verweisen User mit Windowsproblemen auch nicht an Bill Gates und seine Programmierer. Soviel dazu...:D

    Ansonsten werde ich mich mal an den Mieterbund wenden. Evtl. hat da jemand eine Idee.

    Danke für die Antworten.

  • Das Problem an sich ist, dass Mietminderungen in der Regel auf Einzelurteilen von Gerichten basieren. Es gibt zwar Mietminderungstabellen, diese können aber nur als grobe Richtlinie verwendet werden. Wenn Sie Ihre Ansprüche durchsetzen wollen, Ihr Vermieter einer Mietminderung allerdings nicht zustimmt, werden Sie wohl oder übel einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen müssen.

    So wie ich das sehe, wären Sie in diesem Fall auch in der Beweispflicht über Art und Umfang der Gartennutzung. Ich nehme mal an, dass diese im Mietvertrag auch nicht detailliert dargestellt ist. Sind die Veränderungen schriftlich dokumentiert?

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