• Hallo liebe Community,

    ich bin Eigentümer eines Zweifamilienhauses und vermiete das Erdgeschoss inklusive einen Teil des Gartens an eine
    Familie mit drei Kindern.

    Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Garten zu den üblichen Freizeitzwecken genutzt werden darf und dass Eingriffe und bauliche Veränderungen des Gartens nur mit der Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden darf.
    Darin heißt es auch, dass das Aufstellen, Aufbewahren und Lagern jeglicher Sachen außerhalb der Mieträume untersagt ist.

    Der Garten ist nun in einem chaotischen, ungeordneten Zustand. Dies liegt nicht nur an den vielen gelagerten bzw. herumliegenden Gegenständen (Fahrrad, Bälle, Stühle usw.) sondern auch an einer ganzen Reihe von aufgestellten Spielanlagen. Hierzu zählt ein Sandkasten, ein Fußballtor, mehrere Schaukeln und ein Holzturm mit Rutschbahn. Der Garten ist ungefähr 100 qm groß.

    Ich habe den Zustand des Gartens beanstandet und den Vermieter aufgefordert, die herumliegenden Sachen zu entfernen und den Holzturm abzubauen. Der Vermieter ist sich mit mir darin einig, dass der Garten in keinem guten Zustand ist und verspricht, die im Garten gelagerten Sachen zu entfernen.
    Er weigert sich allerdings, den Holzturm mit Rutschbahn abzubauen und begründet dies damit, dass die Spielanlage kein Fundament hat und somit keine bauliche Maßnahme und kein Eingriff darstellt. Außerdem gehören derartige Anlagen seiner Meinung nach durchaus zu einer üblichen Freizeitnutzung des Gartens.

    Kann ich als Vermieter den Abbau des Turmes verlangen? Gehören eine Schaukel, Rutschbahn und Holzturm etc. in einem 100 qm großen Garten wirklich noch zu den üblichen Freizeitzwecken und stellen keine bauliche Maßnahme dar?

    Ich bedanke mich im Voraus für alle konstruktiven und begründeten Antworten!

  • Danke für den Hinweis. Ich habe tatsächlich Vermieter und Mieter vertauscht. Es muss natürlich folgendermaßen lauten:


    Ich habe den Zustand des Gartens beanstandet und den Mieter aufgefordert, die herumliegenden Sachen zu entfernen und den Holzturm abzubauen. Der Mieter ist sich mit mir darin einig, dass der Garten in keinem guten Zustand ist und verspricht, die im Garten gelagerten Sachen zu entfernen.
    Er weigert sich allerdings, den Holzturm mit Rutschbahn abzubauen und begründet dies damit, dass die Spielanlage kein Fundament hat und somit keine bauliche Maßnahme und kein Eingriff darstellt. Außerdem gehören derartige Anlagen seiner Meinung nach durchaus zu einer üblichen Freizeitnutzung des Gartens.

  • Kann ich als Vermieter den Abbau des Turmes verlangen? Gehören eine Schaukel, Rutschbahn und Holzturm etc. in einem 100 qm großen Garten wirklich noch zu den üblichen Freizeitzwecken und stellen keine bauliche Maßnahme dar?

    Ich bedanke mich im Voraus für alle konstruktiven und begründeten Antworten!

    Hallo,

    eine Baumaßnahme oder bauliche Veränderung sehe ich hier nicht.

    Ob eine Schaukel und ein Rutschturm zum normalen Gebrauch eines Gartens gehört lässt sich nicht so einfach beantworten, es kommt auf den Wortlaut im Mietvertrag an, gibt es eine Hausordnung?

    Es ist fraglich ob das Aufstellen der Rutsche und Schaukel einen vertragsgemäßen Gebrauch der mit gemieteten Sache darstellt, meiner Meinung nach schon, siehe Zitat:

    Zitat:
    Die Nutzung sollte im Mietvertrag geregelt sein. Fehlt eine Regelung, kann der Vermieter das nicht nachher neu regeln. Das AG Berlin-Schöneberg hat zum Beispiel entschieden, daß es unzumutbar ist, wenn Mieter jede Nacht die Gartenmöbel wegräumen müssen. Der Vermieter darf demnach auch nicht das Aufstellen von Schaukeln, Sandkästen oder Klettergerüste verbieten (außer sie sind fest verankert). Ausnahme: Der Garten eines Mehrfamilienhauses ist so klein, daß andere Mieter ihn dann nicht mehr nutzen können. Zitat Ende

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat


    Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Garten zu den üblichen Freizeitzwecken genutzt werden darf und dass Eingriffe und bauliche Veränderungen des Gartens nur mit der Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden darf.

    Was verstehst Du persönlich denn unter üblichen Freizeitzwecken? Wenn dort eine Familie mit Kindern wohnt, dürfte das Aufstellen einer Rutsche durchaus üblich sein

    Wenn Du nicht möchtest, dass der Garten in dieser Form genutzt wird, dann musst Du dies konkret im Mietvertrag beschreiben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Commander Spock,
    hast Du etwas gegen spielende Kinder?

    Nein, ganz im Gegenteil! Aber ich habe was dagegen, dass ein 100 qm großer Garten in einen Spielplatz verwandelt wird. Im Übrigen möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Kinder die Anlagen kaum nutzen, da sie meist vor der Playstation bzw. dem TV sitzen.
    Ich möchte ja auch nicht, dass alle Spielanlagen entfernt werden. Ich wäre schon froh, wenn der Holzturm mit Rutschbahn demontiert wird. Der Holzturm ist übrigens ca. 6-7m hoch und im Boden durch Pfähle verankert.
    Die Anzahl und Größe der aufgestellten Spielanlagen ist meines Erachtens der Fläche und dem Charakter des Gartens nicht mehr angemessen. Vor diesem Hintergrund empfinde ich - und übrigens auch andere Beobachter - dass dies nicht mehr den üblichen Freizeitzwecken eines Gartens entspricht.

  • Es geht eben nicht nur um eine Rutschbahn, sondern darüber hinaus um mehrere Schaukeln, einen Sandkasten, ein Fußballtor und einen fast 7m hohen Holzturm.
    Spaziert man durch die Siedlung und wirft einen Blick in die Gärten, dann wird einem schnell klar, dass der vermietete Garten nicht mehr der Üblichkeit entspricht. Es ist weit und breit kein Garten zu finden, der so vollgestellt und überladen ist.

  • Zitat

    Der Holzturm ist übrigens ca. 6-7m hoch und im Boden durch Pfähle verankert.

    Das dürfte dann eher eine bauliche Veränderung sein.

    Im Übrigen verweise ich auf § 94 BGB. Damit bist Du nun Eigentümer des Holzturms ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Meines Erachtens sind bei die der Klärung dieser Angelegenheit zwei Fragen von entscheidender Bedeutung:

    - stellt der im Boden durch Pfähle (aber ohne Betonsockel) verankerte Turm eine bauliche Veränderung dar?
    - entsprechen die aufgestellten Anlagen (Tor, Turm, Rutsche, Schaukeln) bezüglich der Anzahl und der Größe noch den üblichen
    Freizeitzwecken wenn der Garten nur ca. 100qm groß ist?

  • Zitat

    - stellt der im Boden durch Pfähle (aber ohne Betonsockel) verankerte Turm eine bauliche Veränderung dar?

    Sobald etwas fest mit dem Grundstück verbunden wird, könnte das der Fall sein.

    Zitat

    - entsprechen die aufgestellten Anlagen (Tor, Turm, Rutsche, Schaukeln) bezüglich der Anzahl und der Größe noch den üblichen
    Freizeitzwecken wenn der Garten nur ca. 100qm groß ist?

    Das muss im Zweifel ein Richter beurteilen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Meines Erachtens sind bei die der Klärung dieser Angelegenheit zwei Fragen von entscheidender Bedeutung:

    - stellt der im Boden durch Pfähle (aber ohne Betonsockel) verankerte Turm eine bauliche Veränderung dar?
    - entsprechen die aufgestellten Anlagen (Tor, Turm, Rutsche, Schaukeln) bezüglich der Anzahl und der Größe noch den üblichen
    Freizeitzwecken wenn der Garten nur ca. 100qm groß ist?

    Hallo,

    du kannst dich jetzt hier tot fragen, hast du den von mir Zitierten Absatz gelesen, wenn du nichts im Mietvertrag über die Nutzung des Gartenanteils vereinbart hast, kannst du hier gar nichts machen, dass dir das nicht gefällt, ist bei weitem nicht ausreichend!

    Hier nochmal zum machlesen:

    Zitat:
    Die Nutzung sollte im Mietvertrag geregelt sein. Fehlt eine Regelung, kann der Vermieter das nicht nachher neu regeln. Das AG Berlin-Schöneberg hat zum Beispiel entschieden, daß es unzumutbar ist, wenn Mieter jede Nacht die Gartenmöbel wegräumen müssen. Der Vermieter darf demnach auch nicht das Aufstellen von Schaukeln, Sandkästen oder Klettergerüste verbieten (außer sie sind fest verankert). Ausnahme: Der Garten eines Mehrfamilienhauses ist so klein, daß andere Mieter ihn dann nicht mehr nutzen können. Zitat Ende

    Wenn dir das nicht gefällt, sich ständig wiederholen hilft dir auch nicht weiter, dann untersage dem Mieter schriftlich die Aufstellung des Rutschturms (wobei 7m hoch schon eine maßlose Übertreibung von dir ist) und schau was passiert, im schlimmsten Fall wird sich ein Richter damit befassen.

    Gruß

    BHShuber

  • Aufstellung des Rutschturms (wobei 7m hoch schon eine maßlose Übertreibung von dir ist)


    Nein, das ist wohl Commander Spock's Goldener Schnitt: 7m vertikal auf 10m horizontal...

  • Nein, das ist wohl Commander Spock's Goldener Schnitt: 7m vertikal auf 10m horizontal...

    Hallo Berny,

    ich verstehe, es handelt sich um eine Startrampe zum Raketenabschuss.

    Gruß

    BHShuber

  • Wie kannst Du beurteilen, ob es sich um eine Übertreibung handelt?

    Du wirfst mir vor, ich wiederhole mich. Was ich tatsächlich versucht habe, ist die Fragen und Umstände zu präzisieren. Angesichts mancher Kommentare und Antworten hielt ich dies für erforderlich und sinnvoll.

    Das von Dir gepostete Zitat habe ich bereits zur Kenntnis genommen. Es bleibt eben noch die Frage offen, wann etwas als "fest verankert" betrachtet werden kann. Wie Leipziger82 tendiere ich zur Annahme, dass dies im vorliegenden Fall durchaus gegeben ist.

    Davon abgesehen ist mir aber vor allem eines klar geworden: ein Forum kann definitiv keinen Anwalt ersetzen.

    Nichtsdestotrotz bedanke ich mich nochmals für alle begründeten und konstruktiven Antworten!

  • Wie kannst Du beurteilen, ob es sich um eine Übertreibung handelt?


    Davon abgesehen ist mir aber vor allem eines klar geworden: ein Forum kann definitiv keinen Anwalt ersetzen.

    !

    Hallo,

    ganz genau, wenigstens das hast du erkannt. dies ist auch nicht Sinn und Zweck eine Forums!

    Dein Mieter möchte ich nicht sein, in deinem Anspruchsdenken hast du dir eingebildet, du könntest dir hier im Forum eine Absolution holen und dann gegen den Mieter vorgehen, so läuft das hier aber nicht!

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    ganz genau, wenigstens das hast du erkannt. dies ist auch nicht Sinn und Zweck eine Forums!

    Dein Mieter möchte ich nicht sein, in deinem Anspruchsdenken hast du dir eingebildet, du könntest dir hier im Forum eine Absolution holen und dann gegen den Mieter vorgehen, so läuft das hier aber nicht!

    Gruß

    BHShuber


    Und abermals ein Beitrag ohne inhaltliche Substanz und Objektivität. Statt dessen schon wieder eine Unterstellung (Anspruchsdenken) und eine wertende Aussage (dein Mieter möchte ich nicht sein). Es stellt sich schon die Frage, was hinter solchen Zeilen eigentlich steckt.

    http://www.cicero.de/berliner-repub…ozialneid/58369

    Toll, von Dir bestätigt bekommen zu haben, worin der Sinn eines Forums nicht liegt. Dein Beitrag scheint mir im Übrigen wenig geeignet zu sein, die Sinnhaftigkeit und Qualität eines Forums zu erhöhen. Vielleicht solltest Du Dir mal die Frage stellen, was Dich antreibt und motiviert, solche Zeilen zu schreiben?

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